19.03.2026
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Neben den deutschlandweiten Wärmepumpen-Förderungen gibt es zusätzlich lokale Programme. Für Schleswig-Holstein sind das die Folgenden.
Der Bürgerenergiefonds richtet sich an Zusammenschlüsse von mindestens 7 Personen, die gemeinsam Bürgerenergieprojekte realisieren möchten. Dazu zählen unter anderem Projekte im Bereich der Erneuerbaren Wärme.
Wichtig: Aufgrund der hohen Nachfrage können momentan keine neuen Anträge angenommen werden.
Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 in Schleswig-Holstein unterstützt Investitionen in nachhaltige Wärme- und Kälteversorgungssysteme. Dazu zählen sowohl der Neubau als auch der Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie der Einsatz erneuerbarer Energien in diesen Systemen.
Hinweis: Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung. Eine Veröffentlichung der angepassten Fassung wird in Kürze erwartet.

Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz richtet sich an finanzschwache Kommunen in Schleswig-Holstein und zielt darauf ab, die Verbesserung und energetische Sanierung der Schulinfrastruktur zu unterstützen.
Das Programm “Immoflex” der IB.SH bietet Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen.
Gefördert werden Projekte wie Neubau, Kauf oder Modernisierung von Immobilien. Der Darlehensbetrag beträgt dabei mindestens 15.000 €.
Das IB.SH WEGfinanz-Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und bietet finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen für Modernisierungen und Sanierungen.
Die Darlehensbeträge liegen zwischen 5.000 € und 35.000 € pro Wohnungseigentümer.
Das Förderprogramm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein” wurde am 16.11.2023 eingestellt und wird nicht weitergeführt. Wurde der Antrag bereits gestellt, können die benötigten Nachweise über das Serviceportal Schleswig-Holstein eingereicht werden.
Auch das Programm “Energetische Stadtsanierung KfW” wird nach aktuellem Stand nicht weitergeführt. Generell gilt: Wie lange die Förderprogramme laufen, ist nicht sicher. Deshalb raten wir dir, nicht länger zu warten, um von allen Zuschüssen zu profitieren!
Deutschlandweit profitieren Eigenheimbesitzer aktuell von einer attraktiven Wärmepumpen-Förderung über die KfW:
Schnell sein lohnt sich! Die Zuschüsse sind so hoch wie noch nie und niemand weiß, wie lange sie auf diesem Level bleiben.
Damit du von den lukrativen Förderungen profitieren kannst, gibt es ein paar Voraussetzungen zu beachten:
Seit dem 01.02.2024 kannst du dich im Kundenportal der KfW registrieren, um dort Anträge für die Förderung bzw. Ergänzungskredite zu beantragen.
Die Förderung deiner Luft-Wasser-Wärmepumpe in Niedersachsen wird mit hansetherm ganz einfach: Wir übernehmen für dich sämtliche Förderanträge und sorgen dafür, dass du die höchstmögliche Fördersumme für deine Wärmepumpe erhältst. Du musst dich um keinerlei Papierkram kümmern. Wir erledigen alles für dich!
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Im Jahr 2026 gibt es von der KfW weiterhin bis zu 70 %. Die Grundförderung liegt dabei bei 30 % und kann mit verschiedenen Boni erhöht werden.
In Schleswig-Holstein gibt es neben der KfW-Förderung auch regionale Förderprogramme. Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Programm und dem genauen Vorhaben ab.
Nein. Die Förderung für Wärmepumpen kann zwar beim BAFA nicht mehr beantragt werden, die staatliche Förderung läuft aber über die KfW weiter.
An unsere Produktions- und Handelspartner stellen wir die höchsten Anforderungen. Dieselben Ansprüche haben wir auch an uns: Deshalb haben wir unser Qualitätsmanagement und umweltbewusstes Handeln prüfen und zertifizieren lassen.