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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

  1. Die hansetherm GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) bietet ihren Kunden (nachfolgend auch „Käufer“ genannt) einen Komplettservice für die Installation von Heizungsanlagen an. 
  2. Alle Lieferungen von Produkten, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge und Bestell- und Auftragsbestätigungen, die der
    Verkäufer mit seinen Kunden über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  3. Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verkäufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Diese gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer.

2. Angebotserstellung und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Aufgrund der durch den Käufer telefonisch und schriftlich mitgeteilten Informationen erstellt der Verkäufer ein erstes unverbindliches Angebot, aus welchem sich die weitere konkrete Abstimmung, über die für den Käufer in Frage kommenden Produkte und deren Installation ergibt.
  3. In einem mehrphasigen Verkaufsprozess wird der Käufer dem Verkäufer alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die für ihn in Frage kommenden Produkte zutreffend empfehlen zu können. Hierbei werden alle vom Käufer gemachten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Unterlagen maßgeblich für die weitere Produktempfehlung. Tatsächliche Abweichungen der vor Ort Gegebenheiten gehen zu seinen Lasten (vgl. Ziffer 3).
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, alle zur Ermittlung der Bonität des Käufers erforderlichen allgemein zugänglichen Informationen (insbesondere Schufa Auskünfte) einzuholen und zur Grundlage seiner Entscheidung über den Vertragsschluss mit dem Käufer zu machen. Eine negative Schufa Auskunft des Käufers berechtigt den Verkäufer zum Rücktritt von dem Vertrag (Ziffer 10.4).
  5. Am Ende des Abstimmungsprozesses wird der Käufer ein von dem Verkäufer maßgeschneidertes Angebot erhalten, welches dieser mittels elektronischer Signatur (z.B. via DocuSign) oder per Post, E-Mail-Scan oder Telefax unterzeichnet. Ab Zeitpunkt der Unterzeichnung sind die von dem Käufer gemachten Angaben und seine Bestellung für ihn drei Wochen lang verbindlich (=Angebot).
  6. Die Bestellung wird erst dann auch für den Verkäufer verbindlich, wenn dieser mittels ausdrücklicher schriftlicher „Auftragsbestätigung“ den Vertragsschluss bestätigt hat (=Annahme). Ab diesem Zeitpunkt gilt der Vertrag als wirksam geschlossen.

3. Durchführbarkeit

  1. Der Käufer sichert zu, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, (Ziffer 2.3.) richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 10 zu.
  2. Abgesehen von unzutreffenden Angaben des Käufers können Umstände eintreten, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen Gegebenheiten dem Einbau und der Montage des vertraglich geschuldeten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen, oder der Käufer bereits selbst mit der Demontage der alten Heizungsanlage begonnen hat. Auch in diesen Fällen steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 10 zu, soweit der Käufer nicht auf diese Umstände vor der Auftragsbestätigung schriftlich hingewiesen hat.
  3. Alle erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen hat der Käufer selbst zu beschaffen und dem Verkäufer bei Anfrage zur Verfügung zu stellen. Alle diesbezüglichen Abweichungen gehen zu seinen Lasten (Ziffer 8.3 dieser AGB) und berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt (Ziffer 10.1 iii dieser AGB).

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Kosten für Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben sind in der Auftragsbestätigung im ausgewiesenen Gesamtkaufpreis bereits inkludiert.
  2. Die Entgegennahme von Bestellungen und Ausführung von Lieferungen kann von einer im jeweiligen Kaufvertrag festgelegten Anzahlung abhängig gemacht werden. Bis zur Erbringung der Anzahlung ist der Verkäufer berechtigt, die Leistung zurückzuhalten.
  3. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und auf eines der auf der Rechnung angegebenen Bankkonten in Euro zahlbar. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang (Wertstellung) auf dem Konto. Etwaige Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers. Dies gilt insbesondere auch für Kosten, die bei Exportgeschäften aufgrund Auslandsüberweisung anfallen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer zur Geltendmachung von Mahngebühren und Verzugsschäden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
  4. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn und soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 
  5. Wird die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist der Verkäufer bei einer eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Käufer zu vertreten ist.

5. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrenübergang

  1. Liefertermine oder Lieferfristen, sind stets schriftlich anzugeben. Vom Verkäufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sie sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung bindend. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und von Verkäufer ausdrücklich als solches schriftlich bestätigt werden.
  2. Wird der Verkäufer aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen selbst nicht beliefert, obwohl er bei (einem) zuverlässigen Lieferanten eine deckungsgleiche Bestellung aufgegeben hat, wird er von seiner Leistungspflicht frei und kann vom Vertrag zurücktreten. Der Verkäufer wird den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und wird jede bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.
  3. Befindet sich der Verkäufer mit der Lieferung des Produkts in Verzug, so kann der Käufer erst nach Setzen und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachlieferungsfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart oder sich individuell auf eine konkrete Nachlieferungsfrist geeinigt.
  4. Die Anlieferung der bestellten Ware erfolgt – sofern im Angebot nicht anders vereinbart – frei Bordsteinkante und verzollt. Der Käufer gewährleistet die Annahme der Ware und den freien Zugang und die Befahrbarkeit zum festgelegten Arbeitsbereich.
  5. Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden aus 5.4 (z.B. Kosten für neuerliche Anfahrt) haftet der Verkäufer nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen zu Ziffer 8 dieser AGB.
  6. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist. Im Falle der Teillieferung ist der Verkäufer zur entsprechenden Teilabrechnung berechtigt.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Die vom Verkäufer an den Käufer gelieferten Produkte und übergebenen Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Die Produkte werden nachfolgend auch „Vorbehaltsware“ genannt.
  2. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware nach Übergabe unentgeltlich für den Verkäufer
  3. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Käufer sie unverzüglich auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und den Verkäufer hierüber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermöglichen.
  4. Tritt der Verkäufer bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbes. Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück, ist der Käufer dazu verpflichtet, die Vorbehaltsware an den Verkäufer herauszugeben. Der Ausbau und die Abholung der Ware erfolgen durch den Verkäufer auf Kosten des Käufers.

7.  Einbau und Montage

  1. Sofern sich der Verkäufer vertraglich zum Einbau der Heizungsanlage verpflichtet, schuldet er lediglich den Anschluss der Heizanlage im Sinne der Herstellung der funktionalen Betriebsbereitschaft der Heizungsanlage. Hiervon nicht umfasst sind Arbeiten, die zur Herstellung der funktionalen Betriebsbereitschaft der Heizungsanlage nicht erforderlich sind, insbesondere Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, das Verschließen von Dachöffnungen, Dachdeckerarbeiten, Rückbau etc.
  2. Sofern sich der Verkäufer zum Einbau der Heizungsanlage verpflichtet ist, vereinbaren die Parteien nach Vertragsschluss einen verbindlichen Montagetermin. Sofern der Kunde diesen Termin aus von ihm zu verschuldenden Gründen absagt, vereinbaren die Parteien einen möglichst zeitnahen Ersatztermin. In diesem Fall kann der Verkäufer Ersatz der ihm nachweislich entstandenen Mehraufwendungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Heizungsanlage machen musste.
  3. Der Käufer hat alle vereinbarungsgemäß von ihm zu erbringenden Eigenleistungen (z.B. Fundament- und Gründungsarbeiten oder Elektroarbeiten) nach Maßgabe der vom Verkäufer vorgegebenen technischen Anforderungen sowie sach- und fachgerecht nach Maßgabe des jeweils aktuellen Stands der Technik auszuführen. Fehlende erforderliche technische Vorgaben hat der Käufer beim Verkäufer unverzüglich zu erfragen und der Verkäufer ihm daraufhin unverzüglich mitzuteilen.

8. Gewährleistung, Sachmangel und Mängelanzeige

  1. Die Gewährleistungsrecht des Käufers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
  2. Der Verkäufer räumt dem Käufer eine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ein.
  3. Der Käufer hat die gelieferten Produkte nach Ablieferung unverzüglich im Hinblick auf Menge und Beschaffenheit sorgfältig zu untersuchen und hat dem Verkäufer Mängel unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Beanstandungen sind dem Verkäufer in schriftlicher Form unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungsnummer mitzuteilen.
  4. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch Minderung des Kaufpreises zugunsten des Käufers.
  5. Ausgenommen von der Gewährleistungspflicht sind Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Einlagerung, Aufstellung oder sonstiger Einwirkung von außen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden aufgrund oder im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Ausführung von Eigenleistungen des Käufers nach vorstehender Ziffer 7.3, insbesondere durch Abweichungen von den Vorgaben des Verkäufers oder vom Stand der Technik.
  6. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Garantie für die Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Käufer. Soweit das BAFA den Antrag zur Förderung der Heizungssanierung nicht bewilligt, sondern ablehnt und daher eine in diesem Zusammenhang vereinbarte auflösende Bedingung zwischen Käufer und Verkäufer eintritt, die zur Rückabwicklung des Vertrags führt, so ist der Verkäufer nicht zum Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verpflichtet.
  7. Kommt der Verkäufer einer gesetzten angemessenen Nachfrist zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung nicht nach, so hat der Käufer nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) sowie in den nachfolgend genannten Grenzen Schadensersatz. Gleiches gilt im Falle zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung, bei Verweigerung der Nacherfüllung oder dann, wenn die Nacherfüllung für den Verkäufer unzumutbar oder unmöglich ist.

9. Haftung und Freistellung

  1. Der Verkäufer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist. Dies gilt auch für eine etwaige Zurechnung von Pflichtverletzungen seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
  2. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
  3. Der Käufer ist für die Erfüllung sämtlicher bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen selbst verantwortlich. Dieses umfasst auch und insbesondere baustatische Aspekte sowie Arbeiten am Erdreich und Grabungen, die durch Ausführung der beauftragten Leistungen betroffen sein können. Änderungen, Ergänzungen und Nachbesserungen, die wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung von Informationen an den Verkäufer erforderlich werden, gehen zu Lasten des Käufers. Das Gleiche gilt, wenn die Informationen, Abbildungen oder Abmessungen, die der Käufer dem Verkäufer nach Maßgabe von Ziffer 2.3 der AGB zur Verfügung gestellt hat, unzutreffend sind und daher eine vertragsgemäße Verwendung und/oder Installation der bestellten Produkte nicht möglich sind.

10. Höhere Gewalt und sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse

  1. Der Verkäufer haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Seuchen, Erdbeben, Terroranschläge, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, etc.) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat. Der Verkäufer hat den Käufer unverzüglich hiervon zu unterrichten.
  2. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
  3. Verzögert sich infolge der oben genannten Umstände die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen, gerechnet ab dem vereinbarten Liefertermin, so sind beide Parteien mit sofortiger Wirkung zum Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß Ziffer 10 berechtigt. 
  4. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, sich bei anderen als die ursprünglich vorgesehenen Lieferanten einzudecken.
  5. Ob nach Beendigung der höheren Gewalt eine (Nach-)Lieferung für die während dieser Zeit nicht erfolgten Lieferungen bzw. ein Nachbezug geschehen soll, werden die beiden Parteien im gegenseitigen Einvernehmen unter Berücksichtigung der Produktionskapazitäten festlegen.
  6. Für den Fall, dass eine der Parteien den Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 9.3 erklärt oder für den Fall, dass nach Verständigung der Parteien keine (Nach-)Lieferung erfolgen soll, verpflichtet sich der Verkäufer etwaige vom Käufer vorgenommenen Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto des Käufers zurückzuerstatten und etwaige Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzugewähren. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang (Wertstellung) auf dem Konto des Käufers bzw. der (physische) Rückerhalt der Sicherheit.

11. Rücktritt aus wichtigem Grund

  1. Der Rücktritt vom Vertrag kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Käufer bzw. Verkäufer mit sofortiger Wirkung erklärt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse vor:

    i.  Nichtzahlung offener Rechnungsbeträge trotz Mahnung und Setzung einer 7-tägigen Nachfrist;
    ‍
    ii.  Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung durch eine der Parteien und Nichtbeheben des Verstoßes innerhalb von 7 Tagen trotz schriftlicher Aufforderung der jeweils anderen Partei;
    ‍
    iii.  Wesentliche Abweichung von durch den Käufer nach Ziffer 2.3 gemachten Angaben/ bereitgestellten Unterlagen/ Abmessen/ Abbildungen, die einer vertragsgemäßen Verwendung des bestellten Produkts entgegenstehen;
    ‍
    iv.  Wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage einer der Parteien nach Vertragsschluss vor vollständiger Kaufpreiszahlung (insb. Stellung eines Insolvenzantrags, Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Ablehnung mangels Masse, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Haftanordnung, etc.) oder das Vorliegen von Informationen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers lassen, etwa durch negative Schufa Einträge (vgl. Ziffer 2.4);
    ‍
    v.  Vorliegen eines Falles Höherer Gewalt oder Eintritt sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse nach Maßgabe der Ziffer 9;
    ‍
    vi.  Exportverbote für die Produkte, Produktionsengpässe, Grenzsperren, Zollbeschränkungen, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen bzw. -beschränkungen oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) sowie andere, vor allem öffentlich-rechtliche Maßnahmen, die die termingerechte Lieferung und Abnahme der Produkte um mehr als acht Wochen verzögern.
    ‍
  2. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Partei zu erklären. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

12. Datenschutz

  1. Zum Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses werden hierfür benötigte Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch den Verkäufer eingesetzte Dritte weitergegeben. Der Verkäufer versichert, personenbezogenen Daten im Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung liegt hierzu vor.
  2. Der Käufer willigt im Rahmen der Angebotsphase nach Ziffer 2 darin ein, dass der Verkäufer alle notwendigen Informationen über öffentlich zugängliche Quellen zur Ermittlung der Bonität des Käufers (insbesondere Schufa Auskünfte) einholt und sie zur Grundlage seiner Entscheidung über den Vertragsschluss macht.

13. Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

  1. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB hat das Recht, den Vertrag nach Maßgabe der beigefügten Widerrufsbelehrung zu widerrufen.
  2. Hat der Käufer verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Verkäufer einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufsrechts bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen die Freie und Hansestadt Hamburg.
  3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts

15. Schriftformerfordernis

  1. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer sind die schriftlichen Vereinbarungen (insbesondere Kaufvertrag und schriftliche Auftragsbestätigung durch den Verkäufer) und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss eines Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  2. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

16. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Vertragslücken.
Kauf AGB
Pfeil nach unten Icon

1. Geltung

  1. Die hansetherm GmbH (nachfolgend „hansetherm“) bietet ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) einen Komplettservice für die Installation von Heizungsanlagen an.
  2. Für alle Lieferungen von Produkten, Leistungen, Angebote und Auftragsbestätigungen von hansetherm über den Kauf und die Installation der Heizungsanlage (nachfolgend „Kaufvertrag“ gelten ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Kauf- AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge und Bestell- und Auftragsbestätigungen, die hansetherm mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen im Zusammenhang mit dem Kauf und der Installation von Heizungsanlagen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden in diesem Zusammenhang, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn hansetherm ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Diese gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch hansetherm.
  4. Keine Anwendung finden diese AGB auf Leistungen von hansetherm, die nicht im Zusammenhang mit dem Kauf und der Installation von Heizungsanlagen stehen, etwa im Hinblick auf Verträge über den Erwerb von Flexibilität durch hansetherm, über die Wartung von Heizungsanlagen sowie weiteren Leistungen im Rahmen eines Care-Plus-Paketes für die Heizungsanlage.

2. Angebotserstellung und Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote von hansetherm sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Aufgrund der durch den Kunden telefonisch und schriftlich mitgeteilten Informationen erstellt hansetherm ein erstes unverbindliches Angebot, aus welchem sich die weitere konkrete Abstimmung, über die für den Kunden in Frage kommenden Produkte und deren Installation ergibt.
  3. In einem mehrphasigen Verkaufsprozess wird der Kunde hansetherm alle notwendigen Informationen zur Verfügung stellen, um die für ihn in Frage kommenden Produkte zutreffend empfehlen zu können. Hierbei werden alle vom Kunden gemachten Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Unterlagen maßgeblich für die weitere Produktempfehlung. Tatsächliche Abweichungen der Gegebenheiten vor Ort gehen zu seinen Lasten (vgl. Ziffer 3).
  4. hansetherm ist berechtigt, alle zur Ermittlung der Bonität des Kunden erforderlichen allgemein zugänglichen Informationen (insbesondere Schufa Auskünfte) einzuholen und zur Grundlage ihrer Entscheidung über den Vertragsschluss mit dem Kunden zu machen.
  5. Am Ende des Abstimmungsprozesses wird der Kunde ein von hansetherm maßgeschneidertes Angebot erhalten, welches dieser mittels elektronischer Signatur (z.B. via DocuSign) unterzeichnet. Das Angebot kann der Kunde per Post, E-Mail-Scan oder Telefax an hansetherm übermitteln. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung sind die von dem Kunden gemachten Angaben und seine Bestellung für ihn vier Wochen lang verbindlich (= Angebot).
  6. Der Vertrag wird erst dann geschlossen, wenn hansetherm den Vertragsschluss mittels ausdrücklicher „Auftragsbestätigung“ in Textform (z.B. E-Mail) bestätigt hat (= Annahme).

3. Durchführbarkeit

  1. Der Käufer sichert zu, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, (Ziffer 2.3.) richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 10 zu.
  2. Abgesehen von unzutreffenden Angaben des Käufers können Umstände eintreten, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen Gegebenheiten dem Einbau und der Montage des vertraglich geschuldeten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen, oder der Käufer bereits selbst mit der Demontage der alten Heizungsanlage begonnen hat. Auch in diesen Fällen steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 10 zu, soweit der Käufer nicht auf diese Umstände vor der Auftragsbestätigung schriftlich hingewiesen hat.
  3. Alle erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen hat der Käufer selbst zu beschaffen und dem Verkäufer bei Anfrage zur Verfügung zu stellen. Alle diesbezüglichen Abweichungen gehen zu seinen Lasten (Ziffer 8.3 dieser AGB) und berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt (Ziffer 10.1 iii dieser AGB).

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung oder im Kaufvertrag aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Auf die Regelung in Ziffer 7.4 bis Ziffer 7.67 wird verwiesen.
  2. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Kosten für Exportlieferungen, Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben sind in der Auftragsbestätigung im ausgewiesenen Gesamtkaufpreis bereits inkludiert.
  3. Die Entgegennahme von Bestellungen und Ausführung von Lieferungen kann von einer im jeweiligen Kaufvertrag festgelegten Anzahlung abhängig gemacht werden. Bis zur Erbringung der Anzahlung ist hansetherm berechtigt, die Leistung zurückzuhalten.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungsbeträge ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und auf eines der auf der Rechnung angegebenen Bankkonten in Euro zahlbar. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang (Wertstellung) auf dem Konto. Etwaige Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt insbesondere auch für Kosten, die bei Exportgeschäften aufgrund Auslandsüberweisung anfallen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist hansetherm zur Geltendmachung von Mahngebühren und Verzugsschäden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
  5. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn und soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  6. Wird die Leistung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss erbracht, ist hansetherm bei einer eingetretenen Lohn- und/oder Materialpreiserhöhung berechtigt, den Preis entsprechend anzupassen, soweit die Verzögerung vom Kunden zu vertreten ist.

5. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrenübergang

  1. Liefertermine oder Lieferfristen, sind stets schriftlich anzugeben. Von hansetherm in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sie sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung bindend. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und von hansetherm ausdrücklich als solches schriftlich bestätigt werden.
  2. Wird hansetherm aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen nicht beliefert, obwohl sie bei (einem) zuverlässigen Lieferanten eine deckungsgleiche Bestellung aufgegeben hat, wird sie von ihrer Leistungspflicht frei und kann vom Kaufvertrag zurücktreten. hansetherm wird den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informieren und wird jede bereits erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.
  3. Befindet sich hansetherm mit der Lieferung des Produkts in Verzug, so kann der Kunde erst nach Setzen und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachlieferungsfrist von 14 Tagen vom Kaufertrag zurücktreten, es sei denn die Parteien haben ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart oder sich individuell auf eine konkrete Nachlieferungsfrist geeinigt.
  4. Die Anlieferung der bestellten Ware erfolgt – sofern im Angebot nicht anders vereinbart – frei Bordsteinkante und verzollt. Der Kunde gewährleistet die Annahme der Ware und den freien Zugang und die Befahrbarkeit zum festgelegten Arbeitsbereich.
  5. Für bei der Anlieferung entstehende Flurschäden sowie für eventuelle Mehrkosten wegen der Verletzung der Pflichten des Kunden aus 5.4 (z.B. Kosten für neuerliche Anfahrt) haftet hansetherm nicht. Im Übrigen gelten die Haftungsvereinbarungen zu Ziffer 10 dieser AGB.
  6. hansetherm ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist. Im Falle der Teillieferung ist hansetherm zur entsprechenden Teilabrechnung berechtig

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Die von hansetherm an den Kunden gelieferten und übergebenen Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von hansetherm. Die Produkte werden nachfolgend auch „Vorbehaltsware“ genannt.
  2. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware nach Übergabe unentgeltlich für hansetherm
  3. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum von hansetherm hinweisen und hansetherm hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen.
  4. Tritt hansetherm bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbes. Zahlungsverzug – vom Kaufvertrag zurück, ist der Kunde dazu verpflichtet, die Vorbehaltsware an hansetherm herauszugeben. Der Ausbau und die Abholung der Ware erfolgen durch hansetherm auf Kosten des Kunden.

7.  Einbau und Montage

  1. Sofern sich hansetherm vertraglich zum Einbau der Heizungsanlage verpflichtet, schuldet sie lediglich den Anschluss der Heizanlage im Sinne der Herstellung der funktionalen Betriebsbereitschaft der Heizungsanlage. Hiervon nicht umfasst sind Arbeiten, die zur Herstellung der funktionalen Betriebsbereitschaft der Heizungsanlage nicht erforderlich sind, insbesondere Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten, das Verschließen von Dachöffnungen, Dachdeckerarbeiten, Rückbau etc.
  2. Sofern hansetherm zum Einbau der Heizungsanlage verpflichtet ist, vereinbaren die Parteien nach Vertragsschluss einen verbindlichen Montagetermin. Sofern der Kunde diesen Termin aus von ihm zu verschuldenden Gründen absagt, vereinbaren die Parteien einen möglichst zeitnahen Ersatztermin. In diesem Fall kann hansetherm Ersatz der ihr nachweislich entstandenen Mehraufwendungen verlangen, die sie für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung der Heizungsanlage machen musste.
  3. Der Kunde hat alle vereinbarungsgemäß von ihm zu erbringenden Eigenleistungen (z.B. Fundament- und Gründungsarbeiten oder Elektroarbeiten) nach Maßgabe der von hansetherm vorgegebenen technischen Anforderungen sowie sach- und fachgerecht nach Maßgabe des jeweils aktuellen Stands der Technik auszuführen. Fehlende erforderliche technische Vorgaben hat der Kunde bei hansetherm unverzüglich zu erfragen und hansetherm ihm daraufhin unverzüglich mitzuteilen.
  4. Sollte sich nach Vertragsschluss herausstellen, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für hansetherm nicht vorhersehbare, zusätzliche Arbeiten und/oder Materialaufwendungen für eine ordnungsgemäße Installation der Anlage durch hansetherm erforderlich sind (zum Beispiel durch den Einsatz spezieller Werkzeuge wie Bagger), kann dies zu Mehrkosten führen. Mehrkosten, die durch solche notwendigen Arbeiten und/oder Materialaufwendungen entstehen, sind vom Kunden zu tragen und erhöhen damit die vertraglich vereinbarte Vergütung. Etwaige Minderkosten aufgrund unerwartet wegfallender Aufwände im Rahmen der Installation reduzieren die vertraglich vereinbarte Vergütung. hansetherm ist verpflichtet, sowohl Mehr- als auch Minderkosten durch Erhöhung oder Ermäßigung des Kaufpreises bzw. bei Ratenzahlung durch Erhöhung bzw. Reduzierung der jeweiligen Rate(n) an den Kunden weiterzugeben. Von der Weitergabe der Mehr- oder Minderkosten ausgenommen sind Arbeiten und Materialaufwendungen, die für hansetherm vorhersehbar waren.
  5. Bei Mehrkosten, die 10 % der ursprünglich veranschlagten Installationskosten unter Position 3 des Angebotes (netto) zzgl. MwSt. übersteigen, wird hansetherm den Kunden hierüber schnellstmöglich informieren. Der Kunde ist in diesem Fall binnen 14 Tagen nach Zugang der Information nach Satz 1 zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages sowie aller weiteren Verträge zwischen dem Kunden und hansetherm berechtigt, die im Zusammenhang mit der zu installierenden Heizungsanlage stehen (z.B. Servicevertrag, Flexibilitätsvertrag). Ziffer 9.2 gilt entsprechend. Bis zum Ablauf dieser Frist ist hansetherm zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, der Kunde bestätigt zuvor, dass er die Mehrkosten tragen wird.
  6. Im Fall der außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 7.5 hat der Kunde hansetherm eine Pauschale in Höhe von 350 Euro (netto) zzgl. MwSt. für die Aufwände zu zahlen, welche bis zum Zeitpunkt der außerordentlichen Kündigung des Vertrages in Vertrauen auf die Durchführung der Vertragsverhältnisse entstanden sind (insb. Kosten für die Erstellung des Aufmaßes und der Kosten für die Anfahrt). Den Parteien bleibt das Recht nachzuweisen, dass hansetherm geringere oder höhere Aufwände als die Pauschale entstanden sind.

8. Gewährleistung, Sachmangel und Mängelanzeige

  1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist.
  2. hansetherm räumt dem Kunden eine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Gewährleistungsfrist von 5 Jahren ab Inbetriebnahme der Heizungsanlage ein.
  3. Der Kunde hat die gelieferten Produkte nach Ablieferung unverzüglich im Hinblick auf Menge und Beschaffenheit sorgfältig zu untersuchen und hat hansetherm Mängel unverzüglich in schriftlicher Form mitzuteilen. Beanstandungen sind hansetherm in schriftlicher Form unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungsnummer mitzuteilen.
  4. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von hansetherm durch Reparatur oder Ersatz der mangelhaften Teile, Austausch oder – wenn die Funktion der Anlage nicht beeinträchtigt ist – durch Minderung des Kaufpreises zugunsten des Kunden.
  5. Ausgenommen von der Gewährleistungspflicht sind Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Einlagerung, Aufstellung oder sonstiger Einwirkung von außen, die hansetherm nicht zu vertreten hat. Ebenfalls von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden aufgrund oder im Zusammenhang mit einer unsachgemäßen Ausführung von Eigenleistungen des Kunden nach vorstehender Ziffer 7.3, insbesondere durch Abweichungen von den Vorgaben von hansetherm oder vom Stand der Technik.
  6. hansetherm übernimmt keinerlei Garantie für die Gewährung einer Finanzierung, Subvention oder Förderung an den Kunden. Soweit das BAFA den Antrag zur Förderung der Heizungssanierung nicht bewilligt, sondern ablehnt und daher eine in diesem Zusammenhang vereinbarte auflösende Bedingung zwischen dem Kunden und hansetherm eintritt, die zur Rückabwicklung des Vertrags führt, so ist hansetherm nicht zum Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verpflichtet.
  7. Kommt hansetherm einer gesetzten angemessenen Nachfrist zur Mangelbeseitigung oder Nachlieferung nicht nach, so hat der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) sowie in den nachfolgend genannten Grenzen Schadensersatz. Gleiches gilt im Falle zweimaligen Fehlschlagens der Nacherfüllung, bei Verweigerung der Nacherfüllung oder dann, wenn die Nacherfüllung für hansetherm unzumutbar oder unmöglich ist.

9. Rücktritt aus wichtigem Grund

  1. Der Rücktritt vom Kaufvertrag kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vom Kunden bzw. von hansetherm mit sofortiger Wirkung erklärt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse vor:
    1. Nichtzahlung offener Rechnungsbeträge trotz Mahnung und Setzung einer 7-tägigen Nachfrist;
    2. Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung durch eine der Parteien und Nichtbeheben des Verstoßes innerhalb von 7 Tagen trotz schriftlicher Aufforderung der jeweils anderen Partei;

      für hansetherm insbesondere auch bei Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse:
      ‍
    3. Wesentliche Abweichung von durch den Kunden nach Ziffer 2.3 gemachten Angaben/bereitgestellten Unterlagen/Abmessen/Abbildungen, die einer vertragsgemäßen Verwendung des bestellten Produkts entgegenstehen;
    4. Wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage einer der Parteien nach Vertragsschluss vor vollständiger Kaufpreiszahlung (insb. Stellung eines Insolvenzantrags, Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. Ablehnung mangels Masse, Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Haftanordnung, etc.) oder das Vorliegen von Informationen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden lassen, etwa durch negative Schufa Einträge (vgl. Ziffer 2.4);
    5. Vorliegen eines Falles höherer Gewalt oder Eintritt sonstiger, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbarer Ereignisse nach Maßgabe der Ziffer 11.3;
    6. Exportverbote für die Produkte, Produktionsengpässe, Grenzsperren, Zollbeschränkungen, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffmangel, Betriebsstörungen bzw. -beschränkungen oder Arbeitskampfmaßnahmen (Streik und Aussperrung) sowie andere, vor allem öffentlich-rechtliche Maßnahmen, die die termingerechte Lieferung und Abnahme der Produkte um mehr als acht Wochen verzögern.

2. Der Rücktritt ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Partei zu erklären. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

10. Haftung und Freistellung‍

  1. Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; der Haftungsausschluss gilt nicht
    10.1.1 für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    10.1.2 die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
  2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
  3. Ziffer 10.2 gilt auch bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn hansetherm die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
  5. Der Kunde ist für die Erfüllung sämtlicher bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Voraussetzungen selbst verantwortlich. Dieses umfasst auch und insbesondere baustatische Aspekte sowie Arbeiten am Erdreich und Grabungen, die durch Ausführung der beauftragten Leistungen betroffen sein können. Änderungen, Ergänzungen und Nachbesserungen, die wegen unterlassener oder unvollständiger Übermittlung von Informationen an hansetherm erforderlich werden, gehen zu Lasten des Kunden. Das Gleiche gilt, wenn die Informationen, Abbildungen oder Abmessungen, die der Kunde hansetherm nach Maßgabe von Ziffer 2.3 der AGB zur Verfügung gestellt hat, unzutreffend sind und daher eine vertragsgemäße Verwendung und/oder Installation der bestellten Produkte nicht möglich sind.
  6. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt

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11. Höhere Gewalt und sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse

  1. hansetherm haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Seuchen, Erdbeben, Terroranschläge, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, etc.) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen) verursacht worden sind, die hansetherm nicht zu vertreten hat. hansetherm hat den Kunden unverzüglich hiervon zu unterrichten.
  2. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
  3. Verzögert sich infolge der oben genannten Umstände die Lieferung und/oder Abnahme um mehr als acht Wochen, gerechnet ab dem vereinbarten Liefertermin, so sind beide Parteien mit sofortiger Wirkung zum Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß Ziffer 9.1 v. berechtigt.
  4. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen ist hansetherm nicht verpflichtet, sich bei anderen als die ursprünglich vorgesehenen Lieferanten einzudecken.
  5. Ob nach Beendigung der höheren Gewalt eine (Nach-) Lieferung für die während dieser Zeit nicht erfolgten Lieferungen bzw. ein Nachbezug geschehen soll, werden die beiden Parteien im gegenseitigen Einvernehmen unter Berücksichtigung der Produktionskapazitäten festlegen.
  6. Für den Fall, dass eine der Parteien den Rücktritt vom Kaufvertrag gemäß Ziffer 9.2 erklärt oder für den Fall, dass nach Verständigung der Parteien keine (Nach-)Lieferung erfolgen soll, verpflichtet sich hansetherm etwaige vom Kunden vorgenommenen Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen auf das angegebene Konto des Kunden zurückzuerstatten und etwaige Anzahlungen innerhalb von 14 Tagen zurückzugewähren. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang (Wertstellung) auf dem Konto des Kunden bzw. der (physische) Rückerhalt der Sicherheit.

12. Verbraucher-Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Widerrufsrecht: Sie haben als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: hansetherm GmbH, Fuhlentwiete 10, 20355 Hamburg, E-Mail: kundenservice@hansetherm.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten verlinkte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.hansetherm.de/widerrufsformular

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13. Datenschutz

  1. Zum Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses werden hierfür benötigte Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Lieferung des Kaufgegenstands beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch hansetherm eingesetzte Dritte weitergegeben. hansetherm versichert, personenbezogene Daten im Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung des Kunden liegt hierzu vor.
  2. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist.
  3. Personenbezogene Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Verarbeitung entfallen ist, sobald und soweit diese aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder zur Durchsetzung weitergehender Ansprüche nicht mehr verarbeitet werden müssen und keine Einwilligung des Kunden zur weiteren Verarbeitung vorliegt.
  4. Der Kunde willigt im Rahmen der Angebotsphase nach Ziffer 2 darin ein, dass hansetherm alle notwendigen Informationen über öffentlich zugängliche Quellen zur Ermittlung der Bonität des Kunden (insbesondere Schufa Auskünfte) einholt und sie zur Grundlage seiner Entscheidung über den Vertragsschluss macht.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten i. S. d. HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen die Freie und Hansestadt Hamburg.
  3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts

15. Schriftformerfordernis

  1. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Mündliche Zusagen von hansetherm vor Abschluss eines Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

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16. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame, undurchsetzbare oder nichtige Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der unwirksamen, undurchsetzbaren oder nichtigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Vertragslücken.
AGB hansetherm App
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ZUR NUTZUNG DES DIENSTES HANSETHERM-APP

Stand – 01.11.2025

§ 1 GELTUNGSBEREICH‍

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Bereitstellung der kostenpflichtigen Dienste der hansetherm-App (im Folgenden auch nur „Dienst“ oder „Dienste“ genannt) über die entsprechende App zum Abruf über einen App-Store durch hansetherm GmbH, Fuhlentwiete 10, 20355 Hamburg (im Folgenden „hansetherm“ genannt) sowie die Nutzung der App. Die AGB gelten zwischen dem Nutzer (im Folgenden auch „Kunde“ genannt) des von hansetherm angebotenen Dienstes sowie hansetherm (gemeinsam im Folgenden auch „Vertragspartner“ genannt) in Bezug auf die über die App zur Verfügung gestellten Dienste, somit auch für zukünftige Geschäfte und Dienstleistungen von hansetherm mit dem Kunden betreffend den Dienst hansetherm-App (z.B. In-App-Käufe).
  2. Die Nutzung des Dienstes setzt voraus, dass die App vom Kunden aus einem App-Store auf dessen Endgerät heruntergeladen wird. Dem Kunden ist bekannt, dass ggf. weitere, allgemeine Bestimmungen für den Download von Apps (insbesondere die des jeweils genutzten App-Stores) gelten.
  3. Von diesen AGB etwaig abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn hansetherm diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.

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§ 2 REGISTRIERUNG

  1. Die Nutzung des Dienstes und der damit verbundenen Funktionen setzt eine Registrierung des Kunden und das Anlegen eines personalisierten Kunden-Accounts durch den Kunden voraus. Hierzu ist das von hansetherm in der App zur Verfügung gestellte Registrierungsformular zu verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Anmeldung abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben.
  2. Nach dem Absenden der Registrierung erhält der Kunde von hansetherm eine Bestätigungs-E-Mail. Der Dienst steht grundsätzlich in einer Basisversion zur Nutzung bereit. Es können jedoch gegen gesonderte Vergütung zusätzliche Leistungspakete erworben werden, wodurch weitere Funktionen innerhalb des Dienstes freigeschaltet werden (zusätzliche Leistungen).
  3. Sofern der Kunde bereits vorab einen Vertrag mit hansetherm über zusätzliche Leistungen geschlossen hat, finden sich in der Bestätigungs-E-Mail Angaben hierzu; die Laufzeit in Bezug auf die zusätzlichen Leistungen beginnt jeweils mit der Freischaltung dieser Leistungen in dem Dienst durch hansetherm. Hierüber informiert hansetherm den Kunden in der Bestätigungs-E-Mail.
  4. Soweit hansetherm in dem Dienst weitere Leistungen über sogenannte In-App-Käufe anbietet, kann der Kunde ein Angebot auf Abschluss zur Erweiterung des Vertrages in Bezug auf diese zusätzlichen Leistungen zu den jeweils in der App aufgeführten Bedingungen abgeben. Der Vertrag kommt erst durch eine entsprechende Freischaltung der jeweiligen zusätzlichen Leistung zu dem vereinbarten Entgelt zustande. hansetherm wird den Kunden über die Freischaltung informieren (in der App bzw. einer weiteren Bestätigungs-E-Mail).
  5. hansetherm ist berechtigt, die die im Kunden-Account hinterlegten Angaben zum Kunden zu überprüfen und im Falle einer unvollständigen oder unrichtigen Angabe des Kunden die Nutzung der Dienste durch den Nutzer zu untersagen und den Kunden-Account zu sperren.

§ 3 VERTRAGLICHE LEISTUNGEN

3.1 Der Dienst dient der Vernetzung energiebezogener Geräte im Haushalt (z.B. Wärmepumpe, PV-Anlage, Batteriespeicher) und ermöglicht die intelligente Überwachung, Steuerung und Optimierung des Energieverbrauchs im Haushalt durch den Kunden. Vom Leistungsumfang erfasst ist insbesondere:

  1. Allgemeines:
    Der Dienst ermöglicht dem Nutzer die Überwachung und – je nach technischem Gerät und gebuchtem Tarif – die Steuerung von Energieflüssen im Haushalt. Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif.
  2. Geräteanbindung:  
    Der Dienst ermöglicht dem Nutzer die Anbindung und Konfiguration unterstützter Geräte, insbesondere Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Energiemesssysteme, Batteriespeicher, Wallboxen, Elektrofahrzeuge sowie Schalter und Zwischensteckdosen. Der Umfang der unterstützten Hersteller kann variieren.
  3. Visualisierung von Energiedaten:
    Der Dienst stellt dem Nutzer – abhängig von den angeschlossenen Geräten – Echtzeit- und Verlaufsdaten zu Erzeugung, Verbrauch, Einspeisung, Netzbezug, Ladezuständen von Batterie und Fahrzeugen sowie der Energieflüsse im Haushalt bereit. Zudem können – je nach Tarif – historische Daten, Statistiken und Auswertungen angezeigt werden.
  4. Steuerungsfunktionen:
    Der Dienst bietet – je nach Tarif und technischem Gerät – Funktionen zur automatisierten oder manuellen Steuerung angeschlossener Verbraucher, insbesondere anhand von PV-Überschuss, Energiepreisen, Ladezuständen, Zeitplänen oder benutzerspezifischen Einstellungen. Die tatsächliche Verfügbarkeit einzelner Funktionen hängt vom jeweiligen Gerätetyp ab.
  5. Stromtarife und Preisinformationen:
    Der Dienst ermöglicht dem Nutzer das Hinterlegen eigener Stromtarife sowie die Anzeige dynamischer Strompreise (Day-Ahead).
  6. Support und Hilfefunktionen:
    Innerhalb des Dienstes stehen dem Nutzer Hilfsmaterialien wie FAQ, Anleitungen oder Tutorials zur Verfügung. Der Kundensupport erfolgt über die in dem Dienst angegebenen Kontaktwege.
  7. Tarifabhängigkeit der Leistungen:
    Einzelne Funktionen stehen nur in bestimmten Tarifen zur Verfügung. Der jeweils gebuchte Tarif bestimmt den Umfang der nutzbaren Funktionen.

3.2 hansetherm stellt dem Kunden den Dienst nach Download der entsprechenden App auf ein internetfähiges, handelsübliches und aktuelles Smartphone mit iOS bzw. Android-Betriebssystem bzw. kompatibles Endgerät und Registrierung zur Nutzung bereit. Die Nutzung des Dienstes setzt die Anmeldung des Kunden über seinen Kunden-Account voraus.

3.3 hansetherm wird nach Maßgabe der Ziffer 4.2 dafür Sorge tragen, dass die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Dienste gewährleistet bleiben und diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten bleiben.

3.4 Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Dienstes bestimmt sich ausschließlich nach den in der App aufgeführten Bedingungen sowie diesen AGB. Die allgemeinen Darstellungen der verschiedenen Funktionen des Dienstes insbesondere auf der Homepage von hansetherm oder auf Verkaufsunterlagen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und dienen nur der unverbindlichen Beschreibung des Dienstes.

3.5 hansetherm ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen.

3.6 Die vertragsgemäße Nutzbarkeit des Dienstes ist von außerhalb des Einflussbereichs von hansetherm liegenden Bedingungen und Leistungen abhängig, wie z.B. den Übertragungskapazitäten zwischen den einzelnen Beteiligten; dies betrifft insbesondere die Übertragung der Messdaten.

3.7 In den in der Tarifpreisliste ausgewiesenen Tarifen sind keine Kosten von Drittanbietern/Integrationspartnern enthalten, z.B. wenn der Hersteller eines Gerätes, welches mit dem Dienst verbunden wird, für die Integration eine gesonderte Vergütung verlangt. Verlangen Drittanbieter für die Integration eine gesonderte Vergütung, kann hansetherm die Integration bzw. den Fortbestand der Integration dieser Geräte davon anhängig machen, dass der Kunde die gesonderte Vergütung übernimmt.

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§ 4 VERFÜGBARKEIT, WARTUNGEN UND UPDATES

  1. Der Käufer sichert zu, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Informationen, (Ziffer 2.3.) richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Angaben unzutreffend sind und die vertraglich geschuldete Leistung deswegen nicht zu den vereinbarten Konditionen oder insgesamt erbracht werden kann, steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 10 zu.
  2. Abgesehen von unzutreffenden Angaben des Käufers können Umstände eintreten, die eine Durchführbarkeit der vereinbarten Leistung unmöglich machen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die örtlichen Gegebenheiten dem Einbau und der Montage des vertraglich geschuldeten Wärmeerzeugers inkl. dazugehöriger Komponenten und sonstiger Gegenstände der Lieferungen und Leistungen entgegenstehen, oder der Käufer bereits selbst mit der Demontage der alten Heizungsanlage begonnen hat. Auch in diesen Fällen steht dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht nach Ziffer 10 zu, soweit der Käufer nicht auf diese Umstände vor der Auftragsbestätigung schriftlich hingewiesen hat.
  3. Alle erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen hat der Käufer selbst zu beschaffen und dem Verkäufer bei Anfrage zur Verfügung zu stellen. Alle diesbezüglichen Abweichungen gehen zu seinen Lasten (Ziffer 8.3 dieser AGB) und berechtigen den Verkäufer zum Rücktritt (Ziffer 10.1 iii dieser AGB).

‍§ 5 PFLICHTEN DES KUNDEN

  1. Der Kunde ist verpflichtet, vereinbarte Entgelte fristgerecht entsprechend der jeweils vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen.
  2. Der Kunde ist weiter zur Sicherstellung der Vertraulichkeit seines Kunden-Accounts verpflichtet, so hat er insbesondere seine persönlichen Passwörter und Zugangskennungen geheim zu halten und durch angemessene Maßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte zu schützen. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort unverzüglich zu ändern, wenn der begründete Verdacht besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Dies schließt die Weitergabe an berechtigte Dritte im Sinne der Ziffer 6.3 nicht aus.
  3. Der Kunde ist nach Registrierung verpflichtet, hansetherm unverzüglich mitzuteilen, wenn sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der Firma), sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift, seine Bankverbindung oder seine angegebene E-Mail-Adresse ändert. Der Kunde hat die hinterlegte E-Mail-Adresse während der Vertragslaufzeit ständig aktuell zu halten, sodass er während der Vertragslaufzeit ständig Zugriff auf diese hat, da nur so der Zugang zu seinem Kunden-Accounts gewährleistet werden kann.
  4. hansetherm ist berechtigt, bei rechtswidrigem und schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen eine der vorgenannten wesentlichen Pflichten (Ziffer 5.1 bis 5.3) den Zugang zu den Diensten ganz oder teilweise zu sperren, bis der jeweilige Vertragsverstoß beseitigt ist. Der Kunde bleibt in diesem Fall zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet.
  5. Der Kunde ist für sämtliche Inhalte bzw. Daten, die er im Rahmen der Nutzung des Dienstes an hansetherm übermittelt, selbst verantwortlich. Dies umfasst insbesondere alle Daten durch die an den Dienst angeschlossenen Anlagen des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass er im Rahmen der Nutzung keine Rechte Dritter verletzt.
  6. Der Kunde ist verantwortlich für die Gewährleistung einer Internetverbindung sowie die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität der Anlagen, die er mit dem Dienst verbinden möchte. hansetherm haftet nicht für Schäden oder Funktionseinschränkungen, die aufgrund einer fehlenden Internetverbindung, einer fehlenden Kompatibilität oder aus Funktionsstörungen der Anlagen resultieren.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst ausschließlich in der jeweils aktuellen App-Version zu nutzen und gegebenenfalls von hansetherm zur Verfügung gestellte Updates zeitnah herunterzuladen, im Falle der Information des Kunden über das Update durch hansetherm spätestens binnen 2 Wochen nach Bereitstellung im App-Store]. Für Sicherheitsmängel aufgrund der Nichtdurchführung von bereitgestellten App-Updates übernimmt hansetherm keine Haftung.
  8. Unterlässt es der Kunde, ein ihm über den jeweiligen App-Store zur Verfügung gestelltes Update des Dienstes innerhalb einer angemessenen Frist ab Bereitstellung durchzuführen, so ist die Haftung von hansetherm für einen allein auf das Fehlen der Aktualisierung zurückzuführenden Produktmangel ausgeschlossen, wenn die unterbliebene oder nicht sachgemäße Installation nicht auf eine mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.

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§ 6 NUTZUNGSRECHTE DES KUNDEN, URHEBERRECHT UND DATENBANKRECHTE

  1. hansetherm oder deren Dienstleister sind Inhaber aller Urheber-, geistigen Eigentums- und /oder sonstigen Verwertungsrechten an dem vertragsgegenständlichen Dienst sowie den Inhalten, die durch hansetherm oder deren Dienstleister oder im Zusammenhang zu diesen bereitgestellt wird, wie Text, Grafik, Logos, Button-Icons, Bilder, Audio-Clips, digitale Downloads und Datensammlungen.
  2. hansetherm räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht ein, die Dienste durch Download der App auf ein Endgerät und durch vertragsgemäße Verwendung der App zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar oder unterlizensierbar.
  3. Das Nutzungsrecht des Kunden ist beschränkt auf seine Person und Personen, die in seinen Haushalt leben. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, wenn er weiteren Personen in seinem Haushalt Zugriff zu seinem Nutzungsaccount gewährt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Dienste über den Vertragszweck hinaus zu nutzen oder Dritten die Nutzung für Anlagen außerhalb des Haushaltes des Kunden zu ermöglichen.
  4. Für jeden Fall, in dem der Kunde die Nutzung des Dienstes durch Dritte schuldhaft oder abweichend von diesen AGB sowie weiteren Vereinbarungen ermöglicht, hat der Kunde jeweils Schadensersatz in Höhe der Vergütung zu leisten, die im Falle des Abschlusses eines Vertrages während einer ordentlichen Laufzeit für einen einzelnen Nutzer angefallen wäre. Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. hansetherm bleibt berechtigt, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
  5. Der Kunde darf weder Teile des Dienstes noch den Dienst als Ganzes systematisch extrahieren und/oder wiederverwenden. Insbesondere darf der Kunde kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile des Dienstes zur Wiederverwendung zu extrahieren (gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Der Kunde darf keine eigene Datenbank herstellen und/oder veröffentlichen, die wesentliche Teile des Dienstes beinhaltet.
  6. Der Kunde haftet für jegliche, diesen Bedingungen widersprechende Verwendung.

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§ 7 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUG

  1. Die vertraglich vereinbarte Vergütung versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Bei vereinbarter monatlicher Zahlung ist die Vergütung an dem Tag des Monats fällig, welcher durch Zahl dem Tag des Vertragsschlusses entspricht, erstmalig am Tag des Vertragsschlusses (z.B. bei Vertragsschluss am 5. eines Monats immer zum 5. eines jeden Monats). Fehlt in einem Monat der maßgebende Tag, so wird die Vergütung mit dem Ablauf des nächsten Tages fällig (z.B. Vertragsschluss am 31.01., so wird die nächste monatliche Zahlung am 01.03. fällig).
  3. Bei vereinbarter Vorauszahlung ist die Vergütung für den vereinbarten Zeitraum bei Vertragsschluss fällig; nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums für die Vorauszahlung gelten die Regelungen in Ziffer 7.2 entsprechend, bezogen auf den ersten Tag nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums für die Vorauszahlung.
  4. Soweit der Kunde weitere kostenpflichtige zusätzliche Leistungen dazu bucht (In-App-Käufe), werden die hierfür anfallenden Entgelte erstmalig sofort bei der Buchung und anschließend je nach Vereinbarung entsprechend den Regelungen in Ziffer 7.2 bzw. 7.3 zur Zahlung fällig.
  5. Zahlungen werden über einen externen Dienstleister abgewickelt und/oder es erfolgt eine Belastung der vom Kunden im App-Store hinterlegten Zahlungsweise (z.B. PayPal-Account oder die der vom Kunden hinterlegten Kreditkarte (Visa oder Mastercard)).

§ 8 WIDERRUFSRECHT, INFORMATIONEN ZUR AUSÜBUNG DES WIDERRUFSRECHTS

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gilt für kostenpflichtige Leistungen folgendes Widerrufsrecht:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, diesen Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: hansetherm GmbH, Fuhlentwiete 10, 20355 Hamburg, Tel: +49-40-734466300, E-Mail kundenservice@hansetherm.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten verlinkte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.hansetherm.de/widerrufsformular

§ 9 VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG

  1. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Versendung des Registrierungsformulars gemäß Ziffer 2.1. Die Laufzeit bezüglich etwaiger zusätzlicher Dienste beginnt mit der Freischaltung des jeweiligen zusätzlichen Dienstes gemäß § 2.2 sowie § 2.3.
  2. Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit laufen auf unbestimmte Zeit und können jederzeit zum Ende des Monats gekündigt werden.
  3. Vertragserweiterungen im Hinblick auf zusätzliche Leistungen mit einer vereinbarten Laufzeit enden automatisch zum Ablauf dieser Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Kunde erhält die Option, die Vertragserweiterung zu den dann gültigen Vertragsbedingungen zu verlängern.
  4. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  5. Jede Kündigung bedarf der Textform. Der Kunde kann seinen Vertrag auch über den auf der Webseite oder App integrierten Kündigungsbutton erklären.

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§ 10 PERSONENBEZOGENE DATEN UND DATENSCHUTZ

  1. hansetherm hält sich im Umgang mit den personenbezogenen Daten des Kunden an alle Bestimmungen der einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weiterführende Informationen hierzu befinden sich in der Datenschutzerklärung, die unter folgendem Link abrufbar ist: ‍

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‍§ 11 HAFTUNG

  1. Die Haftung von hansetherm für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
  2. Die Haftung von hansetherm sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden (der Schaden, den hansetherm bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die hansetherm kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen) beschränkt.
  3. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden
    1. wegen arglistig verschwiegener Mängel,
    2. wegen Mängeln bezüglich derer eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen wurde (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Garantieregelung),
    3. nach dem Produkthaftungsgesetz,
    4. aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen für Schadensersatzansprüche gelten entsprechend für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  5. Sofern auf externe Seiten verlinkt wird, übernimmt hansetherm trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung für die Inhalte dieser externen Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

§ 12 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

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§ 13 ÄNDERUNG VON AGB UND LEISTUNGEN

  1. Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die hansetherm nicht veranlasst und auf die hansetherm auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen ist.
  2. In solchen Fällen ist hansetherm verpflichtet, den Vertrag – mit Ausnahme des Entgelts – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen).
  3. Anpassungen des Vertrags nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn hansetherm dem Kunden die Anpassung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt.
  4. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von hansetherm in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Erfüllungsort ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
  2. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

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Flexibilitäts AGB
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1. Geltung

  1. Die hansetherm GmbH (nachfolgend „hansetherm“) bietet ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) an, von ihnen das Recht über die Fernansteuerung (nachfolgend „Flexibilität“) ihrer Heizungsanlagen und weiterer ansteuerbarer Anlagen, soweit diese in den Flexibilitätsvertrag einbezogen sind, zu erwerben.
  2. Für die Erbringung von Leistungen sowie den Abschluss von Verträgen über den Erwerb der Flexibilität durch hansetherm vom Kunden sowie die Ausübung dieser Flexibilität (nachfolgend „Flexibilitätsvertrag“) gelten ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Flexibilitäts-AGB“). Die Flexibilitäts-AGB sind Bestandteil aller Verträge, Bestell- und Auftragsbestätigungen, die hansetherm mit seinen Kunden über die Flexibilität schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote von dem bzw. an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn hansetherm ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Diese gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch hansetherm.
  4. Keine Anwendung finden diese AGB auf Leistungen von hansetherm und des Kunden, die nicht im Zusammenhang mit Flexibilitätsverträgen stehen, etwa im Hinblick auf Verträge über den Verkauf und die Installation von Heizungsanlagen durch hansetherm, die Wartung dieser sowie weiteren Leistungen im Rahmen eines Care-PlusPaketes (care+) für die Heizungsanlage.

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2. Angebotserstellung und Vertragsabschluss

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  1. Alle Angebote von hansetherm sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Nach dem im Rahmen des Kaufvertrags durchgeführten Abstimmungsprozess wird der Kunde ein von hansetherm maßgeschneidertes unverbindliches Angebot über den Erwerb der Flexibilität erhalten, welches rechtlich nicht bindend ist (sog. invitatio ad offerendum). Erst das vom Kunden persönlich oder mittels elektronischer Signatur (z.B. via DocuSign) unterzeichnete Angebot stellt das rechtlich bindende Angebot zum Abschluss des Flexibilitätsvertrages dar. Das Angebot kann der Kunde per Post, E-Mail-Scan oder Telefax an hansetherm übermitteln. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots sind die von dem Kunden gemachten Angaben und sein Angebot für ihn vier Wochen lang verbindlich.
  3. Der Vertrag wird erst dann geschlossen, wenn hansetherm den Vertragsschluss mittels ausdrücklicher „Auftragsbestätigung“ in Textform (z.B. E-Mail) bestätigt hat (Annahme).

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3. Gegenstand der Flexibilitätsvereinbarung

  1. Der Kunde überträgt hansetherm das Recht, seine Anlagen aus der Ferne über ein als Hardware verbautes bzw. ein softwareseitig umgesetztes Home Energy Management System (nachfolgend „HEMS“) zu steuern und hierdurch zu- bzw. abzuregeln. Dieses Recht erfasst die Heizungsanlage des Kunden sowie nach Maßgabe der Regelung unter Ziffer 6. ggf. auch weitere ansteuerbare Anlagen des Kunden, soweit diese in den Flexibilitätsvertrag einbezogen sind. Hierdurch kann hansetherm die Heizungsanlage sowie die weiteren ansteuerbaren Anlagen des Kunden nach eigenem Ermessen anschalten, ausschalten und den Leistungsbezug stufenlos reduzieren bzw. erhöhen (nachfolgend „Steuerung“).
  2. Die Zu- bzw. Abregelung erfolgt lediglich bis zu einem für den Kunden zumutbaren Maße.
  3. hansetherm ist berechtigt, das Recht zur Steuerung nach Ziffer 3.1 ganz oder teilweise an Dritte weiterzuveräußern, sodass die Entscheidung, ob, wann und in welchem Umfang eine Steuerung erfolgt, auch durch einen Dritten getroffen werden kann.
  4. Der Kunde erhält nur im Fall der Nutzung der Flexibilität (tatsächliche Steuerung) eine Vergütung entsprechend den Regelungen gem. Ziffer 8. Eine Steuerung durch den Netzbetreiber nach § 14a EnWG zählt nicht als Ausübung der Flexibilität, auch dann nicht, wenn hansetherm das Steuersignal des Netzbetreibers über das HEMS auf unterschiedliche Anlagen des Kunden koordiniert.
  5. Dem Kunden ist bekannt, dass die Ausübung der Flexibilität entgegen den Preissignalen eines dynamischen Stromtarifs sowie entgegen einer etwaigen Steuerung der Energieanlagen durch den Kunden selbst erfolgen kann. Die Steuerung im Rahmen der Ausübung der Flexibilität geht der Steuerung durch den Kunden vor. Etwaige daraus resultierende Nachteile des Kunden sind mit der Vergütung nach Ziffer 8.1 abgegolten.
  6. Entgelte, welche der Stromlieferant dem Kunden aufgrund der Nutzung der Flexibilität ggf. in Rechnung stellt (§ 41d EnWG), sind vom Kunden zu tragen. Ein Erstattungsanspruch des Kunden gegenüber hansetherm besteht nicht.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Flexibilität der Heizungsanlage sowie etwaiger weiterer ansteuerbaren Anlagen, soweit sie im Sinne der Ziffer 6 vom Flexibilitätsvertrag erfasst sind, anderweitig zu veräußern oder zu nutzen. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Kunden, eine Steuerung durch den Stromnetzbetreiber gemäß § 14a EnWG zuzulassen.

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4. Vollmachtserteilung und Übertragung des Wahlrechts an hansetherm

  1. Der Kunde erteilt hansetherm die als Anlage zum Flexibilitätsvertrag aufgeführten schriftlichen Vollmachten insbesondere gegenüber Stromlieferanten, Messstellenbetreibern und Netzbetreibern unter Befreiung von der Beschränkung nach § 181 BGB. hansetherm wird diese Vollmachten nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen und nur, soweit es zur Abwicklung des Flexibilitätsvertrages dienlich ist, nutzen.
  2. Die Vollmacht zur Kündigung und zum Abschluss von Verträgen mit Stromlieferanten im Namen des Kunden wird hansetherm nur wie folgt ausüben:
    1. zur Kündigung des bei Abschluss des Flexibilitätsvertrages bestehenden Stromliefervertrages des Kunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt und
    2. zum Abschluss eines dynamischen Stromliefervertrages mit einem Stromlieferanten zu marktüblichen Konditionen auf den Zeitpunkt der Beendigung des bisherigen Stromliefervertrages. Die Konditionen gelten insbesondere als marktüblich, wenn der Grundpreis unter 20,00 Euro (brutto) im Monat und der Arbeitspreis bei dem Spot-Marktpreis zzgl. 0,0215 Euro (brutto)/kWh liegt. Zudem gelten die Konditionen eines etwaig zeitgleich mit dem Flexibilitätsvertrag zwischen dem Kunden und hansetherm abgeschlossenen oder von hansetherm vermittelten Stromliefervertrag als marktüblich.
  3. Die Vollmacht zur Kündigung und zum Abschluss von Verträgen mit Messtellenbetreibern im Namen des Kunden wird hansetherm nur wie folgt ausüben:
    1. ur Kündigung des bei Abschluss des Flexibilitätsvertrages bestehenden Vertrages mit dem Messstellenbetreiber des Kunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt und
    2. zum Abschluss eines Messstellenvertrags mit einem Messstellenbetreiber zu marktüblichen Konditionen auf den Zeitpunkt der Beendigung des bisherigen Messstellenvertrages. Die Konditionen gelten insbesondere als marktüblich, wenn die gesetzlich in § 30 Messstellenbetriebsgesetz geregelten Preisobergrenzen nicht überschritten sind bzw. die Entgelte im Sinne des § 35 Messstellenbetriebsgesetz als angemessen gelten. Zudem gelten die Konditionen eines etwaig zeitgleich mit dem Flexibilitätsvertrag zwischen dem Kunden und hansetherm abgeschlossenen oder von hansetherm vermittelten Messtellenvertrag als marktüblich.
  4. Der Kunde überträgt hansetherm in Bezug auf alle von dem Flexibilitätsvertrag erfassten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gem. § 14a EnWG oder der Festlegung der Bundesnetzagentur zum Az. BK6-22-300 für die Laufzeit des Flexibilitätsvertrages das Recht,

    1. für den Kunden die Wahl über das Entgeltmodul in Bezug auf § 14a EnWG i.V.m. der entsprechenden Festlegung der Bundesnetzagentur zu treffen;
    2. für den Kunden die Wahl zu treffen, ob alle weiteren ansteuerbaren Energieanlagen über das HEMS vom Netzbetreiber angesteuert werden können oder eine individuelle Steuerung möglich ist;
    3. sofern hansetherm die Wahl der Ansteuerung über das HEMS getroffen hat, die Entscheidung der Koordination der weiteren Anlagen des Kunden untereinander im Falle einer Ansteuerung durch den Netzbetreiber.
  5. hansetherm hat den Kunden im Falle der Ausübung der Wahlrechte sowie der Vollmachten entsprechend zu informieren. Eine Pflicht von hansetherm zur Ausübung der Wahlrechte bzw. der Vollmachten besteht nicht, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.

5. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine etwaige physische Verbindung zwischen dem HEMS und der Heizungsanlage sowie – soweit zutreffend – den weiteren Anlagen gem. Ziffer 6 dieser Flexibilitäts-AGB zu trennen.
  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anlagen während der Vertragslaufzeit störungsfrei funktionieren und ununterbrochen mit dem Internet verbunden sind.
  3. Ist vertraglich ein hardwarebasiertes HEMS vorausgesetzt, hat der Kunde während der Vertragslaufzeit außerdem sicherzustellen, dass das HEMS während der Vertragslaufzeit störungsfrei funktioniert und das HEMS ununterbrochen mit dem Internet verbunden ist.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, das Gebäude und die Grundstücksfläche, auf dem die Energieanlagen sich befinden, sowie die technischen Einrichtungen und Versorgungsanschlüsse so instand zu halten, dass der Bestand und der Betrieb der Anlagen für die gesamte Laufzeit des Flexibilitätsvertrages möglich sind. Dies umfasst insb. die ordnungsgemäße Sicherung des Grundstücks und des Gebäudes sowie die Freihaltung des Grundstückes von Bewuchs, soweit diese die Anlagen beschädigen könnten. Der Kunde hat hansetherm unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, falls eine Beschädigung der Anlagen droht.
  5. Der Kunde hat hansetherm unverzüglich über bestehende Störungen aller an das HEMS angeschlossener Anlagen und/oder Verbindungsprobleme zwischen Anlagen und dem Internet, bei einem hardwarebasierten HEMS auch zwischen HEMS und den Anlagen oder dem Internet zu informieren.
  6. Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten von hansetherm den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Kontrolle der physischen oder internetbasierten Anbindung der Anlagen an das HEMS, zur Reparatur der Anlagen bzw. Behebung von Störungen, zur Reparatur oder Austausch eines etwaigen hardwarebasierten HEMS erforderlich ist. Hansetherm ist zu entsprechenden Maßnahmen berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
  7. Die Benachrichtigung nach Ziffer 5.5 kann durch Mitteilung an den Kunden (z.B. E-Mail) oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlagen zugänglich sind. Wenn der Kunde den Zutritt unberechtigt verweigert oder behindert, stellt hansetherm dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung.
  8. Soweit hansetherm sich nicht ausdrücklich zur Übernahme energiewirtschaftlicher Pflichten des Kunden verpflichtet hat oder bevollmächtigt wurde, bleibt der Kunde hierfür verantwortlich.
  9. Der Kunde hat hansetherm über alle für die Leistungserbringung erforderlichen Umstände vollständig zu informieren. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, ist hansetherm nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Vertragserfüllung und zur Nutzung des HEMS erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen. Die Erbringung von Mitwirkungshandlungen erfolgt grundsätzlich auf eigene Kosten des Kunden.

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6. Einbeziehung weiterer Energieanlagen des Kunden

  1. Der Kunde hat hansetherm über die im Zeitpunkt der Installation der Heizungsanlage bei ihm vorhandenen weiteren Energieanlagen (z.B. PV-Anlage, Wallbox) zu informieren. Werden nach Installation der Heizungsanlage weitere Energieanlagen bei dem Kunden installiert, hat der Kunde hansetherm unverzüglich auch hierüber zu informieren.
  2. Ein Anschluss von weiteren Energieanlagen des Kunden an das HEMS bedarf der Zustimmung durch hansetherm in Textform. Ein Anschluss kann zudem nur erfolgen, wenn diese Anlagen mit dem HEMS kompatibel sind (siehe hierzu die auf der Homepage von hansetherm veröffentlichte Kompatibilitätsliste) und der Kunde hansetherm für die Dauer des Flexibilitätsvertrages die steuerbare Leistung der Energieanlage vollständig zur Verfügung stellt. Dem Kunden steht kein Anspruch auf Zustimmung durch hansetherm zu, auch wenn die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind.
  3. Alle auf Wunsch des Kunden und mit der Zustimmung von hansetherm gemäß Ziffer 6.2 an das HEMS angeschlossenen Energieanlagen (nachfolgend „weitere Anlagen“, zusammen mit der Heizungsanlage nachfolgend „Anlagen“) werden von dem Flexibilitätsvertrag nebst Flexibilitäts-AGB erfasst. Soweit hansetherm die Zustimmung zum Anschluss an das HEMS an weitere Bedingungen knüpft, gelten diese Bedingungen im Falle der Annahme dieses Angebotes durch den Kunden ergänzend bzw. abweichend.
  4. Soweit diese weiteren Anlagen steuerbar sind (nachfolgend „weitere ansteuerbare Anlagen“), steht hansetherm bei einem Anschluss entsprechend auch das Recht zur Steuerung dieser weiteren Anlagen nach Maßgabe des Flexibilitätsvertrags sowie der Flexibilitäts-AGB zu.
  5. Der technische Anschluss bzw. die Verbindung der weiteren Anlagen an das HEMS obliegt dem Kunden und hat fachmännisch nach den Regeln der Technik zu erfolgen.
  6. Der Kunde hat sicherzustellen, dass jegliche weiteren Anlagen, welche mit dem HEMS verbunden werden sollen, von Seiten des jeweiligen Herstellers und Vertragspartners des Kunden verbunden werden dürfen.
  7. Schäden, die dem Kunden aufgrund einer Missachtung von Vorgaben seiner Vertragspartner oder der jeweiligen Hersteller entstehen, sind von hansetherm nicht zu ersetzen.
  8. hansetherm haftet nicht für eine fehlende Kompatibilität von Energieanlagen des Kunden mit dem HEMS. Dies gilt insb., wenn der Kunde das HEMS mit Anlagen nutzen möchte, welche er nicht bei hansetherm gekauft hat.

7. Durchführbarkeit

  1. Der Kunde sichert zu, dass sämtliche von ihm im Rahmen des Abstimmungsprozesses zum Kaufvertrag zur Verfügung gestellten Informationen richtig und vollständig sind. Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Angaben des Kunden unzutreffend sind oder der Kaufvertrag aus einem sonstigen Grund gem. Ziffer 3 der Kauf-AGB nicht durchführbar ist, und hansetherm daher ein Rücktrittsrecht in Bezug auf den Kaufvertrag zusteht, steht hansetherm auch ein außerordentliches Kündigungsrecht in Bezug auf den Flexibilitätsvertrag zu.

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8. Preise und Zahlungsbedingungen

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  1. Der Kunde erhält für die Zeiträume eine Vergütung, in denen die an hansetherm veräußerte Flexibilität tatsächlich genutzt wurde, also die Anlagen des Kunden gesteuert wurden. Für weitere Zeiträume erfolgt keine Vergütung.
  2. Die Vergütung an den Kunden beträgt 10% der Netto-Vergütung (inkl. MwSt.), welche hansetherm für die Flexibilitätsrechte des Kunden bzw. die Ausübung der Flexibilität für den jeweiligen Zeitraum nach Ziffer 8.1 erlangt.
  3. hansetherm rechnet die Vergütung für die ausgeübte Flexibilität mindestens jährlich, spätestens bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungsjahres gegenüber dem Kunden ab und Mail oder, sofern vorhanden, auf einer Kundenplattform zur Verfügung.
  4. Die Vergütung wird automatisch mit den Forderungen von hansetherm gegen den Kunden aus anderen Vertragsverhältnissen verrechnet, z.B. im Falle des Abschlusses eines Stromliefervertrages mit hansetherm oder im Falle eines laufenden Servicevertrages mit hansetherm. Sollten andere Vertragspartner des Kunden Ansprüche an hansetherm abgetreten haben, ist hansetherm auch zur Aufrechnung mit diesen Ansprüchen berechtigt. Sollte der Kunde im Rahmen anderweitiger Vertragsbeziehungen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird die dem Kunden zustehende Vergütung automatisch von den jeweiligen Abbuchungen durch hansetherm oder hiermit beauftragte Dritte in Abzug gebracht.
  5. Soweit eine Verrechnung nach Ziffer 8.5 nicht erfolgen kann, zahlt hansetherm dem Kunden die Vergütung binnen 60 Tagen nach Rechnungstellung auf das vom Kunden angegebene Konto aus.
  6. Der Kunde ist berechtigt, einmal je Abrechnungszeitraum auf Verlangen unentgeltlich alle ihn betreffenden Laststeuerungsdaten und/oder Daten über die gelieferte und verkaufte Energie zu erhalten.

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9. Beginn, Dauer und Kündigung des Flexibilitätsvertrages

  1. Der Flexibilitätsvertrag nebst Flexibilitäts-ABG treten mit Vertragsschluss in Kraft, frühestens jedoch mit Inbetriebnahme der durch hansetherm im Rahmen des Kaufvertrages installierten Heizungsanlage.
  2. Der Vertrag wird mit einer Mindestlaufzeit von 60 Kalendermonaten ab Inkrafttreten geschlossen.
  3. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Kalendermonate, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende Mindestlaufzeit bzw. des Verlängerungszeitraums in Textform gekündigt wurde.
  4. Eine ordentliche Kündigung während der Mindestlaufzeit sowie des Verlängerungszeitraums ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  5. Ein wichtiger Grund liegt für beide Parteien insb. bei der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung durch die jeweils andere Partei und Nichtbeheben des Verstoßes innerhalb von 7 Tagen trotz schriftlicher Aufforderung vor.
  6. Ein wichtiger Grund liegt für hansetherm insb. vor,
    1. wenn hansetherm ein Rücktrittsrecht in Bezug auf den Kaufvertrag ausübt, dieser aufgehoben wird oder nicht wirksam zustande gekommen ist;
    2. wenn die Heizungsanlage seit mehr als 3 Monaten aus technischer Sicht nicht ansteuerbar ist, z.B. aufgrund eines Defekts;
    3. wenn eine weitere ansteuerbare Anlage seit mehr als 3 Monaten aus technischer Sicht nicht ansteuerbar ist, in diesem Fall steht hansetherm jedoch nur ein außerordentliches Teilkündigungsrecht in Bezug auf die jeweilige weitere Anlage zu;
    4. bei einem Widerruf der im Rahmen des Flexibilitätsvertrages nach Ziffer 4 erteilten Vollmachten durch den Kunden;
    5. bei einem Verstoß des Kunden gegen eine vertragswesentliche Pflicht;
  7. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insb. vor,
    1. wenn hansetherm für mehr als 12 Kalendermonate nach den Regelungen der Ziffer 8.1 keine Vergütung gezahlt hat;
    2. im Falle eines Widerrufs des Kaufvertrages über die Heizungsanlage.
  8. Die außerordentliche Kündigung ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Partei zu erklären. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insb. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
  9. Ein Anspruch des Kunden darauf, dass hansetherm die Flexibilität vermarktet, besteht nicht. Der Umstand, dass keine Vermarktung oder nur eine sehr geringe Vermarktung erfolgt und hansetherm nach den Regelungen der Ziffer 1.1.1 keine bzw. eine nur sehr geringe Vergütung zu zahlen hat, begründet keine Schadensersatzansprüche des Kunden; insb. sind etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund der Einschränkung einer anderweitigen Vermarktung der Flexibilität ausgeschlossen.

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10. Haftung und Freistellung

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  1. Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; der Haftungsausschluss gilt nicht
    1. für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
  2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
  3. Ziffer 10.2 gilt auch bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
  4. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

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11. Datenschutz

  1. Zum Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses werden hierfür benötigte Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit der Ausübung der Flexibilität beauftragten oder ermächtigte Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch hansetherm eingesetzte Dritte, insbesondere im Rahmen der im Namen des Kunden abgeschlossenen Stromlieferverträge sowie Verträge über den Messstellenbetrieb weitergegeben. hansetherm versichert, personenbezogene Daten im Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung des Kunden liegt hierzu vor.
  2. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist.
  3. Personenbezogene Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Verarbeitung entfallen ist. Insbesondere werden personenbezogene Daten nach Beendigung des zwischen hansetherm und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, sobald und soweit diese aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder zur Durchsetzung weitergehender Ansprüche nicht mehr verarbeitet werden müssen und keine Einwilligung des Kunden zur weiteren Verwendung vorliegt.

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12. Änderung dieser Bedingungen

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  1. Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die hansetherm nicht veranlasst und auf die hansetherm auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen ist.
  2. In solchen Fällen ist hansetherm verpflichtet, den Vertrag – mit Ausnahme des Entgelts – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen).
  3. zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn hansetherm dem Kunden die Anpassung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt.
  4. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von hansetherm in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

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  1. Erfüllungsort ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten i. S. d. HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen die Freie und Hansestadt Hamburg. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen hansetherm und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der
    Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

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14. Schriftformerfordernis

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  1. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Mündliche Zusagen von hansetherm vor Abschluss eines Vertrages und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insb. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

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15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame, undurchsetzbare oder nichtige Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der unwirksamen, undurchsetzbaren oder nichtigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Vertragslücken.

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Service AGB
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1. Geltung

  1. Die hansetherm GmbH (nachfolgend „hansetherm“) bietet ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) einen Komplettservice für die Wartung von Heizungsanlagen sowie – bei entsprechender Buchung des Care-Plus-Paketes – deren Schutz gegen Anlagenausfall und Blitz- und Sturmschäden an.
  2. Für die Wartungsarbeiten sowie für den Care-Plus-Schutz der Heizungsanlage gem. Ziffer 5 (nachfolgend „Servicevertrag“) gelten die Bedingungen des Servicevertrages sowie ergänzend diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Service-AGB“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die hansetherm mit seinen Kunden im Zusammenhang zur Wartung sowie im Rahmen des Care-Plus-Paketes auch Instandsetzung der Heizungsanlage schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden in diesem Zusammenhang, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
  3. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn hansetherm ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Diese gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch hansetherm.
  4. Keine Anwendung finden diese Service-AGB auf Leistungen von hansetherm, die nicht im Zusammenhang mit der Wartung von Heizungsanlagen sowie weiteren Leistungen im Rahmen eines Care-Plus-Paketes für die Heizungsanlage stehen, etwa solche im Hinblick auf den Kauf und die Installation von Heizungsanlagen oder auf Verträge über den Erwerb von Flexibilität durch hansetherm.
  5. Gesetzliche Gewährleistungsrechte aufgrund des ebenfalls mit hansetherm abgeschlossenen Kaufvertrages werden durch die nachfolgenden Bedingungen nicht berührt.

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2. Angebotserstellung und Vertragsabschluss

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  1. Alle Angebote von hansetherm sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.
  2. Erhält der Kunde ein von hansetherm maßgeschneidertes unverbindliches Angebot über die Wartungsleistungen, gegebenenfalls nebst Care-Plus-Paket (z.B. nach dem im Rahmen des Kaufvertrages durchgeführten Abstimmungsprozess), ist dieses rechtlich nicht bindend (sog. invitatio ad offerendum). Erst das vom Kunden persönlich oder mittels elektronischer Signatur (z.B. via DocuSign) unterzeichnete Angebot stellt das rechtlich bindende Angebot zum Abschluss des Servicevertrages dar. Das Angebot kann der Kunde per Post, E-Mail-Scan oder Telefax an hansetherm übermitteln. Ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Angebots sind die von dem Kunden gemachten Angaben und sein Angebot für ihn vier Wochen lang verbindlich.
  3. Der Vertrag wird erst dann geschlossen, wenn hansetherm den Vertragsschluss mittels ausdrücklicher „Auftragsbestätigung“ in Textform (z.B. E-Mail) bestätigt hat (Annahme).

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3. Gegenstand des Servicevertrages (Care-Basic-Paket)

  1. Mit Abschluss des Servicevertrages verpflichtet sich hansetherm zur Wartung der Heizungsanlage entsprechend den nachfolgenden Bedingungen.
  2. Die Wartungen erfolgen jährlich als digitale Fernwartung und umfassen eine Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Heizungsanlage.
  3. Die vom Servicevertrag umfasste Wartungsleistung inkludieren die Arbeitszeit des Servicetechnikers.

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4. Störungsmanagement

  1. Der Kunde hat hansetherm Störungen und/oder Schäden (nachfolgend „Störfälle“) an der Heizungsanlage unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach Kenntnis des Fehlers über die Notfall-Hotline mitzuteilen und den Störfall bestmöglich zu beschreiben. Störfälle können hansetherm 24 Stunden am Tag kostenfrei unter der Notfall-Hotline bzw. per Mail an kundenservice@hansetherm.de gemeldet werden.
  2. Der Kunde kann hansetherm gesondert mit der Beseitigung von Störungen und Schäden beauftragen, soweit die Schadensbeseitigung nicht von einem etwaig zugebuchten Care-Plus-Paket nach der nachfolgenden Ziffer erfasst ist.

5. Erweiterung des Servicevertrages um das Care-Plus-Paket (hansetherm care+)

  1. Das Care-Plus-Paket von hansetherm (nachfolgend „Care-Plus-Paket“ oder „care+“) umfasst eine Gewährleistungserweiterung für die Heizungsanlage in Bezug auf Anlagenausfall sowie auf Blitz-/Sturmschäden, soweit diese nicht vom Kunden verschuldet sind.
  2. Der Schutz vor Anlagenausfall umfasst den Austausch bzw. die Reparatur der Heizungsanlage aufgrund von plötzlichen und unvorhergesehenen Ausfällen der Heizungsanlage aufgrund von Herstellungsfehlern und/oder Materialfehlern (nachfolgend Anlagenausfall). Der Schutz vor Blitz-/Sturmschäden umfasst den Austausch bzw. die Reparatur der Heizungsanlage aufgrund von Schäden, die durch ein Unwetter oder Blitzeinschlag verursacht wurden (nachfolgend Blitz-/Sturmschäden).
  3. Nicht erfasst ist die Behebung von Schäden, soweit sie durch eine unsachgemäße Handhabung des Kunden oder Dritter, die nicht aus der Sphäre von hansetherm kommen, hervorgerufen wurden. Ergänzend wird auf die Ausschlüsse gem. Ziffer 8 (nicht erfasste Zusatzleistungen) verwiesen.
    Das Care-Plus-Paket erfasst ausschließlich die Kosten für die Reparatur bzw. den Austausch der Heizungsanlage. Weitere Schäden sind vom Care-Plus-Paket nicht erfasst. Das Care-Plus-Paket erfasst insb. keine Folgeschäden, indirekte Schäden, Mehrkosten des Kunden aufgrund des Störfalls sowie dem Kunden entstehende Kosten für die Abwicklung sowie Schäden an anderen Sachen als die Heizungsanlage.
  4. hansetherm wird von der Verpflichtung zur Schadensbeseitigung befreit, wenn die jährliche Wartung der Heizungsanlage nach Ziffer 3.2 aus Gründen nicht erfolgt ist, die nicht vom hansetherm sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu vertreten sind.
  5. Bei Beendigung des Servicevertrages erlischt auch der weitere Schutz im Rahmen des Care-Plus-Paketes. Eine Teilkündigung des Servicevertrages ohne die Kündigung des Care-Plus-Paketes ist ausgeschlossen.
  6. Die Abwicklung der Leistungen des Care-Plus-Paketes richtet sich nach den nachfolgenden Regelungen unter Ziffer 6.

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6. Ausführung der Leistungen

  1. Alle unter dem Servicevertrag von hansetherm zu erbringenden Leistungen können auch von einem durch hansetherm beauftragten qualifizierten Dritten ausgeführt werden.
  2. Verbindliche Termine zur Leistungserbringung müssen schriftlich vereinbart und als verbindlich bezeichnet werden. Die vertraglichen Leistungen werden entsprechend der vertraglichen Vereinbarung nach Absprache Montag bis Freitag während der betriebsüblichen Normalarbeitszeit zwischen 7.00 und 16.00 Uhr durchgeführt.
  3. Nachdem hansetherm Kenntnis von einem Störfall erlangt (entweder durch Mitteilung durch den Kunden nach Ziffer 3.3 oder im Rahmen der Wartung), wird hansetherm dem Kunden eine vorläufige Einschätzung zu den Kosten der Beseitigung des Störfalls geben. Der Kunde hat hansetherm auf Anfrage bei der Ermittlung der Schadensursache im erforderlichen Umfang zu unterstützen, insbesondere durch Erteilung von Auskünften und Übersendung von Fotos. Der Kunde kann hansetherm mit der Beseitigung des Störfalls beauftragen. Der Kunde hat die hierfür anfallenden Kosten zu tragen, außer der Servicevertrag war im Zeitpunkt des Störfalls um das Care-Plus-Paket erweitert und der Störfall stellt einen Anlagenausfall bzw. Blitz-/Sturmschaden nach Ziffer 5.2 dar.
  4. Es liegt im Ermessen von hansetherm, ob die Beseitigung des Störfalls durch eine Reparatur vor Ort oder durch einen digitalen Fernzugriff erfolgt oder durch einen Austausch der Heizungsanlage bzw. Teilen davon.
  5. Gilt nur bei Erweiterung um das Care-Plus-Paket: Im Fall eines Anlagenausfalls oder Blitz-/Sturmschadens erfolgt die Beseitigung des Störfalls grundsätzlich binnen 3 Werktagen (keine Samstage) ab Beauftragung gemäß Ziffer 6.3, wobei hansetherm berechtigt ist, vorübergehend eine Notheizung zur Verfügung zu stellen.
  6. Gilt nur bei Erweiterung um das Care-Plus-Paket: Sofern und soweit es sich um einen Anlagenausfall bzw. Blitz-/Sturmschaden nach Ziffer 5.2 handelt, wird hansetherm die Schäden an der Heizungsanlage nach entsprechender Beauftragung gem. Ziffer 6.3 ohne gesonderte Vergütungspflicht des Kunden beseitigen.
  7. Gilt nur bei Erweiterung um das Care-Plus-Paket: Soweit sich (auch erst während oder nach einer Störfallbeseitigung durch hansetherm) herausstellt, dass es sich nicht um einen Anlagenausfall bzw. Blitz-/Sturmschaden nach Ziffer 5.2 handelt, ist der Kunde zur Vergütung der zur Beseitigung des Störfalls ergriffenen Maßnahmen durch hansetherm verpflichtet.
  8. Gilt nur bei Erweiterung um das Care-Plus-Paket: Der Kunde kann eine weitere Überprüfung verlangen, ob es sich bei dem Störfall um einen Anlagenausfall bzw. Blitz-/Sturmschaden nach Ziffer 5.2 handelt. hansetherm behält sich vor, diese weitere Überprüfung dem Kunden in Höhe der üblichen Vergütung nach Zeitaufwand in Rechnung zu stellen, sollte diese zu dem Ergebnis führen, dass es sich nicht um einen Anlagenausfall bzw. Blitz-/Sturmschaden nach Ziffer 5.2 handeln.

7. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird bei dem Betrieb der Heizungsanlage die Betriebs- und Montageanweisungen, die Hinweise in den Projektierungsunterlagen und Empfehlungen von hansetherm beachten. Auffälligkeiten an der Heizungsanlage wird der Kunde unaufgefordert hansetherm mitteilen.
  2. Der Kunde hat zum Zeitpunkt vereinbarter Termine für den ordnungsgemäßen Zugang und die Anwesenheit einer zur Entgegennahme der Leistungen bevollmächtigten Person zu sorgen.
  3. Sollte die Durchführung des geplanten Termins aufgrund des Verschuldens des Kunden nicht möglich sein, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Mehrkosten.
  4. Dem Kunden ist bekannt, dass eine Fernüberprüfung (zum Zwecke der Fernwartung oder im Falle der entsprechenden Erweiterung im Rahmen des Care-Plus-Paketes) nur erfolgt, wenn die technischen Voraussetzungen bereitgestellt werden. Dafür muss die Heizungsanlage mit dem Internet verbunden sein. Falls dies noch nicht bei Installation durchgeführt wurde und später nachgeholt wird, ist der Kunde verpflichtet, hansetherm dafür auf Anfrage Zugang zur Anlage zu gewähren.
  5. Der Kunde wird – sofern notwendig – auf eigene Kosten die für eine Online-Anbindung der Anlage erforderlichen Voraussetzungen (z.B. Internetanschluss und Internetrouter) schaffen und während der Laufzeit dieses Vertrags auf seine Kosten aufrechterhalten.
  6. Der Kunde räumt hansetherm das zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht ein, zum Zwecke der Leistungserbringung auf die Heizungsanlage online zuzugreifen, diese zu steuern sowie Updates und Upgrades der Software einzuspielen.
  7. Der Kunde ist verpflichtet, das Gebäude und die Grundstücksfläche, auf dem die Heizungsanlage montiert ist, sowie die technischen Einrichtungen und Versorgungsanschlüsse so instand zu halten, dass der Bestand und der Betrieb der Heizungsanlage für die gesamte Laufzeit des Servicevertrages möglich sind. Dies umfasst insbesondere die ordnungsgemäße Sicherung des Grundstücks und des Gebäudes sowie die Freihaltung des Grundstückes von Bewuchs, soweit diese die Heizungsanlage beschädigen könnten. Der Kunde hat hansetherm unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, falls eine Beschädigung der Heizungsanlage droht.

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8. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen

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  1. Nicht im Leistungsumfang enthalten sind:
    • Reparaturen aufgrund von mutwillig, grob fahrlässig oder durch unsachgemäße Benutzung herbeigeführte Schäden, verursacht durch den Kunden oder Dritte, die nicht aus der Sphäre von hansetherm stammen.
    • Reparaturen von Teilen, die durch Dritte verbaut wurden, die nicht aus der Sphäre von hansetherm stammen.
    • Entlüften und Befüllen der Heizkörper, das Reinigen von Schmutzfängern, dies sind Betreiberpflichten und somit vom Betreiber der Heizungsanlage (i.d.R. der Kunde) auszuführen.
    • Das Update der Software oder andere Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit oder Gebrauchstauglichkeit der Heizungsanlage.
    • Die Prüfung und Optimierung hinsichtlich der Effizienz sowie des energetischen Betriebes.
    • Das Reinigen der Heizungsanlage.
    • Die Behebung von Anlagenmängeln.
    • Das Ersetzen von Schmierstoffen, Filtern, etc.
    • Die Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Schmier- und Hilfsstoffen. Entsorgungsleistungen werden separat verrechnet.
    • Die Einstellung von übergeordneten Regelungen (Masterregler, Gebäudeleittechnik etc.).
    • Beratung, gleich welcher Art, soweit sie nicht im Rahmen der Wartung, der Erweiterung um das Care-Plus-Paket oder des Anlagenbesuches vertraglich geschuldet ist.
    • Leistungen an maßgeblich veränderten Heizungsanlagen, beispielsweise durch Änderung der Einsatzart und der Einsatzzeit.
  2. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Aus der fehlenden Nennung von Leistungen kann nicht geschlossen werden, dass diese Leistungen Gegenstand der vertraglichen Pflichten von hansetherm sind.

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9.  Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise gelten für den in der Auftragsbestätigung oder im Servicevertrag aufgeführten Leistungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt.
  2. Alle Zahlungen sind vom Kunden ohne jeden Abzug spätestens binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt an hansetherm zu leisten. Nach Ablauf der 7-Tages-Frist befindet sich der Kunde in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat.
  3. Für vom Kunden angeordnete Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass hansetherm spätestens zum Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Kunden die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat.
  4. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn und soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

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10. Preisanpassung

  1. Ändert sich der von dem Statistischen Bundesamt veröffentlichte Verbraucherpreisindex für Deutschland (auf der Basis 2020 = 100) um mindestens 10% im Verhältnis zu dem für den Monat des Vertragsabschlusses veröffentlichten Index, so kann jede Partei eine Anpassung der jährlichen Vergütung (Preisanpassung) verlangen. Dies gilt auch für jede weitere Indexänderung um mindestens 10% im Verhältnis zum Indexwert der jeweils letzten Preisanpassung.
  2. Die Preisanpassung erfolgt prozentual entsprechend der jeweiligen prozentualen Änderung des Indexes.
  3. Preisanpassungen sind nur zu Beginn eines jeden Quartals des Vertragsjahres (nachfolgend Vertragsquartal), erstmals zum Ablauf der vertraglichen Erstlaufzeit, möglich. Die Preisanpassung muss mindestens sechs Wochen vor Beginn des Vertragsquartals, für welches die Preisanpassung gelten soll, verlangt werden.
  4. Ein Vertragsjahr beginnt am Tag der Inbetriebnahme der Heizungsanlage und endet mit dem Ablauf desjenigen Tages, welcher durch seine Zahl dem Tage vorhergeht, auf den die Inbetriebnahme der Heizungsanlage fällt (z.B. bei einer Inbetriebnahme am 01.04. endet das Vertragsjahr mit Ablauf des 31.03. des Folgejahres).
  5. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

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11. Beginn, Dauer und Kündigung des Servicevertrages inkl. Care-Plus-Paket

  1. Der Servicevertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft, frühestens jedoch mit Inbetriebnahme der durch hansetherm installierten Heizungsanlage.
  2. Der Vertrag wird für 24 Kalendermonate ab Inkrafttreten geschlossen. Eine ordentliche Kündigung während dieser Mindestlaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
  3. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende der initialen Vertragslaufzeit, anschließend ohne Berücksichtigung einer Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wurde. Die Erweiterung um das Care-Plus-Paket endet spätestens nach Ablauf von 15 Jahren automatisch, ohne dass es einer entsprechenden Kündigung bedarf.
  4. Ein wichtiger Grund liegt für hansetherm insbesondere vor, wenn die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. Das außerordentliche Kündigungsrecht kann in diesem Fall mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ausgeübt werden und ist zu begründen.
  5. Ein wichtiger Grund liegt für den Kunden insbesondere bei einer Ankündigung einer Preisanpassung gem. Ziffer 10 vor.
  6. Bei einem Eigentumswechsel an der Heizungsanlage oder bei einem Wohnungswechsel des Kunden endet der Vertrag im Moment des Eigentums- oder Wohnungswechsels, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Kunde hat hansetherm einen Eigentums- oder Wohnungswechsel schriftlich und mit den entsprechenden Belegen mitzuteilen.
  7. Die außerordentliche Kündigung ist in schriftlicher Form gegenüber der jeweils anderen Partei zu erklären. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insb. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.
  8. Sofern eine Partei zu einer Kündigung des Servicevertrages berechtigt ist, kann diese stattdessen auch nur eine Teilkündigung in Bezug auf das Care-Plus-Paket erklären; in diesem Fall verlängert sich nur der Servicevertrag mit Blick auf die Wartungsleistungen.
  9. Eine etwaig erklärte Teilkündigung des Kunden in Bezug auf die Wartungsleistungen umfasst immer auch eine Kündigung des Care-Plus-Paketes; eine Fortführung des Vertragsverhältnisses in Bezug auf das Care-Plus-Paket ohne die Fortführung der Wartungsleistungen ist ausgeschlossen.

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12. Haftung und Freistellung‍

  1. Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist für schuldhaft verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; der Haftungsausschluss gilt nicht
    1. für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflichten deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
  2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrags als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
  3. Ziffer 12.2 gilt auch bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht-leitende Angestellte) außerhalb des Bereichs der wesentlichen Vertragspflichten sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
  4. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  5. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat hansetherm nicht zu vertreten und berechtigen hansetherm, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Kunde wird hansetherm Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen

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13. Verbraucher-Widerrufsrecht, Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts

Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts
Widerrufsrecht: Sie haben als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns: hansetherm GmbH, Fuhlentwiete 10, 20355 Hamburg, E-Mail kundenservice@hansetherm.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten verlinkte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich etwaiger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass Leistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

Das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter dem folgenden Link:

https://www.hansetherm.de/widerrufsformular

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14. Datenschutz

  1. Zum Zwecke der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses werden hierfür benötigte Daten nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Die für die Bearbeitung eines Auftrags notwendigen Daten, wie z.B. Name und Adresse, werden im Rahmen der Durchführung des Vertrages an die mit Wartungsleistungen und/oder mit Leistungen im Zusammenhang zum Care-Plus-Paketes beauftragten Unternehmen oder an andere, im Rahmen der Vertragserfüllung durch hansetherm eingesetzte Dritte weitergegeben. hansetherm versichert, personenbezogene Daten im Übrigen nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung oder ausdrückliche Einwilligung des Kunden liegt hierzu vor.
  2. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Er ist weiter berechtigt, jederzeit deren Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung zu widersprechen bzw. eine erteilte Einwilligung zu widerrufen, soweit die Verarbeitung der Daten nicht für die Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich ist.
  3. Personenbezogene Daten des Kunden werden gelöscht, sobald der Zweck für deren Verarbeitung entfallen ist. Insbesondere werden personenbezogene Daten nach Beendigung des zwischen hansetherm und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisse gelöscht, sobald und soweit diese aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses oder zur Durchsetzung weitergehender Ansprüche nicht mehr verarbeitet werden müssen und keine Einwilligung des Kunden zur weiteren Verarbeitung vorliegt.

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15. Änderung dieser Bedingungen ‍‍

  1. Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die hansetherm nicht veranlasst und auf die hansetherm auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag entstandene Lücke nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrags entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen ist.
  2. In solchen Fällen ist hansetherm verpflichtet, den Vertrag – mit Ausnahme des Entgelts – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen).
  3. Anpassungen des Vertrags nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn hansetherm dem Kunden die Anpassung spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt.
  4. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde von hansetherm in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

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16. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort ist die Freie und Hansestadt Hamburg.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. aus dem auf deren Grundlage zustande kommenden Verträgen ist im Verkehr mit Kaufleuten i. S. d. HGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen die Freie und Hansestadt Hamburg.
  3. Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen hansetherm und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss der Regelungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  4. ‍

17. Schriftformerfordernis

  1. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  2. Mündliche Zusagen von hansetherm vor Abschluss eines Vertrages und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit grundsätzlich der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insb. per Telefax oder per E-Mail, sofern die Kopie der unterschriebenen Erklärung übermittelt wird.

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18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame, undurchsetzbare oder nichtige Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der unwirksamen, undurchsetzbaren oder nichtigen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck nach Gegenstand, Maß, Zeit, Ort und Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für die Füllung etwaiger Vertragslücken.

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