FÖRDERUNG

Wie viel Wärmepumpen-Förderung bekomme ich noch?

Aktualisiert:

17.07.2026

Lesezeit:

9

Minuten
Wie viel Wärmepumpen-Förderung bekomme ich noch?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 21. Juli 2026 bekommst du je nach Einkommen 30 bis 80 % Zuschuss für deine neue Wärmepumpe.
  • Die KfW erkennt förderfähige Kosten von 28.000 € an, der maximale Zuschuss liegt bei 22.400 €.
  • Der Einkommensbonus ist gestaffelt: 40, 30 oder 10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen.
  • Familien profitieren: Ein minderjähriges Kind senkt das anzusetzende Einkommen um 10.000 €.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 % und sinkt ab Februar 2027 halbjährlich.
  • Das beste Zeitfenster für deinen Antrag läuft bis zum 31. Januar 2027.

Beispielrechnungen zu den neuen KfW-Regeln ab dem 21. Juli 2026: Erfahre, wie viel Zuschuss dir je nach Einkommen noch zusteht und bis wann sich der Antrag am meisten lohnt.

Wie viel Wärmepumpen-Förderung bekommst du ab dem 21. Juli 2026?

Je nach Einkommen bekommst du für deine neue Wärmepumpe weiterhin zwischen 30 und 80 % Zuschuss vom Staat. Die KfW erkennt dafür ab dem 21. Juli 2026 förderfähige Kosten von maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit an. In Euro heißt das: Dein Zuschuss liegt zwischen 8.400 und 22.400 €. Wie viel Wärmepumpen-Förderung du noch bekommst, entscheidet sich vor allem an 2 Fragen: Wohnst du selbst in deinem Haus und wie hoch ist dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen?

Die Förderung setzt sich aus 3 Bausteinen zusammen, die du miteinander kombinieren kannst:

Förderbaustein Höhe Wer bekommt ihn
Grundförderung 30 % Alle Eigentümer, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften
Klimageschwindigkeitsbonus 16 % Selbstnutzende Eigentümer, die ihre funktionierende Öl- oder Gasheizung freiwillig austauschen
Einkommensbonus 10, 30 oder 40 % Selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen

Quelle: KfW

Rechnerisch ergeben alle 3 Bausteine zusammen bis zu 86 %, die KfW deckelt den Fördersatz aber bei 80 %. Zum 21. Juli weggefallen sind 2 Bausteine: der Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag für Holzheizungen. Was sich im Vergleich zu den alten Bedingungen alles geändert hat, liest du in unserem Überblick zur Heizungsförderung 2026

Einkommensbonus: Welche Einkommensgrenzen gelten ab dem 21. Juli 2026?

Den Einkommensbonus bekommst du, wenn du deine Immobilie selbst bewohnst. Bisher gab es pauschal 30 % für alle Haushalte bis 40.000 € zu versteuerndem Einkommen. Ab dem 21. Juli 2026 ist der Bonus in 3 Stufen gestaffelt und reicht weiter als vorher:

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Einkommensbonus Gesamtfördersatz mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus
bis 30.000 € 40 % 80 % (Deckel greift)
bis 40.000 € 30 % 76 %
bis 50.000 € 10 % 56 %
über 50.000 € kein Bonus 46 %

Quelle: KfW

Interessant ist die neue Stufe bis 50.000 €: Haushalte in diesem Bereich gingen bisher komplett leer aus und erhalten jetzt immerhin 10 % Bonus-Förderung. Wer unter 30.000 € liegt, bekommt mit 40 % sogar mehr Einkommensbonus als vor der Reform.

Familienzuschlag: Mit Kind verschieben sich die Grenzen um 10.000 €

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind in deinem Haushalt, zieht die KfW von deinem zu versteuernden Einkommen einmalig 10.000 € ab, bevor sie es in die Staffel einsortiert. Der Abzug gilt pro Haushalt, nicht pro Kind. Für Familien verschieben sich die Einkommensgrenzen dadurch effektiv nach oben:

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Einkommensbonus für Familien (mit mind. einem minderjährigen Kind)
bis 40.000 € 40 %
bis 50.000 € 30 %
bis 60.000 € 10 %

Quelle: KfW

Ein Beispiel: Eine Familie mit einem minderjährigen Kind und mit 40.000 € zu versteuerndem Einkommen wird durch den Familienzuschlag wie ein Haushalt mit 30.000 € zvE behandelt und bekommt den vollen Einkommensbonus von 40 % statt 30 %.

Was zählt als zu versteuerndes Haushaltseinkommen?

Gemeint ist nicht dein Bruttogehalt, sondern die Summe der Einkünfte aller in einem Haushalt lebenden Personen, auf die tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen. Es steht in deinem Einkommensteuerbescheid und liegt in der Regel deutlich unter dem Brutto, weil zum Beispiel Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen bereits abgezogen sind. 

Dein Haushalt Rechenweg Zuschuss Dein Eigenanteil
zvE bis 30.000 € 30 + 16 + 40 = 86 %, gedeckelt auf 80 % 22.400 € 9.600 €
Familie mit Kind, zvE 40.000 € Familienzuschlag senkt das zvE auf 30.000 € 22.400 € 9.600 €
zvE bis 40.000 € 30 + 16 + 30 = 76 % 21.280 € 10.720 €
zvE bis 50.000 € 30 + 16 + 10 = 56 % 15.680 € 16.320 €
zvE über 50.000 € 30 + 16 = 46 % 12.880 € 19.120 €
Vermietete Wohneinheit nur Grundförderung, 30 % 8.400 € 23.600 €

Beispielrechnungen: Wie viel Zuschuss bekommst du je Einkommensstufe?

Wie viel am Ende auf deinem Konto landet, zeigen dir die folgenden Beispielrechnungen.

Annahmen:

  • Wir rechnen mit den Zahlen aus dem offiziellen Beispiel der KfW, bei dem eine Wärmepumpe inklusive Einbau 32.000 € kostet. Davon erkennt die KfW 28.000 € als förderfähige Kosten an.

  • Alle Szenarien gehen davon aus, dass du als selbstnutzender Eigentümer eine funktionierende Öl- oder Gasheizung freiwillig austauschst und damit den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % bekommst.

  • Nur die letzte Zeile zeigt den Fall einer vermieteten Wohneinheit.
Antragszeitraum Klimageschwindigkeitsbonus Förderfähige Kosten Maximaler Zuschuss
21.07.2026 bis 31.01.2027 16 % 28.000 € 22.400 €
01.02.2027 bis 31.07.2027 12 % 27.250 € 21.800 €
01.08.2027 bis 31.01.2028 8 % 26.500 € 20.670 €

Quelle: eigene Berechnung auf Basis der KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026

Die Tabelle passt du so an deinen Fall an: Bekommst du den Klimageschwindigkeitsbonus nicht, ziehst du 16 Prozentpunkte von deinem Fördersatz ab. Kostet deine Wärmepumpe mehr als 28.000 €, bleibt der Zuschuss trotzdem bei den Werten aus der Tabelle, denn gefördert wird nur bis zum Kostendeckel. Kostet sie weniger, rechnet die KfW deinen Fördersatz auf die tatsächlichen Kosten. 

Alle Werte gelten für Anträge zwischen dem 21. Juli 2026 und dem 31. Januar 2027. Danach sinken die Sätze schrittweise.

Wie lange gilt diese Förderung noch?

Ein finales Enddatum für die Heizungsförderung gibt es aktuell nicht. Fest eingeplant ist aber, dass sie schrittweise an Wert verliert: Ab dem 1. Februar 2027 sinken halbjährlich der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte und der Kostendeckel um 750 €. So sieht der Fahrplan der KfW aus:

Unser Tipp

Wirf vor der Planung einen Blick in deinen letzten Einkommensteuerbescheid. Die Zeile „zu versteuerndes Einkommen" entscheidet darüber, ob dir 10, 30 oder 40 % Extra-Förderung zustehen.

Quelle: KfW

Dazu kommt eine Änderung bei der Grundförderung: Im ersten Quartal 2027 sinkt sie von 30 auf 15 %. Wärmepumpen, die in der EU gefertigt wurden, erhalten dann einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 % und bleiben effektiv bei 30 %. Die genauen Kriterien stehen noch aus. Für Geräte ohne EU-Fertigung wird die Förderung ab 2027 also spürbar dünner.

Damit ist klar: Das beste Zeitfenster für deinen Antrag liegt je nach deinem Einkommen entweder noch vor dem 21. Juli 2026 (das geht nur, wenn du bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag hast) oder zwischen dem 21. Juli 2026 und dem 31. Januar 2027. Danach schmilzt der Zuschuss Halbjahr für Halbjahr ab. Beachte außerdem, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel steht und es keinen Rechtsanspruch gibt.

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FAQ

Kann ich eine Wärmepumpe trotz Förderung von der Steuer absetzen?

Nicht beides gleichzeitig. Für dieselbe Maßnahme musst du dich entscheiden: entweder der KfW-Zuschuss oder die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen nach Paragraf 35c EStG mit 20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre. Bei bis zu 80 % Zuschuss fährst du mit der KfW-Förderung fast immer besser. Der Steuerweg ist vor allem dann interessant, wenn du keinen Anspruch auf die Boni hast.

Wie viel Förderung gibt es für ein Mehrfamilienhaus?

Die Fördersätze sind dieselben, aber der Kostendeckel wächst mit der Zahl der Wohneinheiten: Die KfW erkennt 28.000 € für die erste Wohneinheit an, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € für jede weitere. Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur für die Wohneinheit, die du selbst bewohnst.

Gibt es zusätzlich zur KfW-Förderung regionale Förderprogramme?

Ja, viele Bundesländer und Kommunen legen eigene Programme oben drauf, meist über die Landesförderbanken. Ob und wie sich diese Zuschüsse mit der KfW-Förderung kombinieren lassen, hängt vom jeweiligen Programm ab. Eine Übersicht mit allen Details je Bundesland findest du auf unserer Seite zur Wärmepumpen-Förderung.

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