FÖRDERUNG

Förderung von Wärmepumpen in Mecklenburg-Vorpommern 2026

Aktualisiert:

19.03.2026

Lesezeit:

5

Minuten
Förderung von Wärmepumpen in Mecklenburg-Vorpommern 2026

Förderung Wärmepumpe Mecklenburg-Vorpommern: Das Wichtigste in Kürze

  • Die staatliche Förderung läuft nicht mehr über das BAFA, sondern über die KfW.
  • Aktuell ist eine Förderung von bis zu 70 % möglich.
  • In Mecklenburg-Vorpommern läuft die Förderung meist über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern.
  • Zu den Förderprogrammen zählen Klimaschutzprojekte in wirtschaftlich und nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen.
  • Für die Förderung von nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen müssen die Maßnahmen Treibhausgasemissionen um mindestens 30 % verringern.
  • Förderanträge musst du zwingend vor Beginn der Baumaßnahmen stellen.

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Welche Förderprogramme für Wärmepumpen gibt es in Mecklenburg-Vorpommern?

Neben der deutschlandweiten Wärmepumpen-Förderung gibt es zusätzlich lokale Programme. Für Mecklenburg-Vorpommern sind das die Folgenden.

Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen

Die Klimaschutz-Projekte in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen richten sich an Kommunen und andere nicht wirtschaftlich tätige Organisationen, wie zum Beispiel an Kirchen und Vereine.

Gefördert werden Maßnahmen, die Treibhausgasemissionen nachhaltig um mindestens 30 % verringern. Das kann etwa durch die Steigerung der Energieeffizienz, die Nutzung intelligenter Energiesysteme oder durch innovative Energiespeicherlösungen erreicht werden.

Die Förderung erfolgt über Anteilsfinanzierungen, die als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 € betragen (bei Studien und Planungen 2.000 €). Je nach Projekt kannst du mit einer Förderung von 25 %, 50 % oder 60 % rechnen. Im Einzelfall kann die Förderhöhe auch bis zu 70 % betragen.

Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen

Auch Klimaschutz-Projekte in wirtschaftlich tätigen Organisationen werden in Mecklenburg-Vorpommern gefördert. Diese Förderungen richten sich an Unternehmen, aber zum Beispiel auch an kommunale Zweckverbände, Vereine und Stiftungen. Freiberufliche sind leider von diesen Programmen ausgeschlossen.

Auch hier werden Maßnahmen zur Verringerung von Treibhausgasemissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz gefördert. Tiefengeothermie ist jedoch ausgeschlossen.

Damit deine Ausgaben förderfähig sind, müssen sie mindestens 20.000 € betragen. Bei Studien und Planungen liegt die Grenze bei 2.000 €. Die Förderung erfolgt auch hier durch eine Anteilsfinanzierung, du erhältst also einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Je nach Art der Maßnahme kannst du mit einer Förderung von 30 %, 35 % oder 40 % rechnen. In besonderen Fällen sind bis zu 70 % möglich.

Wärmepumpen-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern
Wärmepumpen-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Weitere Förderprogramme für Wärmepumpen in Mecklenburg-Vorpommern

Modernisierungsrichtlinie MV

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert die Modernisierung von Bestandsgebäuden durch zinslose Darlehen mit Teilschuldenerlass. Seit dem 18. Dezember 2023 gibt es jedoch einen Antragsannahmestopp für Buchstabe B der Modernisierungsrichtlinie. Betroffen ist die energetische Modernisierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus mit mindestens Effizienzhaus-Standard 85. Einige bauliche Maßnahmen zur Energieeinsparung sind jedoch weiterhin förderfähig.

Welche Wärmepumpen-Förderung gilt deutschlandweit?

Deutschlandweit profitieren Eigenheimbesitzer aktuell von einer attraktiven Wärmepumpen-Förderung über die KfW:

  • 30 % Basisförderung
  • 30 % einkommensabhängiger Bonus
  • 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus
  • 5 % Effizienz-Bonus für Wärmepumpen
  • Insgesamt bis zu 70 %
  • Maximale Förderhöhe von 21.000 €
  • Kombinierbare lokale Zusatzförderungen

Schnell sein lohnt sich! Die Zuschüsse sind so hoch wie noch nie und niemand weiß, wie lange sie auf diesem Level bleiben.

Was sind die Fördervoraussetzungen für Wärmepumpen?

Damit du von den lukrativen Förderungen profitieren kannst, gibt es ein paar Voraussetzungen zu beachten:

  • Für die Basisförderung: Diese Förderung von 30 % erhältst du, wenn du von einer fossilen Heizanlage auf ein umweltfreundliches Heizungssystem wechselst.
  • Für den Einkommens-Bonus: Den Einkommens-Bonus von 30 % erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 €.
  • Für den Klimageschwindigkeits-Bonus: Dieser Bonus von 20 % steht dir zu, wenn du von einer funktionsfähigen Gasheizung (unabhängig vom Alter) oder von einer mindestens 20 Jahre alten Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung auf erneuerbare Energien umsteigst.
  • Für den Effizienz-Bonus: Einen Effizienz-Bonus von 5 % erhältst du dann, wenn du eine Wärmepumpe installierst, die das Grundwasser, Abwasser oder das Erdreich als Wärmequelle nutzt, oder die ein Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (wie z. B. R290) verwendet.

Hinweis!

Grundsätzlich müssen alle Werte zur Leistung und Effizienz der Wärmepumpe erfasst werden. Deshalb benötigst du für deine Wärmepumpe eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige.

Was sind weitere Voraussetzungen für die KfW-Förderung?

  • Dein Gebäude muss ein Bestandsgebäude sein (Bauantrag oder Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen).
  • Bei zusätzlicher Beantragung des KfW-Ergänzungskredits (Nr. 358/359) ist die Beratung eines Energieeffizienz-Experten notwendig.
  • Den Antrag auf die Förderung musst du unbedingt noch vor Anfang jeglicher Sanierungsarbeiten stellen, sonst wird der Antrag verweigert.
  • Elektrische Wärmepumpen, die erneuerbare Energien nutzen, werden gefördert. Konventionelle Gasbrennwertthermen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Seit dem 01.02.2024 kannst du dich im Kundenportal der KfW registrieren, um dort Anträge für die Förderung bzw. Ergänzungskredite zu beantragen.

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FAQ

Wie viel Förderung bekomme ich bei einer Wärmepumpe?

Im Jahr 2026 kannst du weiterhin bis zu 70 % Förderung für deine Wärmepumpe erhalten. Die genaue Förderhöhe setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: einer Grundförderung von 30 %, einem möglichen Geschwindigkeitsbonus von 20 % (wenn du deine alte Heizung schnell austauschst) und einem einkommensabhängigen Bonus von 30 % für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 € pro Jahr.

Wer kann eine Wärmepumpen-Förderung beantragen?

Als Privatperson kannst du die KfW-Förderung für dein selbst genutztes Eigenheim beantragen. Auch Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und gemeinnützige Organisationen sind antragsberechtigt, wenn sie eine Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude installieren möchten.

Wie beantrage ich eine Wärmepumpen-Förderung?

Normalerweise musst du dich vor Beginn der Maßnahme im KfW-Kundenportal registrieren und dort den Förderantrag stellen. Darum musst du dir mit hansetherm jedoch keine Gedanken machen: Wir übernehmen alle Anträge für dich und sorgen dafür, dass du die maximal mögliche Fördersumme erhältst.

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