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Mit dem Auslaufen der Strompreisbremse für Wärmepumpen zum Ende des Jahres 2023 und der Einführung des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) haben sich auch für private Haushalte einige wichtige Veränderungen ergeben. Wir erklären dir, welche Regelungen im Jahr 2024 gelten.
2023 wurde die zeitweise Einführung einer Obergrenze für den Stromverbrauch von Wärmepumpen beschlossen. Dazu verabschiedete der Bundestag am 23. Juni 2023 einen Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes und zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes".
Gemäß dieser bis Ende Dezember 2023 geltenden Regelung wurde eine Preisgrenze für Entnahmestellen mit Zweitarifzählern festgelegt. Diese Bestimmung hatte damit direkte Auswirkungen auf Haushalte, die eine Wärmepumpe mit einem eigenen Zähler oder Anschluss mit einem zeitvariablen Tarif (also Hochtarif HT + Niedertarif NT) betrieben. Der NT wurde dann auf 28 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
Die Kosten für den Stromverbrauch durch Wärmepumpen in diesen Haushalten wurden also bewusst begrenzt. Die Absicht dahinter war, eine effektive Strompreisbremse einzuführen, um die finanzielle Belastung der Verbraucher zu reduzieren. Gleichzeitig sollten Anreize geschaffen werden, um den Einsatz umweltfreundlicher Wärmepumpen zu fördern.
So sollte der Übergang zu energieeffizienten Heizsystemen unterstützt und gleichzeitig die Stromkosten für Endverbraucher unter Kontrolle gehalten werden. Leider ist diese spezielle Strompreisbremse für Wärmepumpen im Dezember des vergangenen Jahres ausgelaufen: Die Strompreisbremse wurde früher beendet als ursprünglich geplant und lief nur bis zum 31.12.2023.
Jetzt fragst du dich vielleicht, warum Wärmepumpen überhaupt Strom benötigen. Wärmepumpen nutzen das Prinzip des Kältekreislaufs, um Wärme von einem Ort zu einem anderen zu transportieren.
Stell dir vor, du möchtest dein Eigenheim beheizen: Die Wärmepumpe entzieht dazu der Umgebung wie der Luft, dem Boden oder dem Grundwasser Wärme. Die Umweltenergie macht 75 % der Energiequelle einer Wärmepumpe aus.
Ein Verdampfer nimmt die Wärme aus der Umgebung auf und verdampft dabei ein spezielles Kältemittel. Dieser gasförmige Zustand des Kältemittels wird dann durch einen Verdichter komprimiert, was den Druck und damit auch seine Temperatur erhöht. Das erhitzte Gas strömt anschließend durch einen Verflüssiger, wo es die gesammelte Wärme an das Heizsystem abgibt. Das Kältemittel kondensiert dabei wieder zu einer Flüssigkeit, und der Kreislauf beginnt von vorne.
Hier kommt nun der Punkt, warum die Wärmepumpe Strom benötigt: Der Verdichter, der für die Erhöhung von Temperatur und Druck des Kältemittels verantwortlich ist, benötigt Energie – genauer gesagt, elektrische Energie, und zwar 25 %. Diese Energiezufuhr ist notwendig, um den Kältekreislauf aufrechtzuerhalten und die Wärme effizient zu transportieren.
Seit dem 1. Januar 2024 sind einige Veränderungen im Zusammenhang mit Wärmepumpen eingetreten. Dazu zählen etwa das GEG und die EVU-Sperre.
Eine besonders große Veränderung bringt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit sich. Seit 2024 wird das Ziel verfolgt, dass mindestens 65 % der Energie fürs Heizen aus erneuerbaren Quellen stammen müssen. Das bedeutet, dass ab Januar 2024 in Neubauten nur noch Heizungen eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Bestehende Gebäude und Altbauten sind von der Regelung noch nicht betroffen.
Das GEG soll einen großen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Dadurch soll der CO₂-Ausstoß verringert und ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltige Energie gemacht werden.
Eine weitere Neuerung betrifft die EVU-Sperre, die nun alle Haushalte betreffen kann. EVU steht hierbei für Energieversorgungsunternehmen. Diese haben das Recht, in Spitzenzeiten die Stromversorgung von Wärmepumpen abzustellen – und das ist nun offiziell nicht mehr verhandelbar. Diese Maßnahme dient dazu, eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern. In Zeiten, in denen die Nachfrage nach Strom besonders hoch ist, können Energieversorger mit der Sperrung von Wärmepumpen die Netzstabilität aufrechterhalten.
Wärmepumpen können in den Sperrzeiten aber über Pufferspeicher weiterlaufen. Dabei handelt es sich um eine Art Energiespeicher für Wärme. Über den Pufferspeicher können Wärmepumpen während der Sperrzeiten den bereits erzeugten Wärmeüberschuss nutzen und somit den Betrieb aufrechterhalten.
Verbraucher müssen sich daher keine Sorgen darum machen, während der Sperrzeiten nicht heizen zu können. Der einzige Nachteil besteht darin, dass die Wärmepumpe nach Ablauf der Sperrzeit den Pufferspeicher während des Betriebs auch wieder auffüllen muss und damit zeitweise mehr Strom verbraucht.
Die Einführung der EVU-Sperre bedeutet aber auch, dass dein Energieversorger dir die Anschaffung einer Wärmepumpe nun nicht mehr verweigern kann. Die Argumentation, dass Wärmepumpen die Netzversorgung überlasten würden, ist mit der neuen Regelung hinfällig.
Trotz des Auslaufens der speziellen Strompreisbremse für Wärmepumpen gibt es nach wie vor gute Gründe, die für die Nutzung dieser klimafreundlichen Heizsysteme sprechen.
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Die Strompreisbremse für Wärmepumpen ist zum Ende des Jahres 2023 ausgelaufen. Das ist aber nicht die einzige Veränderung in Bezug auf Wärmepumpen, die das Jahr 2024 mit sich bringt.
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) rückt zudem das Ziel eines klimaneutralen Deutschlands bis 2045 näher. Die schrittweise Einführung von mindestens 65 % erneuerbaren Energien beim Heizen zeigt den Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft auf.
Trotz des Wegfalls der Obergrenze für den Strompreis bieten Wärmepumpen weiterhin klare Vorteile. Die Unabhängigkeit von fossilen Energiepreisen, die Nachhaltigkeit durch erneuerbare Energien und die staatlichen Fördermöglichkeiten machen sie zu einer attraktiven Option für Eigenheimbesitzer.
Bei hansetherm bieten wir nicht nur einen Wärmepumpen-Komplettservice, sondern begleiten dich auch durch diese Veränderungen. Unser Ziel ist es, dir nicht nur effiziente und nachhaltige Wärmelösungen zu bieten, sondern auch die bürokratischen Hürden wie etwa die Förderungsanträge für dich zu übernehmen.
Die Strompreisbremse für Wärmepumpen galt gemäß dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ab dem 23. Juni 2023. Allerdings ist diese Regelung mit Ablauf des 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Im Jahr 2024 gilt die Strompreisbremse nicht mehr. Gemäß dem oben genannten Gesetzentwurf wurde im Jahr 2023 eine Obergrenze von 28 Cent pro Kilowattstunde für den Stromverbrauch von Wärmepumpen festgelegt. Diese Preisgrenze galt für Entnahmestellen mit Zweitarifzählern – bis zum Ende des Jahres 2023.
Seit dem Auslaufen der Strompreisbremse zum 31. Dezember 2023 gibt es keine gesetzlich festgelegte Obergrenze mehr für den Stromverbrauch von Wärmepumpen. Es bleibt abzuwarten, ob im Zuge des GEG weitere Maßnahmen ergriffen werden, um Wärmepumpen noch attraktiver zu machen.
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