22.12.2025
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Für deine Wärmepumpe kannst du aktuell eine staatliche Förderung von bis zu 70 % erhalten. Zusätzlich gibt es noch regionale Förderprogramme.
Mit dem 1. Januar 2024 ist die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz fördert aktiv den Umstieg auf erneuerbare Energien. Dazu gehören auch Wärmepumpen-Förderungen, die die Gebäudebesitzer im Jahr 2026 weiterhin dabei unterstützen, die Energiewende mitzutragen.
Die Förderung und Installation von Wärmepumpen werden durch das neue Gebäudeenergiegesetz direkt beeinflusst. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte für dich aufgeführt.
Das Gebäudeenergiegesetz 2024 legt fest, dass zukünftig jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Mit dem 1. Januar 2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG), oft auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet, in Kraft getreten. Der Bundestag verabschiedete im September 2023 die Änderung.
Eng damit verknüpft ist die Förderung von Wärmepumpen, die den Einsatz von umweltfreundlichen Heizungssystemen verstärkt und den Übergang zu erneuerbaren Energien erleichtert.
Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Januar 2024 ist eine Fachberatung obligatorisch, falls ein konventionelles Heizsystem eingebaut werden soll. Dafür müssen fachliche Experten wie Heizungstechniker oder Energieberater herangezogen werden. So soll sichergestellt werden, dass die Heizungsanlage den erforderlichen Standards entspricht und die Mindestanforderungen in puncto Klimaschutz erfüllt werden.
Um auf eine nachhaltigere Zukunft hinzuarbeiten, setzt der Staat verstärkt auf die Förderung umweltfreundlicher Heizanlagen. Im Fokus steht die Nutzung erneuerbarer Energien. Dazu zählen besonders Wärmepumpen, da sie entscheidend dazu beitragen, die CO₂-Emissionen zu reduzieren und den Umweltschutz voranzutreiben.
Traditionelle Verbrennungsheizungen wie Gas- und Ölheizungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Seit dem 1. Januar 2024 unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) allerdings den Wechsel von alten, konventionellen Heizsystemen zu Heizungen auf Basis von erneuerbaren Energien und damit das Nachrüsten von Wärmepumpen.
Die maximalen 70 % Förderung der Wärmepumpen-Kosten bekommst du, wenn du neben der Grundförderung die Fördervoraussetzungen für alle Boni erfüllst. Hier ein Überblick:
Die Verantwortung für die Förderung von Wärmepumpen und anderen Heizsystemen liegt inzwischen nicht mehr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das BAFA bleibt allerdings weiterhin zuständig für wichtige Einzelmaßnahmen wie die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz an Gebäudehüllen und bei Heizungsoptimierungen. Das bedeutet, dass Projekte wie die Dämmung von Außenwänden oder der Austausch alter Heizungspumpen nach wie vor von dieser Behörde unterstützt werden.
Konkret bedeutet das für dich: Die Förderung von Wärmepumpen wird ab jetzt nur durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau und vereinzelte regionale Programme der Bundesländer verwaltet, das BAFA bezuschusst nur noch Einzelmaßnahmen.

Im Gegensatz zum BAFA, das Zuschüsse für Einzelmaßnahmen vergibt, bietet die KfW zinsverbilligte Kredite und Tilgungszuschüsse für umfassendere Sanierungen oder den Neubau energieeffizienter Wohngebäude und Nichtwohngebäude an. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen und Schritte, die du beachten solltest:
Je nachdem, ob du eine Wärmepumpe in einem bestehenden Gebäude nachrüstest oder einen Neubau planst, stehen dir unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung. Hier eine Übersicht:
Ja, für verschiedene Städte und Gemeinden gibt es lokale Förderungen für deine Wärmepumpe. Auch in einigen Bundesländern kannst du einen Zuschuss aus regionalen Förderprogrammen erhalten, beispielsweise hier:
Für die Wärmepumpen-Förderung der restlichen Bundesländer kannst du hier vorbeischauen:
Neben den Zuschüssen bietet die KfW den Ergänzungskredit (Programm 358/359) an, der mit der BEG-Förderung kombiniert werden kann. Er steht nur zusätzlich zu bereits bewilligten Zuschüssen zur Verfügung.
Konditionen des Ergänzungskredits:
2 Programme sind für Wohngebäude verfügbar:
Für Nichtwohngebäude steht ein separater Ergänzungskredit (Programm 523) zur Verfügung. Hier richtet sich die Kredithöhe nach der Gebäudenutzfläche mit bis zu 500 € pro Quadratmeter. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen auch Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen.
Die Wärmepumpen-Förderung ist langfristig angelegt und wird voraussichtlich bis mindestens 2045 bestehen bleiben, da sie ein zentraler Baustein für die Klimaziele ist. Allerdings ändern sich die Konditionen:
Das bedeutet also: Wer jetzt handelt, profitiert von den höchsten Fördersätzen.
Wir bei hansetherm wissen, dass der Förderungsprozess komplex sein kann, aber keine Sorge: Wir nehmen dir sämtliche Schritte deiner Wärmepumpen-Förderung ab.
Das Versprechen von hansetherm: Du kannst dich entspannt zurücklehnen. Wir erledigen alles für dich und sorgen dafür, dass du jede verfügbare Unterstützung erhältst. Mit hansetherm musst du dir keine Gedanken machen – wir kümmern uns um jedes Detail.
Die Wärmepumpen-Förderung für das Jahr 2026 bietet zahlreiche Anreize und Unterstützung für den Wechsel zu umweltfreundlichen Heizanlagen. Denn das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) verlangt, dass jede neu installierte Heizung seit 2024 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Das eröffnet attraktive Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen.
Mit einer Basisförderung von 30 % für den Übergang von fossilen zu erneuerbaren Heizsystemen und der Möglichkeit, Zusatzförderungen bis zu 70 % zu kombinieren, ist eine Wärmepumpe eine vielversprechende Option für Eigentümer im Jahr 2026.
Von der ersten Beratung bis hin zur professionellen Installation deiner Wärmepumpe: Wir berücksichtigen dabei sämtliche Förderprogramme – staatlich sowie lokal – und bieten dir nach der Installation einen umfassenden Wartungsservice. Unser Ziel ist es, den Förderprozess für dich so einfach und effizient wie möglich zu gestalten.
Mit hansetherm als deinem Partner kannst du dich zurücklehnen und darauf vertrauen, dass du nicht nur eine effiziente und erschwingliche Heizlösung erhältst, sondern auch ein Team, das sich um alle Details kümmert. Freue dich auf deine neue Wärmepumpe und ein behagliches Zuhause – wir kümmern uns um den Rest.
Die staatliche Förderung für eine Wärmepumpe kann bis zu 70 % der Gesamtkosten betragen. Das beinhaltet eine Grundförderung von 30 % für alle Wohn- und Nichtwohngebäude. Zusätzlich gibt es noch weitere Zuschüsse wie lokale Förderungen.
Seit 2026 müssen neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden, gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ab 2045 dürfen keine Heizungen mehr mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden.
Ja, bei hansetherm übernehmen wir gerne den gesamten Antragsprozess für deine Wärmepumpen-Förderung von der Antragstellung bis hin zur Einreichung der erforderlichen Dokumente. Uns ist bewusst, dass der Prozess aufwendig sein kann – deshalb übernehmen wir das für dich.
Die steuerliche Förderung für Maßnahmen zur Energieeffizienz bleibt auch im Jahr 2026 bestehen. Eigentümer, die ihr mindestens 10 Jahre altes Eigenheim selbst bewohnen, können die Kosten für den Austausch ihrer Heizungsanlage steuerlich geltend machen. Sie haben die Möglichkeit, 20 % der Ausgaben über einen Zeitraum von 3 Jahren von ihrer Steuerschuld abzuziehen. Hierbei ist die Förderhöhe auf maximal 40.000 € pro Immobilie begrenzt.