17.07.2026
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Je nach Einkommen bekommst du für deine neue Wärmepumpe weiterhin zwischen 30 und 80 % Zuschuss vom Staat. Die KfW erkennt dafür ab dem 21. Juli 2026 förderfähige Kosten von maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit an. In Euro heißt das: Dein Zuschuss liegt zwischen 8.400 und 22.400 €. Wie viel Wärmepumpen-Förderung du noch bekommst, entscheidet sich vor allem an 2 Fragen: Wohnst du selbst in deinem Haus und wie hoch ist dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen?
Die Förderung setzt sich aus 3 Bausteinen zusammen, die du miteinander kombinieren kannst:
Quelle: KfW
Rechnerisch ergeben alle 3 Bausteine zusammen bis zu 86 %, die KfW deckelt den Fördersatz aber bei 80 %. Zum 21. Juli weggefallen sind 2 Bausteine: der Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und der Emissionsminderungszuschlag für Holzheizungen. Was sich im Vergleich zu den alten Bedingungen alles geändert hat, liest du in unserem Überblick zur Heizungsförderung 2026.
Den Einkommensbonus bekommst du, wenn du deine Immobilie selbst bewohnst. Bisher gab es pauschal 30 % für alle Haushalte bis 40.000 € zu versteuerndem Einkommen. Ab dem 21. Juli 2026 ist der Bonus in 3 Stufen gestaffelt und reicht weiter als vorher:
Quelle: KfW
Interessant ist die neue Stufe bis 50.000 €: Haushalte in diesem Bereich gingen bisher komplett leer aus und erhalten jetzt immerhin 10 % Bonus-Förderung. Wer unter 30.000 € liegt, bekommt mit 40 % sogar mehr Einkommensbonus als vor der Reform.
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind in deinem Haushalt, zieht die KfW von deinem zu versteuernden Einkommen einmalig 10.000 € ab, bevor sie es in die Staffel einsortiert. Der Abzug gilt pro Haushalt, nicht pro Kind. Für Familien verschieben sich die Einkommensgrenzen dadurch effektiv nach oben:
Quelle: KfW
Ein Beispiel: Eine Familie mit einem minderjährigen Kind und mit 40.000 € zu versteuerndem Einkommen wird durch den Familienzuschlag wie ein Haushalt mit 30.000 € zvE behandelt und bekommt den vollen Einkommensbonus von 40 % statt 30 %.
Gemeint ist nicht dein Bruttogehalt, sondern die Summe der Einkünfte aller in einem Haushalt lebenden Personen, auf die tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen. Es steht in deinem Einkommensteuerbescheid und liegt in der Regel deutlich unter dem Brutto, weil zum Beispiel Werbungskosten oder Vorsorgeaufwendungen bereits abgezogen sind.
Wie viel am Ende auf deinem Konto landet, zeigen dir die folgenden Beispielrechnungen.
Annahmen:
Quelle: eigene Berechnung auf Basis der KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026
Die Tabelle passt du so an deinen Fall an: Bekommst du den Klimageschwindigkeitsbonus nicht, ziehst du 16 Prozentpunkte von deinem Fördersatz ab. Kostet deine Wärmepumpe mehr als 28.000 €, bleibt der Zuschuss trotzdem bei den Werten aus der Tabelle, denn gefördert wird nur bis zum Kostendeckel. Kostet sie weniger, rechnet die KfW deinen Fördersatz auf die tatsächlichen Kosten.
Alle Werte gelten für Anträge zwischen dem 21. Juli 2026 und dem 31. Januar 2027. Danach sinken die Sätze schrittweise.
Ein finales Enddatum für die Heizungsförderung gibt es aktuell nicht. Fest eingeplant ist aber, dass sie schrittweise an Wert verliert: Ab dem 1. Februar 2027 sinken halbjährlich der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte und der Kostendeckel um 750 €. So sieht der Fahrplan der KfW aus:
Quelle: KfW
Dazu kommt eine Änderung bei der Grundförderung: Im ersten Quartal 2027 sinkt sie von 30 auf 15 %. Wärmepumpen, die in der EU gefertigt wurden, erhalten dann einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 % und bleiben effektiv bei 30 %. Die genauen Kriterien stehen noch aus. Für Geräte ohne EU-Fertigung wird die Förderung ab 2027 also spürbar dünner.
Damit ist klar: Das beste Zeitfenster für deinen Antrag liegt je nach deinem Einkommen entweder noch vor dem 21. Juli 2026 (das geht nur, wenn du bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag hast) oder zwischen dem 21. Juli 2026 und dem 31. Januar 2027. Danach schmilzt der Zuschuss Halbjahr für Halbjahr ab. Beachte außerdem, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Bundesmittel steht und es keinen Rechtsanspruch gibt.
Die Förderbedingungen im Blick behalten, die BzA rechtzeitig erstellen lassen, den Antrag korrekt stellen: Genau das nehmen wir dir ab. Mit dem Förderservice von hansetherm übernehmen wir den kompletten Förderantrag für dich. Du hast keinen Aufwand und verpasst keine Frist, wir holen dir den vollen Zuschuss, der dir zusteht.
Dazu bekommst du bei uns das Komplettpaket mit Festpreisgarantie:
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Nicht beides gleichzeitig. Für dieselbe Maßnahme musst du dich entscheiden: entweder der KfW-Zuschuss oder die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen nach Paragraf 35c EStG mit 20 % der Kosten, verteilt über 3 Jahre. Bei bis zu 80 % Zuschuss fährst du mit der KfW-Förderung fast immer besser. Der Steuerweg ist vor allem dann interessant, wenn du keinen Anspruch auf die Boni hast.
Die Fördersätze sind dieselben, aber der Kostendeckel wächst mit der Zahl der Wohneinheiten: Die KfW erkennt 28.000 € für die erste Wohneinheit an, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € für jede weitere. Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur für die Wohneinheit, die du selbst bewohnst.
Ja, viele Bundesländer und Kommunen legen eigene Programme oben drauf, meist über die Landesförderbanken. Ob und wie sich diese Zuschüsse mit der KfW-Förderung kombinieren lassen, hängt vom jeweiligen Programm ab. Eine Übersicht mit allen Details je Bundesland findest du auf unserer Seite zur Wärmepumpen-Förderung.
An unsere Produktions- und Handelspartner stellen wir die höchsten Anforderungen. Dieselben Ansprüche haben wir auch an uns: Deshalb haben wir unser Qualitätsmanagement und umweltbewusstes Handeln prüfen und zertifizieren lassen.