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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
- Die hansetherm GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) bietet ihren Kunden (nachfolgend auch „Käufer“ genannt) einen Komplettservice für die Installation von Heizungsanlagen an.
- Alle Lieferungen von Produkten, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge und Bestell- und Auftragsbestätigungen, die der
Verkäufer mit seinen Kunden über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. - Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Diese gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer.
2. Angebotserstellung und Vertragsabschluss
- Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
- Aufgrund der durch den Käufer telefonisch und schriftlich mitgeteilten Informationen erstellt der Verkäufer ein erstes unverbindliches Angebot, aus welchem sich die weitere konkrete Abstimmung, über die für den Käufer in Frage kommenden Produkte und deren Installation ergibt.
- In einem mehrphasigen Verkaufsprozess wird der Käufer dem Verkäufer alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die für ihn in Frage kommenden Produkte zutreffend empfehlen zu können. Hierbei werden alle vom Käufer gemachten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Unterlagen maßgeblich für die weitere Produktempfehlung. Tatsächliche Abweichungen der vor Ort Gegebenheiten gehen zu seinen Lasten (vgl. Ziffer 3).
- Der Verkäufer ist berechtigt, alle zur Ermittlung der Bonität des Käufers erforderlichen allgemein zugänglichen Informationen (insbesondere Schufa Auskünfte) einzuholen und zur Grundlage seiner Entscheidung über den Vertragsschluss mit dem Käufer zu machen. Eine negative Schufa Auskunft des Käufers berechtigt den Verkäufer zum Rücktritt von dem Vertrag (Ziffer 10.4).
- Am Ende des Abstimmungsprozesses wird der Käufer ein von dem Verkäufer maßgeschneidertes Angebot erhalten, welches dieser mittels elektronischer Signatur (z.B. via DocuSign) oder per Post, E-Mail-Scan oder Telefax unterzeichnet. Ab Zeitpunkt der Unterzeichnung sind die von dem Käufer gemachten Angaben und seine Bestellung für ihn drei Wochen lang verbindlich (=Angebot).
- Die Bestellung wird erst dann auch für den Verkäufer verbindlich, wenn dieser mittels ausdrücklicher schriftlicher „Auftragsbestätigung“ den Vertragsschluss bestätigt hat (=Annahme). Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als wirksam geschlossen.
3. Durchführbarkeit
- Der Käufer sichert zu, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, (Ziffer 2.3.) richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 10 zu.
- Abgesehen von unzutreffenden Angaben des Käufers können Umstände eintreten, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen Gegebenheiten dem Einbau und der Montage des vertraglich geschuldeten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen, oder der Käufer bereits selbst mit der Demontage der alten Heizungsanlage begonnen hat. Auch in diesen Fällen steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 10 zu, soweit der Käufer nicht auf diese Umstände vor der Auftragsbestätigung schriftlich hingewiesen hat.
- Alle erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen hat der Käufer selbst zu beschaffen und dem Verkäufer bei Anfrage zur Verfügung zu stellen. Alle diesbezüglichen Abweichungen gehen zu seinen Lasten (Ziffer 8.3 dieser AGB) und berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt (Ziffer 10.1 iii dieser AGB).
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Kosten für Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben sind in der Auftragsbestätigung im ausgewiesenen Gesamtkaufpreis bereits inkludiert.
- Die Entgegennahme von Bestellungen und Ausführung von Lieferungen kann von einer im jeweiligen Kaufvertrag festgelegten Anzahlung abhängig gemacht werden. Bis zur Erbringung der Anzahlung ist der Verkäufer berechtigt, die Leistung zurückzuhalten.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und auf eines der auf der Rechnung angegebenen Bankkonten in Euro zahlbar. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang (Wertstellung) auf dem Konto. Etwaige Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt insbesondere auch für Kosten, die bei Exportgeschäften aufgrund Auslandsüberweisung anfallen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer zur Geltendmachung von Mahngebühren und Verzugsschäden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
- Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn und soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Wird die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist der Verkäufer bei einer eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Käufer zu vertreten ist.
5. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrenübergang
- Liefertermine oder Lieferfristen, sind stets schriftlich anzugeben. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sie sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung bindend. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und von Verkäufer ausdrücklich als solches schriftlich bestätigt werden.
- Wird der Verkäufer aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen selbst nicht beliefert, obwohl er bei (einem) zuverlässigen Lieferanten eine deckungsgleiche Bestellung aufgegeben hat, wird er von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer wird den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und wird jede bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.
- Befindet sich der Verkäufer mit der Lieferung des Produkts in Verzug, so kann der Käufer erst nach Setzen und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachlieferungsfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart oder sich individuell auf eine konkrete Nachlieferungsfrist geeinigt.
- Die Anlieferung der bestellten Ware erfolgt – sofern im Angebot nicht anders vereinbart – frei Bordsteinkante und verzollt. Der Käufer gewährleistet die Annahme der Ware und den freien Zugang und die Befahrbarkeit zum festgelegten Arbeitsbereich.
- Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden aus 5.4 (z.B. Kosten für neuerliche Anfahrt) haftet der Verkäufer nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen zu Ziffer 8 dieser AGB.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist. Im Falle der Teillieferung ist der Verkäufer zur entsprechenden Teilabrechnung berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt
- Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Produkte und übergebenen Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die Produkte werden nachfolgend auch „Vorbehaltsware“ genannt.
- Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware nach Übergabe unentgeltlich für den Verkäufer
- Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.
- Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbes. Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück, ist der Käufer dazu verpflichtet, die Vorbehaltsware an den Verkäufer herauszugeben. Der Ausbau und die Abholung der Ware erfolgen durch den Verkäufer auf Kosten des Käufers.
7. Einbau und Montage
- Sofern sich der Verkäufer vertraglich zum Einbau der Heizungsanlage verpflichtet, schuldet er lediglich den Anschluss der Heizanlage im Sinne der Herstellung der funktionalen Betriebsbereitschaft der Heizungsanlage. Hiervon nicht umfasst sind Arbeiten, die zur Herstellung der funktionalen Betriebsbereitschaft der Heizungsanlage nicht erforderlich sind, insbesondere Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, das Verschließen von Dachöffnungen, Dachdeckerarbeiten, Rückbau etc.
- Sofern sich der Verkäufer zum Einbau der Heizungsanlage verpflichtet ist, vereinbaren die Parteien nach Vertragsschluss einen verbindlichen Montagetermin. Sofern der Kunde diesen Termin aus von ihm zu verschuldenden Gründen absagt, vereinbaren die Parteien einen möglichst zeitnahen Ersatztermin. In diesem Fall kann der Verkäufer Ersatz der ihm nachweislich entstandenen Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Heizungsanlage machen musste.
- Der Käufer hat alle vereinbarungsgemäß von ihm zu erbringenden Eigenleistungen (z.B. Fundament- und Gründungsarbeiten oder Elektroarbeiten) nach Maßgabe der vom Verkäufer vorgegebenen technischen Anforderungen sowie sach- und fachgerecht nach Maßgabe des jeweils aktuellen Stands der Technik auszuführen. Fehlende erforderliche technische Vorgaben hat der Käufer beim Verkäufer unverzüglich zu erfragen und der Verkäufer ihm daraufhin unverzüglich mitzuteilen.
8. Gewährleistung, Sachmangel und Mängelanzeige
- Die Gewährleistungsrecht des Käufers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
- Der Verkäufer räumt dem Käufer eine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ein.
- Der Käufer hat die gelieferten Produkte nach Ablieferung unverzüglich im Hinblick auf Menge und Beschaffenheit sorgfältig zu untersuchen und hat dem Verkäufer Mängel unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Beanstandungen sind dem Verkäufer in schriftlicher Form unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungsnummer mitzuteilen.
- Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch Minderung des Kaufpreises zugunsten des Käufers.
- Ausgenommen von der Gewährleistungspflicht sind Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Einlagerung, Aufstellung oder sonstiger Einwirkung von außen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden aufgrund oder im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Ausführung von Eigenleistungen des Käufers nach vorstehender Ziffer 7.3, insbesondere durch Abweichungen von den Vorgaben des Verkäufers oder vom Stand der Technik.
- Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie für die Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Käufer. Soweit das BAFA den Antrag zur Förderung der Heizungssanierung nicht bewilligt, sondern ablehnt und daher eine in diesem Zusammenhang vereinbarte auflösende Bedingung zwischen Käufer und Verkäufer eintritt, die zur Rückabwicklung des Vertrags führt, so ist der Verkäufer nicht zum Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verpflichtet.
- Kommt der Verkäufer einer gesetzten angemessenen Nachfrist zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung nicht nach, so hat der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) sowie in den nachfolgend genannten Grenzen Schadensersatz. Gleiches gilt im Falle zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung, bei Verweigerung der Nacherfüllung oder dann, wenn die Nacherfüllung für den Verkäufer unzumutbar oder unmöglich ist.
9. Haftung und Freistellung
- Der Verkäufer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Dies gilt auch für eine etwaige Zurechnung von Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
- Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
- Der Käufer ist für die Erfüllung sämtlicher bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen selbst verantwortlich. Dieses umfasst auch und insbesondere baustatische Aspekte sowie Arbeiten am Erdreich und Grabungen, die durch Ausführung der beauftragten Leistungen betroffen sein können. Änderungen, Ergänzungen und Nachbesserungen, die wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung von Informationen an den Verkäufer erforderlich werden, gehen zu Lasten des Käufers. Das Gleiche gilt, wenn die Informationen, Abbildungen oder Abmessungen, die der Käufer dem Verkäufer nach Maßgabe von Ziffer 2.3 der AGB zur Verfügung gestellt hat, unzutreffend sind und daher eine vertragsgemäße Verwendung und/oder Installation der bestellten Produkte nicht möglich sind.
10. Höhere Gewalt und sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse
- Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Seuchen, Erdbeben, Terroranschläge, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, etc.) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat den Käufer unverzüglich hiervon zu unterrichten.
- Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
- Verzögert sich infolge der oben genannten Umstände die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen, gerechnet ab dem vereinbarten Liefertermin, so sind beide Parteien mit sofortiger Wirkung zum Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß Ziffer 10 berechtigt.
- Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, sich bei anderen als die ursprünglich vorgesehenen Lieferanten einzudecken.
- Ob nach Beendigung der höheren Gewalt eine (Nach-)Lieferung für die während dieser Zeit nicht erfolgten Lieferungen bzw. ein Nachbezug geschehen soll, werden die beiden Parteien im gegenseitigen Einvernehmen unter Berücksichtigung der Produktionskapazitäten festlegen.
- Für den Fall, dass eine der Parteien den Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 9.3 erklärt oder für den Fall, dass nach Verständigung der Parteien keine (Nach-)Lieferung erfolgen soll, verpflichtet sich der Verkäufer etwaige vom Käufer vorgenommenen Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto des Käufers zurückzuerstatten und etwaige Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzugewähren. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang (Wertstellung) auf dem Konto des Käufers bzw. der (physische) Rückerhalt der Sicherheit.
11. Rücktritt aus wichtigem Grund
- Der Rücktritt vom Vertrag kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Käufer bzw. Verkäufer mit sofortiger Wirkung erklärt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse vor:
i. Nichtzahlung offener Rechnungsbeträge trotz Mahnung und Setzung einer 7-tägigen Nachfrist;
ii. Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung durch eine der Parteien und Nichtbeheben des Verstoßes innerhalb von 7 Tagen trotz schriftlicher Aufforderung der jeweils anderen Partei;
iii. Wesentliche Abweichung von durch den Käufer nach Ziffer 2.3 gemachten Angaben/ bereitgestellten Unterlagen/ Abmessen/ Abbildungen, die einer vertragsgemäßen Verwendung des bestellten Produkts entgegenstehen;
iv. Wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage einer der Parteien nach Vertragsschluss vor vollständiger Kaufpreiszahlung (insb. Stellung eines Insolvenzantrags, Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Ablehnung mangels Masse, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Haftanordnung, etc.) oder das Vorliegen von Informationen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers lassen, etwa durch negative Schufa Einträge (vgl. Ziffer 2.4);
v. Vorliegen eines Falles Höherer Gewalt oder Eintritt sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse nach Maßgabe der Ziffer 9;
vi. Exportverbote für die Produkte, Produktionsengpässe, Grenzsperren, Zollbeschränkungen, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen bzw. -beschränkungen oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) sowie andere, vor allem öffentlich-rechtliche Maßnahmen, die die termingerechte Lieferung und Abnahme der Produkte um mehr als acht Wochen verzögern.
- Der Rücktritt ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Partei zu erklären. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
12. Datenschutz
- Zum Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses werden hierfür benötigte Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch den Verkäufer eingesetzte Dritte weitergegeben. Der Verkäufer versichert, personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung liegt hierzu vor.
- Der Käufer willigt im Rahmen der Angebotsphase nach Ziffer 2 darin ein, dass der Verkäufer alle notwendigen Informationen über öffentlich zugängliche Quellen zur Ermittlung der Bonität des Käufers (insbesondere Schufa Auskünfte) einholt und sie zur Grundlage seiner Entscheidung über den Vertragsschluss macht.
13. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
- Verbraucher im Sinne des § 13 BGB hat das Recht, den Vertrag nach Maßgabe der beigefügten Widerrufsbelehrung zu widerrufen.
- Hat der Käufer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Verkäufer einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen die Freie und Hansestadt Hamburg.
- Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts
15. Schriftformerfordernis
- Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer sind die schriftlichen Vereinbarungen (insbesondere Kaufvertrag und schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss eines Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
- Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
16. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Vertragslücken.