FÖRDERUNG

Förderung von Wärmepumpen in Schleswig-Holstein 2026

Aktualisiert:

19.03.2026

Lesezeit:

5

Minuten
Förderung von Wärmepumpen in Schleswig-Holstein 2026

Förderung Wärmepumpe Schleswig-Holstein: Das Wichtigste in Kürze

  • Die staatliche Förderung läuft nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW.
  • Aktuell ist eine Förderung von bis zu 70 % möglich.
  • Die regionalen Förderprogramme in Schleswig-Holstein laufen meist über die IB.SH.
  • Zu den Förderprogrammen zählen der Bürgerenergiefonds, das Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 und weitere.
  • Die Landesförderung über IB.SH richtet sich primär an Unternehmen, Kommunen und Genossenschaften.
  • Eine Kombination aus Bundes- und Landesförderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und kann die Gesamtförderung erhöhen.

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Welche Förderprogramme für Wärmepumpen gibt es in Schleswig-Holstein?

Neben den deutschlandweiten Wärmepumpen-Förderungen gibt es zusätzlich lokale Programme. Für Schleswig-Holstein sind das die Folgenden.

Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein

Der Bürgerenergiefonds richtet sich an Zusammenschlüsse von mindestens 7 Personen, die gemeinsam Bürgerenergieprojekte realisieren möchten. Dazu zählen unter anderem Projekte im Bereich der Erneuerbaren Wärme.

  • Förderung in Form einer Zuwendung bis zu 200.000 €
  • Förderfähige Gesamtausgaben mindestens 10.000 €

Wichtig: Aufgrund der hohen Nachfrage können momentan keine neuen Anträge angenommen werden.

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027: Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Das Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 in Schleswig-Holstein unterstützt Investitionen in nachhaltige Wärme- und Kälteversorgungssysteme. Dazu zählen sowohl der Neubau als auch der Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie der Einsatz erneuerbarer Energien in diesen Systemen.

  • Förderung in Form eines Zuschusses bis zu 50 % der förderfähigen Kosten
  • Investitionskosten müssen mindestens 50.000 € betragen.
  • Aktuelle Höchstgrenze: 1 Million Euro (für bereits eingereichte oder vor Veröffentlichung der überarbeiteten Richtlinie gestellte Anträge)
  • Künftige Höchstgrenze: 2 Millionen Euro (nach Veröffentlichung der überarbeiteten Förderrichtlinie im Amtsblatt; wird zeitnah erwartet)

Hinweis: Die Förderrichtlinie befindet sich derzeit in Überarbeitung. Eine Veröffentlichung der angepassten Fassung wird in Kürze erwartet.

Wärmepumpen-Förderung in Schleswig-Holstein
Wärmepumpen-Förderung in Schleswig-Holstein

Weitere Förderungen für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KlnvFG)

Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz richtet sich an finanzschwache Kommunen in Schleswig-Holstein und zielt darauf ab, die Verbesserung und energetische Sanierung der Schulinfrastruktur zu unterstützen.

Hinweis!

Das KInvFG ist im Dezember 2025 ausgelaufen und kann in 2026 voraussichtlich nicht mehr beantragt werden.

IB.SH Immoflex

Das Programm “Immoflex” der IB.SH bietet Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen.

Gefördert werden Projekte wie Neubau, Kauf oder Modernisierung von Immobilien. Der Darlehensbetrag beträgt dabei mindestens 15.000 €.

IB.SH WEGfinanz

Das IB.SH WEGfinanz-Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) und bietet finanzielle Unterstützung in Form von Darlehen für Modernisierungen und Sanierungen.

Die Darlehensbeträge liegen zwischen 5.000 € und 35.000 € pro Wohnungseigentümer.

Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein

Das Förderprogramm “Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holstein” wurde am 16.11.2023 eingestellt und wird nicht weitergeführt. Wurde der Antrag bereits gestellt, können die benötigten Nachweise über das Serviceportal Schleswig-Holstein eingereicht werden.

Energetische Stadtsanierung KfW

Auch das Programm “Energetische Stadtsanierung KfW” wird nach aktuellem Stand nicht weitergeführt. Generell gilt: Wie lange die Förderprogramme laufen, ist nicht sicher. Deshalb raten wir dir, nicht länger zu warten, um von allen Zuschüssen zu profitieren!

Welche Wärmepumpen-Förderung gilt deutschlandweit?

Deutschlandweit profitieren Eigenheimbesitzer aktuell von einer attraktiven Wärmepumpen-Förderung über die KfW:

  • 30 % Basisförderung
  • 30 % einkommensabhängiger Bonus
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
  • 5 % Effizienz-Bonus für Wärmepumpen
  • Insgesamt bis zu 70 %
  • Maximale Förderhöhe von 21.000 €
  • Kombinierbare lokale Zusatzförderungen

Schnell sein lohnt sich! Die Zuschüsse sind so hoch wie noch nie und niemand weiß, wie lange sie auf diesem Level bleiben.

Was sind die Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen?

Damit du von den lukrativen Förderungen profitieren kannst, gibt es ein paar Voraussetzungen zu beachten:

  • Für die Basisförderung: Diese Förderung von 30 % erhältst du, wenn du von einer fossilen Heizanlage auf ein umweltfreundliches Heizungssystem wechselst.
  • Für den Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus von 30 % erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 €.
  • Für den Klimageschwindigkeits-Bonus: Dieser Bonus von 20 % steht dir zu, wenn du von einer funktionsfähigen Gasheizung (unabhängig vom Alter) oder von einer mindestens 20 Jahre alten Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung auf erneuerbare Energien umsteigst.
  • Für den Effizienz-Bonus: Einen Effizienz-Bonus von 5 % erhältst du dann, wenn du eine Wärmepumpe installierst, die das Grundwasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle nutzt, oder die ein Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (wie z. B. R290) verwendet.

Hinweis!

Grundsätzlich müssen alle Werte zur Leistung und Effizienz der Wärmepumpe erfasst werden. Deshalb benötigst du für deine Wärmepumpe eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige.

Was sind weitere Voraussetzungen für die KfW-Förderung?

  • Dein Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein (Bauantrag oder Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen).
  • Bei zusätzlicher Beantragung des KfW-Ergänzungskredits (Nr. 358/359) ist die Beratung eines Energieeffizienz-Experten notwendig.
  • Den Antrag auf die Förderung musst du unbedingt noch vor Anfang jeglicher Sanierungsarbeiten stellen, sonst wird der Antrag verweigert.
  • Elektrische Wärmepumpen, die erneuerbare Energien nutzen, werden gefördert. Konventionelle Gasbrennwertthermen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Seit dem 01.02.2024 kannst du dich im Kundenportal der KfW registrieren, um dort Anträge für die Förderung bzw. Ergänzungskredite zu beantragen.

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FAQ

Welche Förderungen sind für 2026 geplant?

Im Jahr 2026 gibt es von der KfW weiterhin bis zu 70 %. Die Grundförderung liegt dabei bei 30 % und kann mit verschiedenen Boni erhöht werden.

Wie hoch ist die aktuelle Förderung für Wärmepumpen in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein gibt es neben der KfW-Förderung auch regionale Förderprogramme. Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Programm und dem genauen Vorhaben ab.

Wird die Förderung für Wärmepumpen gestrichen?

Nein. Die Förderung für Wärmepumpen kann zwar beim BAFA nicht mehr beantragt werden, die staatliche Förderung läuft aber über die KfW weiter.

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