27.10.2026
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Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe brauchst du in aller Regel keine Genehmigung. Fast alle Landesbauordnungen zählen sie zu den verfahrensfreien Anlagen. Du musst also keinen Bauantrag stellen und auf keinen Bescheid warten. Es besteht eine Ausnahme, wenn dein Haus unter Denkmalschutz steht, dann benötigst du eine Erlaubnis.
Eine Genehmigung für eine Wärmepumpe wird erst nötig, wenn du eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe planst, die Grundwasser über Brunnen nutzt, oder eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit Tiefenbohrung.
Ob deine Wärmepumpe nun eine Genehmigung braucht, hängt schließlich von der Bauart und dem Standort ab. Die Übersicht zeigt, welche Regeln gelten.
| Wärmepumpen-Art | Genehmigung nötig? | Was gilt |
|---|---|---|
| Luft-Wasser-Wärmepumpe | in der Regel nein | verfahrensfrei, Ausnahmen z. B. bei Denkmalschutz |
| Erdwärmepumpe (Sole-Wasser) mit Flächenkollektor | meist nein | in Wasserschutzgebieten Erlaubnis benötigt oder Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde |
| Erdwärmepumpe (Sole-Wasser) mit Tiefenbohrung | ja | wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde benötigt, ab 100 m Bohrtiefe zusätzlich Anzeige bei der Bergbehörde |
| Wasser-Wasser-Wärmepumpe | ja | wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde benötigt |
Stand: Oktober 2026
Die Frage nach der Genehmigung ist ein häufiger Grund, warum Hausbesitzer den Umstieg aufschieben. Bei der Luft-Wasser-Wärmepumpe ist diese Sorge meist unbegründet. Wichtiger als ein Antrag beim Bauamt ist die richtige Wahl des Aufstellorts.
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ist genehmigungsfrei, solange sie die Vorgaben von Baurecht und Lärmschutz einhält. In Nordrhein-Westfalen etwa sind Wärmepumpen laut Stadt Bergkamen nach § 62 der Landesbauordnung verfahrensfrei. Vergleichbare Regeln gibt es in fast allen Bundesländern. Verfahrensfrei bedeutet aber nicht, dass keine Regeln gelten. Es prüft nur niemand vorab, ob deine Anlage alle Vorschriften einhält. Bei uns musst du das nicht selbst klären: Wir planen den Aufstellort deiner Wärmepumpe so, dass die folgenden 3 Punkte erfüllt sind.
Die meisten Bundesländer haben Wärmepumpen bis 2 Meter Höhe und 3 Meter Länge von der Abstandsfläche befreit. Laut Bundesverband Wärmepumpe darf eine übliche Außeneinheit damit in fast allen Bundesländern bis an die Grundstücksgrenze.
Entscheidender als der Abstand ist die Lautstärke. Nach der TA Lärm dürfen nachts im reinen Wohngebiet nur 35 dB(A) am Fenster des Nachbarn ankommen. Unsere Luft-Wasser-Wärmepumpen kommen im Nachtbetrieb auf rund 28 dB(A).
Viele moderne Wärmepumpen arbeiten mit dem Kältemittel R290, also Propan. Weil Propan brennbar und schwerer als Luft ist, gilt nach DIN EN 378 um die Außeneinheit ein Schutzbereich von mindestens 1 Meter. Darin dürfen keine Kellerfenster, Lichtschächte, Gullys oder Steckdosen liegen, und er darf nicht aufs Nachbargrundstück ragen. Eine Genehmigung brauchst du dafür nicht, den passenden Platz berücksichtigen wir bei der Planung.

Eine Erlaubnis brauchst du in 4 Fällen:
Steht dein Haus unter Denkmalschutz, brauchst du für die Außeneinheit eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Zuständig ist die Untere Denkmalschutzbehörde deiner Stadt oder deines Kreises. Denkmalschutz ist Ländersache, das Verfahren richtet sich nach dem jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetz.
Geprüft wird dabei primär die optische Wirkung. Vor allem ein Außengerät vor einer historischen Fassade ist denkmalrechtlich relevant. Oft hilft ein Aufstellort auf der Rückseite oder eine Verkleidung.
Manche Gemeinden machen im Bebauungsplan oder in einer Gestaltungssatzung Vorgaben zu technischen Anlagen im Vorgarten oder an der Straßenseite. Eine Baugenehmigung wird dadurch nicht nötig, die Vorgaben gelten aber auch für verfahrensfreie Anlagen. Wenn du unsicher bist, reicht meist ein kurzer Anruf beim Bauamt deiner Gemeinde.
Wohnst du in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, entscheidest du nicht allein. Außeneinheit, Wanddurchführung und Leitungen betreffen das Gemeinschaftseigentum. Nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz benötigst du dafür einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Seit der Reform im Dezember 2020 genügt dafür die einfache Mehrheit.
Einen festen Anspruch hast du aber nicht, denn die Wärmepumpe steht nicht auf der Liste der privilegierten Maßnahmen, anders als etwa eine Wallbox. Die Kosten trägt in der Regel der Eigentümer, dem die Maßnahme gestattet wird.
Bei Erdwärme mit Tiefenbohrung und bei der Nutzung von Grundwasser brauchst du eine wasserrechtliche Erlaubnis. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde. Geht die Bohrung tiefer als 100 Meter, greift zusätzlich das Bundesberggesetz und die Bohrung muss bei der Bergbehörde angezeigt werden. In Wasserschutzgebieten sind Bohrungen oft eingeschränkt oder gar nicht erlaubt. Luft-Wasser-Wärmepumpen benötigen keine aufwendigen Erdbohrungen und damit auch keine dieser Erlaubnisse. Das spart Zeit und Planungsaufwand.

Lautet jede Antwort nein, benötigst du keine Genehmigung. Anmelden musst du die Wärmepumpe trotzdem beim Netzbetreiber. Das übernehmen wir für dich.
Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe bedarf es keines Bauantrags. Was trotzdem zu klären ist, übernehmen wir.
✔ Wir planen deine Wärmepumpe und berücksichtigen dabei Aufstellort, Abstand und Lärmschutz. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist Teil der Installation.
✔ Auch den KfW-Förderantrag stellen wir für dich, und zwar bevor die Arbeiten beginnen, damit dein Zuschuss sicher ist.
✔ Ausgeführt wird deine Installation aus dem SHK-Meisterbetrieb, deutschlandweit innerhalb von 30 Tagen ab Auftrag.
Das sagen unsere Kunden
Ehepaar Richter
Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe brauchst du in aller Regel keine Baugenehmigung. Sie ist in fast allen Bundesländern verfahrensfrei. Trotzdem gelten Regeln: In den meisten Bundesländern darf die Außeneinheit bis an die Grundstücksgrenze heran. Entscheidend sind die Lärmwerte der TA Lärm am Nachbarfenster. Bei Propan-Geräten kommt ein Schutzbereich um das Gerät hinzu. Eine Erlaubnis brauchst du nur in Sonderfällen wie Denkmalschutz, in der Eigentümergemeinschaft oder bei Erdwärme mit Tiefenbohrung. Pflicht für jede Wärmepumpe ist die Anmeldung beim Netzbetreiber.
Mit hansetherm musst du dich durch keine Paragraphen arbeiten. Wir planen deine Luft-Wasser-Wärmepumpe so, dass sie zu deinem Grundstück und deiner Nachbarschaft passt, stellen deinen Förderantrag und installieren deutschlandweit in 30 Tagen. So heizt du schon bald einfach unabhängig.
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Ja. Wer nicht Eigentümer des Grundstücks ist, braucht für Änderungen am Netzanschluss laut Niederspannungsanschlussverordnung die schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers. Als Mieter klärst du den Einbau einer Wärmepumpe deshalb immer zuerst mit deinem Vermieter.
Bei einer Bohrung über 100 Meter prüft die Bergbehörde die Anzeige laut Bundesberggesetz innerhalb von 4 Wochen. Die Anzeige darf frühestens 9 Monate vor Beginn der Bohrung erfolgen. Dazu kommt die wasserrechtliche Erlaubnis mit eigener Bearbeitungszeit. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe entfallen beide Verfahren.
Ja, jede Wärmepumpe muss nach § 19 der Niederspannungsanschlussverordnung vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das übernehmen wir als Teil der Installation. Hat deine Wärmepumpe mehr als 4,2 Kilowatt Leistung, darf der Netzbetreiber sie nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz bei Netzüberlastung drosseln, aber nie unter 4,2 Kilowatt. Im Gegenzug zahlst du laut Bundesnetzagentur weniger Netzentgelt.
Nein, nicht rückwirkend. Wärmepumpen, die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind und keine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbart haben, bleiben laut Bundesnetzagentur dauerhaft von den neuen Regeln ausgenommen. Für ältere Anlagen mit vereinbarter Steuerung gilt eine Übergangsfrist bis 2029.
Dann kann die Bauaufsicht nachträglich einschreiten. In Bayern darf sie nach Art. 76 der Bayerischen Bauordnung die Beseitigung einer Anlage anordnen, die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt. Vergleichbare Regeln stehen in allen Landesbauordnungen. Das gilt auch für verfahrensfreie Anlagen, denn verfahrensfrei heißt nicht, dass die Vorschriften nicht gelten. Zusätzlich kann ein Nachbar nach § 1004 BGB verlangen, dass eine Störung beseitigt wird, etwa wenn die Wärmepumpe die Lärmwerte überschreitet.
An unsere Produktions- und Handelspartner stellen wir die höchsten Anforderungen. Dieselben Ansprüche haben wir auch an uns: Deshalb haben wir unser Qualitätsmanagement und umweltbewusstes Handeln prüfen und zertifizieren lassen.