FÖRDERUNG

Heizungsförderung 2026: Das ändert sich ab dem 21. Juli

Aktualisiert:

17.07.2026

Lesezeit:

7

Minuten
Heizungsförderung 2026: Das ändert sich ab dem 21. Juli

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 21. Juli 2026 vergibt die KfW die Heizungsförderung für alle neuen Anträge zu neuen Bedingungen.
  • Die Grundförderung bleibt bei 30 %, der maximale Fördersatz steigt von 70 auf 80 %.
  • Der Einkommensbonus wird gestaffelt: 40, 30 oder 10 % je nach Haushaltseinkommen, Familien profitieren von einem Zuschlag.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 %, der Effizienzbonus entfällt.
  • Die förderfähigen Kosten sinken von 30.000 auf 28.000 €, der maximale Zuschuss liegt bei 22.400 €.
  • Ab Februar 2027 sinken Bonus und Kostendeckel halbjährlich weiter, früh planen lohnt sich.

Neue KfW-Heizungsförderung ab dem 21. Juli 2026: Erfahre, wie sich Einkommensbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und Kostendeckel ändern und was das für deinen Zuschuss bedeutet.

Neue Heizungsförderung 2026: Was ist passiert?

Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte für eine Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Die KfW setzt die neuen Bedingungen ab Dienstag, dem 21. Juli 2026, um. Betroffen ist vor allem die Heizungsförderung für Wohngebäude, also der Zuschuss für den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine klimafreundliche Heizung wie die Wärmepumpe.

Die wichtigste Nachricht zuerst: Die Grundförderung von 30 % bleibt unverändert bestehen. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird weiter gewährt, sinkt aber von 20 auf 16 %. Der Einkommensbonus wird künftig nach Haushaltseinkommen gestaffelt und unterstützt Haushalte mit geringem Einkommen stärker als bisher. Dadurch steigt der maximale Fördersatz von 70 auf 80 %. Gleichzeitig sinken die förderfähigen Kosten von 30.000 auf 28.000 € und der bisherige Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel entfällt komplett.

Für dich heißt das: Ob du von der neuen Heizungsförderung 2026 profitierst oder etwas weniger Zuschuss bekommst, hängt vor allem von deinem Einkommen ab. Wie sich alt und neu im Detail unterscheiden, zeigt dir die folgende Gegenüberstellung.

Alt gegen neu: Die KfW-Heizungsförderung 2026 im Vergleich

Wie viel sich wirklich ändert, siehst du am besten im direkten Vergleich. Die bisherigen Bedingungen gelten noch für Anträge mit gültiger Bestätigung zum Antrag, die bis zum 20. Juli 2026 eingereicht werden. Die neuen Eckwerte gelten für alle Anträge ab dem 21. Juli 2026.

Förderbaustein Bis 20. Juli 2026 Ab 21. Juli 2026
Grundförderung 30 % 30 % (unverändert)
Einkommensbonus 30 % bei zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 € gestaffelt:
40 % (bis 30.000 €)
30 % (bis 40.000 €)
10 % (bis 50.000 €)
Familienzuschlag nicht vorhanden 10.000 € Abzug vom anzusetzenden Einkommen (min. ein minderjähriges Kind im Haushalt)
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 16 %, sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
Effizienzbonus (z. B. für R290-Wärmepumpen) 5 % entfällt
Emissionsminderungszuschlag 2.500 € (Holzheizungen) entfällt
Förderfähige Kosten (erste Wohneinheit) 30.000 € 28.000 €, sinken ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €
Maximaler Fördersatz 70 % 80 %
Maximaler Zuschuss 21.000 € (70 % von 30.000 €) 22.400 € (80 % von 28.000 €)

Quelle: KfW, ADAC

Einkommensbonus wird künftig gestaffelt

Bisher gab es den Einkommensbonus pauschal in Höhe von 30 %, wenn dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 € betrug. Ab dem 21. Juli wird dieser Bonus gestaffelt:

  • Haushalte bis 30.000 € erhalten dann 40 %
  • Haushalte bis 40.000 € erhalten weiterhin 30 %
  • Haushalte bis 50.000 € erhalten immerhin noch 10 %

Damit gehen erstmals auch Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen zwischen 40.000 und 50.000 € nicht mehr leer aus.

Neu ist außerdem der Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind in deinem Haushalt, reduziert sich das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. Eine Familie mit 40.000 € zu versteuerndem Einkommen rutscht so rechnerisch auf 30.000 € und bekommt den vollen Einkommensbonus von 40 %. Der Einkommensbonus gilt wie bisher nur für selbstnutzende Eigentümer.

Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 %

Den Klimageschwindigkeitsbonus bekommst du weiterhin, wenn du als selbstnutzender Eigentümer deine funktionierende fossile Heizung freiwillig gegen eine klimafreundliche Heizung austauschst. Er sinkt ab dem 21.07. allerdings von 20 auf 16 %. Ab dem 1. Februar 2027 schmilzt der Bonus halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte ab. Im Februar 2027 sind es also nur noch 12 %, im August 2027 noch 8 %.

Förderfähige Kosten: 28.000 statt 30.000 €

Alle Fördersätze beziehen sich auf die förderfähigen Gesamtkosten deines Heizungstauschs. Genau dieser Deckel sinkt zum 21. Juli von 30.000 auf 28.000 € für die erste Wohneinheit. Auch hier ist eine Absenkung eingebaut: Ab dem 1. Februar 2027 verringert sich der Höchstbetrag halbjährlich um jeweils 750 €.

Wie gilt die Förderung für Mehrfamilienhäuser?

Für die zweite bis sechste Wohneinheit erkennt die KfW jeweils 15.000 € an, für jede weitere Wohneinheit 8.000 €. Auch Gebäude mit mehreren Wohneinheiten bleiben damit voll förderfähig.

Wie viel Zuschuss bekommst du ab dem 21. Juli?

An der Grundrechnung der KfW-Heizungsförderung ändert sich nichts: Du addierst die Grundförderung und alle Boni, auf die du Anspruch hast. Der so ermittelte Fördersatz wird dann auf deine förderfähigen Kosten angewendet, ab dem 21. Juli also auf maximal 28.000 €.

Wie sich die neuen Bausteine auswirken, zeigt das offizielle Rechenbeispiel der KfW: Eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 40.000 € tauscht ihre alte fossile Heizung gegen eine Wärmepumpe für 32.000 €.

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
  • Einkommensbonus: 40 %, weil der Familienzuschlag das anzusetzende Einkommen auf 30.000 € senkt
  • Fördersatz: 80 % (Höchstsatz)

Von den 32.000 € erkennt die KfW 28.000 € als förderfähige Kosten an. Die Familie erhält also 22.400 € Zuschuss und zahlt nur noch 9.600 € selbst. Dieses Beispiel gilt für Anträge bis zum 31. Januar 2027, danach sinken Klimageschwindigkeitsbonus und Kostendeckel schrittweise ab.

Schon gewusst?

Mehr als 80 % Förderung gibt es nicht. Auch wenn Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus zusammen rechnerisch 86 % ergeben, deckelt die KfW den Fördersatz bei 80 %. Bisher lag diese Grenze bei 70 %.

Heizungsförderung 2026 beantragen: Diese Fristen gelten jetzt

Bis zum Start der neuen Bedingungen befindet sich die KfW in einer Umstellungsphase. Entscheidend ist dabei die Bestätigung zum Antrag (BzA), die dein Fachbetrieb oder deine Energieberatung für dein Vorhaben erstellt. Von ihr hängt ab, welche Konditionen für dich gelten:

  • Du hast bereits eine gültige BzA: Dann kannst du deinen Zuschuss noch bis zum 20. Juli 2026 um 20 Uhr zu den bisherigen Konditionen beantragen.

  • Du hast eine gültige BzA, reichst den Antrag aber erst später ein: Ab dem 21. Juli gelten für dich automatisch die neuen Bedingungen.

  • Du startest gerade erst: Neue Bestätigungen zum Antrag werden erst ab dem 21. Juli wieder erstellt, dein gesamter Antrag läuft dann zu den neuen Konditionen.

Wichtig!

Bereits erteilte Förderzusagen behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel dafür sind reserviert. Auch Anträge, die schon bei der KfW liegen, aber noch nicht zugesagt sind, werden nach den bisherigen Bedingungen geprüft und zugesagt. Generell gilt die Förderung aber nur, solange Bundesmittel verfügbar sind. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.

Wie lange gibt es die Heizungsförderung 2026 noch?

Die Heizungsförderung läuft vorerst weiter, ein Enddatum ist nicht beschlossen. Zur ganzen Wahrheit zählt jedoch, dass sie ab 2027 Schritt für Schritt weniger wert wird, denn in den neuen Bedingungen ist eine halbjährliche Absenkung fest eingebaut. So sieht die Timeline aus:

  • 21. Juli 2026 bis 31. Januar 2027: Die neuen Konditionen gelten in voller Höhe, mit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus und 28.000 € Kostendeckel.

  • Ab 1. Februar 2027: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 12 %, der Kostendeckel auf 27.250 €. Danach geht es jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres weiter abwärts.

  • Erstes Quartal 2027: Die Grundförderung sinkt auf 15 %. Wärmepumpen aus EU-Fertigung erhalten einen neuen Wertschöpfungsbonus von 15 % und bleiben damit effektiv bei 30 %. Die genauen Kriterien stehen noch aus.

Ab 2027 wird also auch die Herkunft deiner Wärmepumpe fördertechnisch relevant. Geräte, die in der EU gefertigt wurden, behalten die volle Grundförderung, alle anderen bekommen nur noch die Hälfte.

Wer den Umstieg ohnehin plant, sichert sich die besten Konditionen im Zeitfenster zwischen dem 21. Juli 2026 und dem 31. Januar 2027. 

Dir ist das alles zu kompliziert? Genau dafür gibt es den Förderservice von hansetherm. Wir übernehmen den kompletten Förderantrag für dich und behalten stets alle Fristen und neuen Bedingungen im Blick. Beantworte online wenige Fragen in nur 2 Minuten und erhalte ein kostenfreies und unverbindliches Angebot.

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FAQ

Bekommen auch Vermieter die neue Heizungsförderung?

Ja. Die Grundförderung von 30 % steht allen Eigentümern offen, also auch Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften. Die beiden großen Boni sind dagegen selbstnutzenden Eigentümern vorbehalten: Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus bekommst du nur für die Wohnung, in der du selbst wohnst.

Welche Heizungen werden 2026 überhaupt gefördert?

Gefördert wird der Einbau von Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen neben der Wärmepumpe unter anderem Biomasseheizungen, Solarthermie-Anlagen, Brennstoffzellenheizungen und der Anschluss an ein Wärmenetz. Eine vollständige Liste findest du bei der KfW. Reine Öl- und Gasheizungen erhalten keine Förderung mehr.

Muss ich meine funktionierende Gas- oder Ölheizung 2026 austauschen?

Nein. Eine generelle Pflicht, eine funktionierende Heizung auszutauschen, gibt es auch 2026 nicht. Für neu eingebaute Heizungen gilt nach dem Heizungsgesetz bisher die 65-Prozent-Regel, an deren Zukunft die Bundesregierung gerade arbeitet. Wer freiwillig früher umsteigt, wird dafür mit dem Klimageschwindigkeitsbonus belohnt.

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