14.08.2026
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Die CO₂-Steuer ist eine staatliche Abgabe auf fossile Brennstoffe. Sobald du mit Heizöl oder Erdgas heizt, fällt sie an, denn beim Verbrennen entsteht Kohlenstoffdioxid (CO₂). Je mehr CO₂ ein Brennstoff ausstößt, desto höher ist die Abgabe. Geregelt ist das im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das die Bepreisung seit 2021 schrittweise anhebt.
Heizen mit Öl und Gas soll laut Bundesregierung Jahr für Jahr teurer werden, damit sich der Umstieg auf klimafreundliche Systeme wie die Wärmepumpe lohnt. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem unter anderem der Heizungstausch gefördert wird.
Du überweist die CO₂-Abgabe nicht selbst ans Finanzamt. Die Brennstoffhändler kaufen die nötigen CO₂-Zertifikate ein und legen die Kosten auf den Preis um. Die CO₂-Steuer steckt also bereits im Preis, den du pro Liter Heizöl oder pro Kilowattstunde Gas zahlst, und taucht auf deiner Abrechnung als eigener Posten auf.
Die CO₂-Steuer wird pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid berechnet. Für 2026 gilt ein Preiskorridor von 55 bis 65 € pro Tonne CO₂. Anders als in den Vorjahren gibt es keinen festen Preis mehr. Der konkrete Wert bildet sich über die Versteigerung einer begrenzten Zahl an CO₂-Zertifikaten und kann innerhalb dieser Spanne schwanken.
Wie stark die Abgabe in den letzten Jahren gestiegen ist, zeigt der Blick zurück. 2021 startete sie bei 25 € pro Tonne, 2025 lag sie bereits bei 55 €. Mit dem oberen Wert von 65 € für 2026 hat sich der CO₂-Preis damit in 5 Jahren mehr als verdoppelt.
Quelle: § 10 BEHG
Für Eigenheimbesitzer zählt nicht der Preis pro Tonne, sondern was am Ende pro Liter Heizöl oder pro Kilowattstunde Gas zusammenkommt.
*Prognose für 2030 auf Basis der EWI-Studie (April 2025): Der modellierte CO₂-Preispfad steigt von rund 120 €/Tonne (2027) auf über 200 €/Tonne (2035).
Wenn du mit Öl heizt, trifft dich die CO₂-Abgabe am stärksten. 2026 liegt die CO₂-Steuer für Heizöl bei bis zu 20,70 Cent pro Liter (inklusive Mehrwertsteuer) – das sind rund 3,18 Cent mehr als noch 2025.
Die Höhe lässt sich leicht nachrechnen, denn beim Verbrennen von einem Liter Heizöl entstehen etwa 2,65 kg CO₂. Bei einem CO₂-Preis von 55 bis 65 € pro Tonne ergibt das:
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit Ölheizung verbraucht rund 2000 Liter Heizöl pro Jahr. Daraus ergeben sich 2026 CO₂-Kosten zwischen 349 € (bei 55 €/Tonne) und 412 € (bei 65 €/Tonne).
Quelle: eigene Berechnung auf Basis BEHG
2026 liegt die CO₂-Steuer für Erdgas bei bis zu 1,6 Cent pro Kilowattstunde (inklusive Mehrwertsteuer) und damit aufgrund des geringeren CO₂-Gehalts etwas niedriger als beim Öl.
Mit dem Emissionsfaktor und dem CO₂-Preis von 55 bis 65 Euro pro Tonne ergibt sich:
Ein typisches, wenig saniertes Einfamilienhaus verbraucht rund 20 000 Kilowattstunden Gas pro Jahr. Daraus ergeben sich 2026 CO₂-Kosten zwischen 263 € (bei 55 €/Tonne) und 311 € (bei 65 €/Tonne). Je nach Verbrauch sieht die Rechnung so aus:
Quelle: eigene Berechnung auf Basis BEHG
Die heutigen Zahlen sind erst der Anfang. Bis 2027 gibt der Staat den CO₂-Preis noch über den Korridor vor. Doch ab dem 1. Januar 2028 wird die Bepreisung für Gebäude und Verkehr in den europäischen Emissionshandel ETS 2 überführt. Der ursprünglich für 2027 geplante Start wurde dabei um ein Jahr verschoben. Danach gibt es keinen gedeckelten Fixpreis mehr, der Preis bildet sich frei am Markt durch Angebot und Nachfrage und ist damit deutlich schwerer vorhersehbar.
Ökonomen rechnen mittelfristig mit einem deutlichen Anstieg. Eine Studie des Energiewirtschaftlichen Instituts der Universität zu Köln (EWI) vom April 2025 modelliert einen CO₂-Preispfad, der von rund 120 € pro Tonne (2027) auf über 200 € pro Tonne (2035) steigt. Um die EU-Klimaziele zu erreichen, wäre laut EWI bis 2030 sogar kein Preis unter 250 € pro Tonne ausreichend. Schon bei 120 € pro Tonne läge die CO₂-Steuer für Heizöl bei rund 38 Cent pro Liter, bei 250 € pro Tonne bei rund 79 Cent – also fast das Vierfache von heute.
Für dein Eigenheim heißt das konkret:
Quelle: eigene Berechnung auf Basis der EWI-Studie (April 2025), CO₂-Preis 120–250 €/Tonne
Die Richtung ist eindeutig: Fossiles Heizen wird Jahr für Jahr teurer.
Nein, eine Wärmepumpe verbrennt keinen fossilen Brennstoff und stößt im Betrieb kein CO₂ aus, damit fällt für sie auch keine CO₂-Abgabe nach dem BEHG an. Statt Öl oder Gas nutzt sie Umweltwärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und braucht lediglich etwas Strom, um diese Wärme nutzbar zu machen.
Die CO₂-Steuer wird nicht auf Strom erhoben. Dein Strompreis enthält keine BEHG-CO₂-Bepreisung, die Jahr für Jahr automatisch weiter steigt. Heizt du deine Wärmepumpe zusätzlich mit Ökostrom oder Strom aus der eigenen PV-Anlage, wird die Wärme nahezu CO₂-neutral und du bist von der gesamten Kostenkurve der fossilen Brennstoffe entkoppelt.
Die CO₂-Steuer macht fossiles Heizen planbar teurer. Öl und Gas werden Jahr für Jahr stärker belastet, eine Wärmepumpe dagegen gar nicht. Das ist das stärkste, aber nicht das einzige Argument für den Umstieg. Hinzu kommen die ohnehin steigenden Brennstoffpreise. Während Öl und Gas teurer werden, fördert der Staat den Wechsel zur Wärmepumpe: Beim Tausch einer alten Öl- oder Gasheizung bekommst du eine Förderung von bis zu 80 % (max. 22.400 € auf 28.000 € förderfähige Kosten, gestaffelt nach Einkommen, Stand ab 21.07.2026).
Über die gesamte Lebensdauer der Heizung summiert sich dieser Unterschied auf mehrere tausend Euro – Geld, das du bei einer Wärmepumpe komplett sparst.
Den Umstieg musst du dabei nicht allein stemmen. Bei hansetherm bekommst du alles aus einer Hand: von der kostenlosen Beratung über die Förderung bis hin zur Installation und jährlichen Wartung deiner Wärmepumpe.
Wie viel kostet dich der Umstieg auf eine Wärmepumpe wirklich? Unser Fragebogen liefert dir in 2 Minuten dein persönliches Angebot mit allen Kosten und der für dich möglichen Förderung.
Die CO₂-Steuer fällt nur auf fossile Brennstoffe an, betrifft also Öl- und Gasheizungen. Heizsysteme ohne fossile Verbrennung bleiben verschont:
Günstig fährst du dauerhaft mit einer Wärmepumpe, denn sie ist von der CO₂-Steuer befreit und wird beim Heizungstausch mit bis zu 80 % gefördert.
Vermieter müssen seit 2023 einen Teil der CO₂-Kosten ihrer Mietobjekte selbst tragen und können sie nicht mehr komplett über die Nebenkosten weitergeben. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab. Ein gut sanierter Neubau kostet den Vermieter nichts, ein unsanierter Altbau dagegen bis zu 95 % der CO₂-Kosten. Damit wird eine alte Öl- oder Gasheizung im schlecht gedämmten Bestand für Vermieter doppelt teuer und der Umstieg auf eine effiziente Wärmepumpe umso lohnender.
Nicht mehr vollständig. Seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die CO₂-Kosten nach dem CO₂-Kostenaufteilungsgesetz. Maßgeblich ist der CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr. Je schlechter das Gebäude gedämmt ist, desto höher der Vermieteranteil – von 0 % bei sehr effizienten Häusern (unter 12 kg CO₂/m²) bis zu 95 % bei besonders schlecht sanierten (über 52 kg CO₂/m²). Fehlt die Ausweisung der CO₂-Kosten in der Abrechnung, dürfen Mieter ihre Heizkosten pauschal um 3 % kürzen.
An unsere Produktions- und Handelspartner stellen wir die höchsten Anforderungen. Dieselben Ansprüche haben wir auch an uns: Deshalb haben wir unser Qualitätsmanagement und umweltbewusstes Handeln prüfen und zertifizieren lassen.