17.07.2026
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Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte für eine Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Die KfW setzt die neuen Bedingungen ab Dienstag, dem 21. Juli 2026, um. Betroffen ist vor allem die Heizungsförderung für Wohngebäude, also der Zuschuss für den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Heizung wie die Wärmepumpe.
Die wichtigste Nachricht zuerst: Die Grundförderung von 30 % bleibt unverändert bestehen. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiter gewährt, sinkt aber von 20 auf 16 %. Der Einkommensbonus wird künftig nach Haushaltseinkommen gestaffelt und unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen stärker als bisher. Dadurch steigt der maximale Fördersatz von 70 auf 80 %. Gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 28.000 € und der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel entfällt komplett.
Für dich heißt das: Ob du von der neuen Heizungsförderung 2026 profitierst oder etwas weniger Zuschuss bekommst, hängt vor allem von deinem Einkommen ab. Wie sich alt und neu im Detail unterscheiden, zeigt dir die folgende Gegenüberstellung.
Wie viel sich wirklich ändert, siehst du am besten im direkten Vergleich. Die bisherigen Bedingungen gelten noch für Anträge mit gültiger Bestätigung zum Antrag, die bis zum 20. Juli 2026 eingereicht werden. Die neuen Eckwerte gelten für alle Anträge ab dem 21. Juli 2026.
Bisher gab es den Einkommensbonus pauschal in Höhe von 30 %, wenn dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 € betrug. Ab dem 21. Juli wird dieser Bonus gestaffelt:
Damit gehen erstmals auch Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 € nicht mehr leer aus.
Neu ist außerdem der Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind in deinem Haushalt, reduziert sich das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. Eine Familie mit 40.000 € zu versteuerndem Einkommen rutscht so rechnerisch auf 30.000 € und bekommt den vollen Einkommensbonus von 40 %. Der Einkommensbonus gilt wie bisher nur für selbstnutzende Eigentümer.
Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommst du weiterhin, wenn du als selbstnutzender Eigentümer deine funktionierende fossile Heizung freiwillig gegen eine klimafreundliche Heizung austauschst. Er sinkt ab dem 21.07. allerdings von 20 auf 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 schmilzt der Bonus halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte ab. Im Februar 2027 sind es also nur noch 12 %, im August 2027 noch 8 %.
Alle Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Gesamtkosten deines Heizungstauschs. Genau dieser Deckel sinkt zum 21. Juli von 30.000 auf 28.000 € für die erste Wohneinheit. Auch hier ist eine Absenkung eingebaut: Ab dem 1. Februar 2027 verringert sich der Höchstbetrag halbjährlich um jeweils 750 €.
An der Grundrechnung der KfW-Heizungsförderung ändert sich nichts: Du addierst die Grundförderung und alle Boni, auf die du Anspruch hast. Der so ermittelte Fördersatz wird dann auf deine förderfähigen Kosten angewendet, ab dem 21. Juli also auf maximal 28.000 €.
Wie sich die neuen Bausteine auswirken, zeigt das offizielle Rechenbeispiel der KfW: Eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 40.000 € tauscht ihre alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe für 32.000 €.
Von den 32.000 € erkennt die KfW 28.000 € als förderfähige Kosten an. Die Familie erhält also 22.400 € Zuschuss und zahlt nur noch 9.600 € selbst. Dieses Beispiel gilt für Anträge bis zum 31. Januar 2027, danach sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Kostendeckel schrittweise ab.
Bis zum Start der neuen Bedingungen befindet sich die KfW in einer Umstellungsphase. Entscheidend ist dabei die Bestätigung zum Antrag (BzA), die dein Fachbetrieb oder deine Energieberatung für dein Vorhaben erstellt. Von ihr hängt ab, welche Konditionen für dich gelten:
Die Heizungsförderung läuft vorerst weiter, ein Enddatum ist nicht beschlossen. Zur ganzen Wahrheit zählt jedoch, dass sie ab 2027 Schritt für Schritt weniger wert wird, denn in den neuen Bedingungen ist eine halbjährliche Absenkung fest eingebaut. So sieht die Timeline aus:
Ab 2027 wird also auch die Herkunft deiner Wärmepumpe fördertechnisch relevant. Geräte, die in der EU gefertigt wurden, behalten die volle Grundförderung, alle anderen bekommen nur noch die Hälfte.
Wer den Umstieg ohnehin plant, sichert sich die besten Konditionen im Zeitfenster zwischen dem 21. Juli 2026 und dem 31. Januar 2027.
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Ja. Die Grundförderung von 30 % steht allen Eigentümern offen, also auch Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die beiden großen Boni sind dagegen selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten: Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus bekommst du nur für die Wohnung, in der du selbst wohnst.
Gefördert wird der Einbau von Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen neben der Wärmepumpe unter anderem Biomasseheizungen, Solarthermie-Anlagen, Brennstoffzellenheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz. Eine vollständige Liste findest du bei der KfW. Reine Öl- und Gasheizungen erhalten keine Förderung mehr.
Nein. Eine generelle Pflicht, eine funktionierende Heizung auszutauschen, gibt es auch 2026 nicht. Für neu eingebaute Heizungen gilt nach dem Heizungsgesetz bisher die 65-Prozent-Regel, an deren Zukunft die Bundesregierung gerade arbeitet. Wer freiwillig früher umsteigt, wird dafür mit dem Klimageschwindigkeitsbonus belohnt.
An unsere Produktions- und Handelspartner stellen wir die höchsten Anforderungen. Dieselben Ansprüche haben wir auch an uns: Deshalb haben wir unser Qualitätsmanagement und umweltbewusstes Handeln prüfen und zertifizieren lassen.