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Wärmepumpen-Förderung 2026 auf einen Blick

Aktualisiert:

22.12.2025

Lesezeit:

10

Minuten
Wärmepumpen-Förderung 2026 auf einen Blick
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Wärmepumpen-Förderung 2026 auf einen Blick

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22.12.2025

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Wärmepumpen-Förderung 2026: Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt eine Basisförderung von 30 %.
  • Zusätzlich zur Basisförderung winkt ein Klimageschwindigkeits-Bonus von weiteren 20 %.
  • Dazu gibt es einen Einkommens-Bonus von 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 €.
  • Darüber hinaus wird ein Effizienz-Bonus von weiteren 5 % angeboten.
  • Du kannst insgesamt eine Förderung von bis zu 70 % erhalten.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 21.000 €.

Wie hoch ist deine Fördersumme?

Lass dich jetzt von hansetherm beraten und erfahre, welche Förderungen dir zustehen.

Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen?

Für deine Wärmepumpe kannst du aktuell eine staatliche Förderung von bis zu 70 % erhalten. Zusätzlich gibt es noch regionale Förderprogramme.

Mit dem 1. Januar 2024 ist die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz fördert aktiv den Umstieg auf erneuerbare Energien. Dazu gehören auch Wärmepumpen-Förderungen, die die Gebäudebesitzer im Jahr 2026 weiterhin dabei unterstützen, die Energiewende mitzutragen.

Die Wärmepumpen-Förderung 2026 im Detail

Die Förderung und Installation von Wärmepumpen werden durch das neue Gebäudeenergiegesetz direkt beeinflusst. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte für dich aufgeführt.

Hinweis!

Trotz des Regierungswechsels läuft die Wärmepumpen-Förderung 2026 weiter. Die neuen politischen Entscheidungsträger diskutieren jedoch über die künftige Budgetverteilung. Unser Tipp: Plane deinen Heizungstausch zeitnah und nutze die derzeit günstigen Konditionen. So sicherst du dir die aktuell hohen Fördersätze von bis zu 70 %, bevor mögliche Anpassungen in Kraft treten.

Was besagt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Das Gebäudeenergiegesetz 2024 legt fest, dass zukünftig jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Mit dem 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, in Kraft getreten. Der Bundestag verabschiedete im September 2023 die Änderung.

Eng damit verknüpft ist die Förderung von Wärmepumpen, die den Einsatz von umweltfreundlichen Heizungssystemen verstärkt und den Übergang zu erneuerbaren Energien erleichtert.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2024 ist eine Fachberatung obligatorisch, falls ein konventionelles Heizsystem eingebaut werden soll. Dafür müssen fachliche Experten wie Heizungstechniker oder Energieberater herangezogen werden. So soll sichergestellt werden, dass die Heizungsanlage den erforderlichen Standards entspricht und die Mindestanforderungen in puncto Klimaschutz erfüllt werden.

Schon gewusst?

Ab 2045 dürfen reine Heizöl- oder Erdgas-Heizungen gar nicht mehr betrieben werden. Das bedeutet für Besitzer von Bestandsgebäuden eine große Umstellung. Trotz allem: Diese Veränderungen bieten Chancen für die Anpassung an nachhaltige Heizsysteme wie Wärmepumpen.

Welche staatliche Förderung gibt es für Wärmepumpen?

Um auf eine nachhaltigere Zukunft hinzuarbeiten, setzt der Staat verstärkt auf die Förderung umweltfreundlicher Heizanlagen. Im Fokus steht die Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu zählen besonders Wärmepumpen, da sie entscheidend dazu beitragen, die CO₂-Emissionen zu reduzieren und den Umweltschutz voranzutreiben.

Traditionelle Verbrennungsheizungen wie Gas- und Ölheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2024 unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) allerdings den Wechsel von alten, konventionellen Heizsystemen zu Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energien und damit das Nachrüsten von Wärmepumpen

Wann bekommt man 70 % Förderung für Wärmepumpen?

Die maximalen 70 % Förderung der Wärmepumpen-Kosten bekommst du, wenn du neben der Grundförderung die Fördervoraussetzungen für alle Boni erfüllst. Hier ein Überblick:

  • 30 % Basisförderung: Wenn du von einer fossilen Heizanlage auf ein umweltfreundliches Heizungssystem wechselst, kannst du dich über eine Basisförderung von 30 % freuen.

  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus: Wenn du vor der offiziellen Wärmeplanung deiner Kommune von einer mindestens 20 Jahre alten Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung auf erneuerbare Energien umsteigst, kannst du einen weiteren Bonus von 20 % erhalten. Ab 2029 sinkt er von 20 % auf 17 %, dann alle 2 Jahre um weitere 3 %. Daher lohnt sich eine schnelle Beratung und ein zeitnaher Umstieg.

  • 30 % einkommensabhängiger Bonus: Es gibt einen 30 %-Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 40.000 €.

  • 5 % Effizienz-Bonus für Wärmepumpen: Für den Einsatz von Wärmepumpen, die Grundwasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, gibt es einen 5-prozentigen Bonus. Falls das nicht der Fall ist bei dir, erhältst du einen 5-prozentigen Kältemittel-Bonus, wenn deine Anlage natürliche oder synthetische Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial wie das von hansetherm eingesetzte Kältemittel R290 verwendet.
  • Maximale Förderhöhe: Die Höchstsumme der Förderung liegt bei 21.000 €.
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Übernimmt das BAFA die Förderung für Wärmepumpen?

Die Verantwortung für die Förderung von Wärmepumpen und anderen Heizsystemen liegt inzwischen nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Das BAFA bleibt allerdings weiterhin zuständig für wichtige Einzelmaßnahmen wie die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an Gebäudehüllen und bei Heizungsoptimierungen. Das bedeutet, dass Projekte wie die Dämmung von Außenwänden oder der Austausch alter Heizungspumpen nach wie vor von dieser Behörde unterstützt werden.

Konkret bedeutet das für dich: Die Förderung von Wärmepumpen wird ab jetzt nur durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau und vereinzelte regionale Programme der Bundesländer verwaltet, das BAFA bezuschusst nur noch Einzelmaßnahmen. 

Wärmepumpen-Förderung mit hansetherm leicht gemacht
Wärmepumpen-Förderung mit hansetherm leicht gemacht

Wie funktioniert die KfW-Förderung für Wärmepumpen?

Im Gegensatz zum BAFA, das Zuschüsse für Einzelmaßnahmen vergibt, bietet die KfW zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse für umfassendere Sanierungen oder den Neubau energieeffizienter Wohngebäude und Nichtwohngebäude an. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte, die du beachten solltest:

  1. Effizienzhaus-Stufe: Dein Gebäude muss mindestens den Standards eines Effizienzhauses 85 entsprechen. Je niedriger die Effizienzhaus-Stufe, desto energieeffizienter ist das Gebäude.
  2. Fachberatung: Vor der Beantragung ist eine Fachberatung durch einen anerkannten Energieeffizienz-Experten erforderlich. 
  3. Antragstellung vor Sanierungsbeginn: Wichtig ist, dass du den Antrag auf Fördermittel vor Beginn der Sanierungsarbeiten stellst. 
  4. Förderung für verschiedene Heizungsarten: Die Förderung gilt sowohl für den kompletten Austausch deiner Heizung als auch für die Modernisierung einer bestehenden Heizung – vorausgesetzt, die alte Heizung ist älter als 2 Jahre.
  5. Antragszeitraum für Privatpersonen: Als Eigentümer und Bewohner eines Einfamilienhauses kannst du bereits seit Februar 2024 einen Antrag auf Heizungsförderung stellen. Die Registrierung im Kundenportal der KfW ist seit dem 01.02.2024 möglich, wo du auch einen Ergänzungskredit beantragen kannst.

Wärmepumpen-Förderung: Altbau vs. Neubau

Je nachdem, ob du eine Wärmepumpe in einem bestehenden Gebäude nachrüstest oder einen Neubau planst, stehen dir unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung. Hier eine Übersicht:

Kriterium Altbau/Bestandsgebäude Neubau
KfW-Programm 458: Heizungsförderung 297/298: Klimafreundlicher Neubau
Förderart Bis zu 70 % direkter Zuschuss Zinsgünstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
Förderfokus Wärmepumpen-Kosten direkt Gesamtgebäude nach Effizienzhaus-Standards
Verfügbare Boni Alle: Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %), Einkommens-Bonus (30 %), Effizienz-Bonus (5 %) Keine direkten Wärmepumpen-Boni
Maximale Fördersumme 21.000 € Abhängig von Kreditsumme und Effizienzhaus-Stufe (Für ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitszertifikat (QNG) liegt der maximal förderfähige Kreditbetrag bei 150.000 € pro Wohneinheit)
Zielgruppe Eigentümer von Bestandsimmobilien Programm 297: Selbstnutzer / Programm 298: Vermieter/Investoren
Antragstellung Vor Heizungstausch bei der KfW Vor Baubeginn

Gibt es lokale Förderungen?

Ja, für verschiedene Städte und Gemeinden gibt es lokale Förderungen für deine Wärmepumpe. Auch in einigen Bundesländern kannst du einen Zuschuss aus regionalen Förderprogrammen erhalten, beispielsweise hier:

Für die Wärmepumpen-Förderung der restlichen Bundesländer kannst du hier vorbeischauen:

Ergänzungskredit für zusätzliche Finanzierung

Neben den Zuschüssen bietet die KfW den Ergänzungskredit (Programm 358/359) an, der mit der BEG-Förderung kombiniert werden kann. Er steht nur zusätzlich zu bereits bewilligten Zuschüssen zur Verfügung.

Konditionen des Ergänzungskredits:

  • Bis zu 120.000 € pro Wohneinheit
  • Zinsgünstige Konditionen
  • Zusätzlicher Zinsvorteil für Selbstnutzer mit Haushaltseinkommen unter 90.000 €

2 Programme sind für Wohngebäude verfügbar:

  • Ergänzungskredit Plus (358): Für Eigennutzer mit Haushaltseinkommen bis 90.000 €, besonders günstige Zinsen
  • Ergänzungskredit (359): Für alle anderen Antragsteller wie Vermieter, Unternehmen oder Wohnungseigentümergemeinschaften

Für Nichtwohngebäude steht ein separater Ergänzungskredit (Programm 523) zur Verfügung. Hier richtet sich die Kredithöhe nach der Gebäudenutzfläche mit bis zu 500 € pro Quadratmeter. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen.

Wichtige Voraussetzung für einen Ergänzungskredit!

Du benötigst eine bereits bewilligte KfW- oder BAFA-Zuschussförderung, die nicht älter als 12 Monate ist. Der Ergänzungskredit kann nicht eigenständig beantragt werden, sondern ergänzt immer eine bestehende Förderung.

Wie lange gibt es noch die Förderung für Wärmepumpen?

Die Wärmepumpen-Förderung ist langfristig angelegt und wird voraussichtlich bis mindestens 2045 bestehen bleiben, da sie ein zentraler Baustein für die Klimaziele ist. Allerdings ändern sich die Konditionen:

  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus von aktuell 20 % wird ab 2029 schrittweise reduziert (von 20 % auf 17 %, dann alle 2 Jahre um weitere 3 %) und entfällt ab 2037 komplett.
  • Die Basisförderung von 30 % bleibt jedoch bestehen.
  • Ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert.

Das bedeutet also: Wer jetzt handelt, profitiert von den höchsten Fördersätzen.

Alle Wärmepumpen-Förderungen 2026 auf einen Blick:

  • Das GEG fordert 65 % erneuerbare Energien für neu installierte Heizungen.
  • Ab 2045 sind reine Heizöl- und Erdgas-Heizungen verboten.
  • Staatliche Wärmepumpen-Förderungen von bis zu 70 % umfassen
    • Basisförderung von 30 %
    • Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 %
    • Effizienz-Bonus von 5 %
    • Einkommens-Bonus von 30 %
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 21.000 €
  • Die KfW verwaltet die Wärmepumpen-Förderung.
  • Lokale Förderungen variieren je nach Bundesland, Gemeinde oder Stadt.

Wie du von der Wärmepumpen-Förderung 2026 mit hansetherm profitierst

Wir bei hansetherm wissen, dass der Förderungsprozess komplex sein kann, aber keine Sorge: Wir nehmen dir sämtliche Schritte deiner Wärmepumpen-Förderung ab.

  • Förderberatung: Wir beginnen mit einer individuellen Beratung zu möglichen Förderungen, die dir persönlich zustehen.
  • Förderhilfe: Von der Antragstellung für Fördermittel bis hin zur Erfüllung aller notwendigen Anforderungen kümmern wir uns um alles.
  • Lokale Förderprogramme: Neben den bundesweiten Angeboten der KfW achten wir auch auf regionale Förderprogramme, damit du keine Gelegenheit verpasst.
“Der Service ist fantastisch! hansetherm hat alles für mich übernommen und mir sogar 56% Förderung gesichert.” –
Lara über Google Rezensionen.

Das Versprechen von hansetherm:  Du kannst dich entspannt zurücklehnen. Wir erledigen alles für dich und sorgen dafür, dass du jede verfügbare Unterstützung erhältst. Mit hansetherm musst du dir keine Gedanken machen – wir kümmern uns um jedes Detail.

Wärmepumpen-Förderung: Unser Fazit

Die Wärmepumpen-Förderung für das Jahr 2026 bietet zahlreiche Anreize und Unterstützung für den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizanlagen. Denn das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt, dass jede neu installierte Heizung seit 2024 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das eröffnet attraktive Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen.

Mit einer Basisförderung von 30 % für den Übergang von fossilen zu erneuerbaren Heizsystemen und der Möglichkeit, Zusatzförderungen bis zu 70 % zu kombinieren, ist eine Wärmepumpe eine vielversprechende Option für Eigentümer im Jahr 2026. 

hansetherm begleitet dich durch den gesamten Prozess 

Von der ersten Beratung bis hin zur professionellen Installation deiner Wärmepumpe: Wir berücksichtigen dabei sämtliche Förderprogramme – staatlich sowie lokal – und bieten dir nach der Installation einen umfassenden Wartungsservice. Unser Ziel ist es, den Förderprozess für dich so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.

Unser Komplettpaket auf einen Blick

  • Zertifizierte Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Kostenlose und unverbindliche Beratung
  • 100 % digitale Wärmepumpen-Planung
  • Förderservice für Zuschüsse von bis zu 70 %
  • Finanzierungsservice
  • Schnelle Lieferung und Installation in ganz Deutschland
  • Fachspezifische Installation
  • Regelmäßige Wartung

Und das alles mit Festpreisgarantie aus einer Hand!

Mit hansetherm als deinem Partner kannst du dich zurücklehnen und darauf vertrauen, dass du nicht nur eine effiziente und erschwingliche Heizlösung erhältst, sondern auch ein Team, das sich um alle Details kümmert. Freue dich auf deine neue Wärmepumpe und ein behagliches Zuhause – wir kümmern uns um den Rest.

Jetzt kostenfreie und unverbindliche Beratung anfragen

FAQ

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen?

Die staatliche Förderung für eine Wärmepumpe kann bis zu 70 % der Gesamtkosten betragen. Das beinhaltet eine Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Zusätzlich gibt es noch weitere Zuschüsse wie lokale Förderungen.

Welche Heizung darf ich ab 2026 noch einbauen?

Seit 2026 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.

Kümmert sich hansetherm um die Beantragung meiner Wärmepumpen-Förderung?

Ja, bei hansetherm übernehmen wir gerne den gesamten Antragsprozess für deine Wärmepumpen-Förderung von der Antragstellung bis hin zur Einreichung der erforderlichen Dokumente. Uns ist bewusst, dass der Prozess aufwendig sein kann – deshalb übernehmen wir das für dich.

Was sind die steuerlichen Vorteile beim Einbau von Wärmepumpen?

Die steuerliche Förderung für Maßnahmen zur Energieeffizienz bleibt auch im Jahr 2026 bestehen. Eigentümer, die ihr mindestens 10 Jahre altes Eigenheim selbst bewohnen, können die Kosten für den Austausch ihrer Heizungsanlage steuerlich geltend machen. Sie haben die Möglichkeit, 20 % der Ausgaben über einen Zeitraum von 3 Jahren von ihrer Steuerschuld abzuziehen. Hierbei ist die Förderhöhe auf maximal 40.000 € pro Immobilie begrenzt.

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