23.07.2026
9

Nein, die Strompreisbremse für Wärmepumpen ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und gilt 2026 nicht mehr. Es gibt damit aktuell keinen staatlich gedeckelten Strompreis für deine Wärmepumpe. Die Strompreisbremse war von Anfang an als befristete Krisenmaßnahme gedacht. Sie sollte Haushalte und Unternehmen vor den extrem hohen Energiepreisen nach 2022 schützen. Für Wärmepumpen gab es dabei eine eigene Obergrenze.
Im zweiten Halbjahr 2023 galt für Wärmepumpenstrom ein gedeckelter Preis von 28 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Deckel galt nur für Wärmepumpen mit einem separaten Zähler mit Niedertarif und Hochtarif (Zweitarifzähler). Wer seine Wärmepumpe über den normalen Haushaltszähler betrieb, fiel unter den allgemeinen Deckel von 40 Cent pro Kilowattstunde.
Der gedeckelte Preis galt außerdem nur für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs. Für jede Kilowattstunde darüber hinaus musste man den regulären Vertragspreis zahlen. So blieb der Anreiz erhalten, Strom zu sparen.
Eigentlich sollte die Strompreisbremse bis zum 30. April 2024 laufen. Wegen der Haushaltskrise nach dem Karlsruher Urteil zum Klimafonds im November 2023 fehlte dem Bund das Geld. Deshalb wurde sie vorzeitig zum Jahresende 2023 beendet. Seit dem 1. Januar 2024 gibt es damit keine staatliche Strompreisbremse mehr.
Eine Wärmepumpe nutzt das Prinzip des Kältekreislaufs, um Wärme von einem Ort zum anderen zu transportieren. Sie entzieht der Umgebung Wärme, also der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser. Diese Umweltenergie macht rund 75 % der Energie einer Wärmepumpe aus.

Ein Verdampfer nimmt die Wärme aus der Umgebung auf und verdampft dabei ein Kältemittel. Dieses gasförmige Kältemittel wird von einem Verdichter komprimiert, was Druck und Temperatur erhöht. Im Verflüssiger gibt das heiße Gas die Wärme an dein Heizsystem ab und kondensiert wieder zu einer Flüssigkeit, dann beginnt der Kreislauf von vorne.
Hier kommt nun der Punkt, warum die Wärmepumpe Strom benötigt: Der Verdichter, der für die Erhöhung von Temperatur und Druck des Kältemittels verantwortlich ist, benötigt Energie – genauer gesagt, elektrische Energie, welche 25 % des Gesamtbedarfs ausmacht. Diese Energiezufuhr ist notwendig, um den Kältekreislauf aufrechtzuerhalten und die Wärme effizient zu transportieren.
Seit dem 1. Januar 2024 gilt der reformierte § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Er ist für alle neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ab 4,2 kW Leistung verpflichtend, dazu zählen Wärmepumpen, Wallboxen und Stromspeicher. Statt eines einmaligen Krisendeckels bekommst du dauerhaft reduzierte Netzentgelte und damit eine feste jährliche Entlastung.
Du entscheidest dabei zwischen 3 Modulen. Welches sich für dich lohnt, hängt vor allem davon ab, ob du einen separaten Zähler für die Wärmepumpe hast.
Nein, abschalten darf der Netzbetreiber deine Wärmepumpe nicht. Er darf sie bei einer akuten Überlastung des Stromnetzes nur vorübergehend drosseln. Dabei bleibt immer eine Mindestleistung von 4,2 kW verfügbar.
Diese Drosselung ist der entscheidende Unterschied zur alten Regelung. Früher durfte der Energieversorger die Wärmepumpe komplett vom Netz nehmen. Seit dem Inkrafttreten des § 14a EnWG wird sie nur noch gedimmt und das auch nur im Ausnahmefall. Ein solcher Eingriff ist auf maximal 2 Stunden pro Tag begrenzt und tritt nur dann ein, wenn das örtliche Netz tatsächlich überlastet ist. Die Wärmepumpe läuft dann mit gedrosselter Leistung weiter. In der Praxis kommt das bisher kaum vor. Muss ein Netzbetreiber häufiger eingreifen, ist er gesetzlich verpflichtet, sein Netz auszubauen.
Ja, das Haus bleibt trotz gedrosselter Wärmepumpe warm. Die garantierten 4,2 kW reichen aus, um den Grundbedarf zu decken. Zusätzlich gleicht ein Pufferspeicher kurze Drosselphasen aus: Die Wärmepumpe heizt das Speicherwasser vorher auf, und dein Heizsystem zieht die Wärme bei Bedarf aus dem Puffer. Eine spürbar kältere Wohnung musst du also nicht befürchten. Nach einer Drosselphase füllt die Wärmepumpe den Speicher einfach wieder auf.
Wärmepumpenstrom kostet 2026 rund 22 bis 28 Cent pro Kilowattstunde. Normaler Haushaltsstrom liegt für Bestandskunden im Schnitt bei ca. 31 Cent pro Kilowattstunde (Strom-Report, Stand Juni 2026). Du sparst mit einem speziellen Wärmepumpen-Stromtarif also grob 3 bis 9 Cent pro Kilowattstunde.
Ein Stromtarif für Wärmepumpen ist aus 3 guten Gründen günstiger:
Wie groß dein Vorteil am Ende ausfällt, hängt vom Tarifmodell, von der Region und deinem Verbrauch ab.
Auch ohne die spezielle Strompreisbremse sprechen klare Gründe für eine Wärmepumpe:
Auch ohne Strompreisbremse bleibt die Wärmepumpe 2026 eine der günstigsten und klimafreundlichsten Heizungen. Bei hansetherm bringen wir Wärme in dein Zuhause, ganz stressfrei. Wir bieten dir ein umfassendes Wärmepumpen-Komplettpaket an, das alle Phasen – von der Beratung über die Installation bis hin zur Wartung – abdeckt. Unser erfahrenes Team steht dir von Anfang an zur Seite, damit die Wärmepumpe optimal auf deine persönlichen Bedürfnisse und deine individuellen Gegebenheiten vor Ort abgestimmt ist.
Wir denken auch an dein Portemonnaie! Neben unserem Wärmepumpen-Service schnüren wir für dich auch ein Finanzpaket. Das bedeutet: Wir holen für dich jede mögliche finanzielle Unterstützung heraus – mit uns kannst du von bis zu 80 % Zuschüssen profitieren. Und das stressfrei und effizient, weil wir finden, dass gute Energie einfach sein sollte.
Am schnellsten kommst du über unseren kurzen Fragebogen zu einem konkreten Angebot. Beantworte online in nur 2 Minuten ein paar Fragen zu deinem Haus und wir melden uns mit einem unverbindlichen Vorschlag.
Der Begriff Sperrzeiten stammt aus den klassischen Wärmepumpentarifen. Dabei schaltete der Versorger den Wärmepumpenstrom zu festen Zeiten ab, früher bis zu dreimal täglich für je 2 Stunden. Im Gegenzug war der Strom günstiger als normaler Haushaltsstrom. Für neue Wärmepumpen lassen sich solche Sperrzeiten-Tarife seit 2024 nicht mehr neu abschließen. Stattdessen läuft alles über § 14a EnWG, also über die steuerbare Drosselung mit garantierter Mindestleistung.
Ein spezieller Stromtarif für Wärmepumpen ist meist günstiger als der normale Haushaltsstrom, weil er von reduzierten Netzentgelten profitiert.
Wärmepumpenstrom kostet 2026 je nach Anbieter und Region rund 22 bis 28 Cent pro Kilowattstunde. Das ist weniger als normaler Haushaltsstrom, der für Bestandskunden im Schnitt bei rund 31 Cent pro Kilowattstunde liegt.
Seit dem Wegfall der Strompreisbremse bildet sich der Preis für Wärmepumpenstrom frei am Markt und liegt aktuell bei rund 22 bis 28 Cent pro Kilowattstunde. Mittel- bis langfristig dämpfen der Ausbau erneuerbarer Energien und die reduzierten Netzentgelte nach § 14a EnWG den Preis. Ein spezieller Wärmepumpentarif bleibt damit voraussichtlich günstiger als ein normaler Haushaltsstrom.
An unsere Produktions- und Handelspartner stellen wir die höchsten Anforderungen. Dieselben Ansprüche haben wir auch an uns: Deshalb haben wir unser Qualitätsmanagement und umweltbewusstes Handeln prüfen und zertifizieren lassen.